Donnerstag, 4. April 2019

Schneckentempo beim Kampf gegen Geldwäsche



Wir sind nicht gerade ein Vorreiter im Kampf gegen Geldwäsche.  Die im BKA angesiedelte Geldwäschemeldestelle hat 2017 3820 Akteneingänge verzeichnet. Das war durchschnittlich für jeden der dort Beschäftigten mehr als ein Fall täglich, der hereinkam und letztlich auch abgearbeitet werden sollte. Legt man internationale Zahlen auf Österreich um, müsste die Zahl dieser  Beschäftigten zumindest verdreifacht werden.

Bei den letzten großen Geldwäscheskandalen (Panama Papers, Offshore Leaks) vergingen zwischen den Malversationen und deren Enthüllungen bis zu 35 Jahre. Österreichische Behörden dürfen Verdachtsfällen auf Geldwäsche jedoch nur bis drei Jahre nach Tatbegehung verfolgen, fünf Jahre nach der Tag endet üblicherweise die Strafbarkeit. Mit einer Erhöhung dieser Verjährungsfristen ist nach Aussage des Finanzministeriums nicht zu rechnen.

Die meisten Geldwäschefälle betreffen mehrere EU-Länder, der Kampf dagegen ist jedoch Sache der einzelnen Staaten. Und auch in der EU sind die Geldwäsche-Kompetenzen auf mehrere Behörden aufgeteilt. Sinnvoll wäre daher, innerhalb der EU eine zentrale Stelle zum Kampf gegen Geldwäsche einzurichten. Österreich hat sich allerdings während seiner Ratspräsidentschaft dafür eingesetzt, dass die Kontrolle möglicher Fälle von Geldwäsche bei den einzelnen Nationalstaaten verbleibt. Auch eine Erweiterung der „schwarzen Liste“ jener Staaten, die für Geldwäsche und Terrorfinanzierung als besonders riskant eingeschätzt werden, wurde unter anderem von Österreich abgelehnt.

Auf Betreiben der EU wurde beim Finanzministerium ein „Register der wirtschaftlichen Eigentümer“ eingerichtet, in dem eine natürliche Person als letzter wirtschaftlicher Eigentümer von Firmengeflechten, Treuhandkonstruktionen und Stiftungen angegeben sein müsste. In der Mehrzahl der Fälle ist allerdings bloß ein Geschäftsführer ins Register eingetragen. Außerdem müssen nur Eigentümer erfasst werden, die mehr als 25% eines Unternehmens kontrollieren. Das ist natürlich ein Anreiz für elegante Umgehungsmöglichkeiten. An eine Abschaffung dieser 25%- Klausel ist allerdings bei uns nicht gedacht.

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