Donnerstag, 25. April 2024

Containerklasse für die Volksschule


Ab kommendem Schuljahr werden wir eine Containerklasse benötigen. Der Container wird als Werkraum und für die fünfte Hortgruppe genutzt. Die Kosten für zwei Jahre betragen 55.600,- Euro ohne Einrichtungskosten.

Die Raumnot in der Schule war absehbar

Bereits 2017 und 2018 haben die Grünen Anfragen zu den Kapazitäten in den Bildungseinrichtungen gestellt und eine Analyse der Bevölkerungsentwicklung gefordert. ÖVP und SPÖ haben nichtmal die Dringlichkeit unseres Antrages zur Entwicklungsplanung der Altersstrukturen im Ort zuerkannt. Eine solche hätte uns den Bedarf der kommenden Jahre aufgezeigt und entsprechend vorausplanen lassen.

2019 haben wir zum Umbau des Gemeindeamtes einen Gegenantrag eingebracht, wonach nur dringend notwendige Umbauarbeiten durchgeführt hätten werden sollen und Kinderbetreuungseinrichtungen den Vorrang gehabt hätten. Diesen Antrag haben ÖVP und SPÖ abgelehnt. Lesen Sie unseren Bericht aus dem Gemeinderat im Blog. Karl Wagner erörterte ebenso seine Sicht der Dinge auf Prestigeprojekte vs. dringend notwendiger Investitionen.

2020 wurde eine zweite Kleinkindgruppe im Container in der Mühlengasse errichtet. In diesem Blogartikel aus 2020 können Sie nachlesen, dass wir damals mit unserer Einschätzung, dass wir auch bald Container für die Volksschule benötigen werden, leider richtig lagen. Auch geht daraus hervor, dass wir leider nicht dazu gelernt haben. Schon damals musste die Gemeinde Kindergartenplätze aus Platznot absagen, errichtete eine Übergangsgruppe im Turnsaal des Kindergartens und die Krabbelstube im Container. Seitdem ist auch die Elternberatung bei uns im Ort nicht mehr möglich oder politisch nicht gewollt.

Wir haben bei allen großen Bauvorhaben (Perlashof, Gemeindeamt) wiederholt angemerkt, dass Kindergarten, Krabbelstube, Hort und Volksschule Priorität haben müssen. Nun stehen wir nach der Unterbringung der Krabbelstube im Container vor der nächsten Containerlösung für unsere Kinder.

Diese teure “Übergangslösung” hätte durch Priorität und frühzeitige Umsetzung des Volksschulumbaus vermieden werden können.

Mittwoch, 24. April 2024

EU kämpft füs Sparen beim Heizen: Novellierte EU-Gebäuderichtlinie


Im Dezember 2023 wurde eine politische Einigung über die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie erzielt. Am 12. März 2024 passierte sie das EU-Parlament und am 12. April wurde sie durch den Rat angenommen. Damit wird die Gebäuderichtlinie in den nächsten Wochen offiziell in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten werden in weiterer Folge zwei Jahre Zeit haben, die Regelungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

Dazu gehören die Erarbeitung und Umsetzung genauer Pläne, um

  • den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von bestehenden Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % im Vergleich zu 2020 zu senken und bei  Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz den Primärenergieverbrauchs um mindestens 55 % zu reduzieren,
  • bestehende öffentliche und private Wohn- und Nichtwohngebäude bis 2050 auf Nullemissionsgebäude umzubauen,
  • die Eignung neuer Gebäude für die Installation von Fotovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen auf dem Dach sicherzustellen und die Installation von Solarenergie zum Standard bei neuen Gebäuden zu erheben.
  • den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen bis 2040 umzusetzen.
  • Diese Pläne müssen Zwischenziele für die Jahre 2030 und 2040 enthalten und auch aufzeigen, wie verbleibende Hindernisse beseitigt werden, etwa bei der Finanzierung sowie bei der Ausbildung und der Gewinnung der erforderlichen Fachkräfte.

War die erst vor kurzem getroffene Entscheidung der Wohnungseigentümer der Häuser in unserer Parkstraße (Nr. 1-6 und 8), bei der Erneuerung ihrer Zentralheizungsanlagen wieder auf Gas zu setzen, wirklich sinnvoll? Im Hinblick auf die mittelfristige Investitionssicherheit und klimapolitisch eher nicht.

Nähere Infos dazu von der Österreichischen Energieagentur 

Montag, 22. April 2024

Europa fängt in der Gemeinde an - Auch in Biedermannsdorf?

Die EU in die lokale Politik einzubinden, klingt vielversprechend. Doch wie so oft scheitert die Realisierung am politischen Willen und den Machtstrukturen im Ort.

Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung haben wir vorgeschlagen, unsere Bundesrätin Simone Jagl in der Sitzung am 13. März als EU Gemeinderätin zu bestellen.

Aufgabe der EU-Gemeinderätin

Eine EU-Gemeinderätin ist Informationsdrehscheibe im Ort. Sie berichtet über Vorhaben und Programme der EU, die Auswirkungen auf die Gemeinde haben und bringt in Erfahrung, wie die Gemeinde von EU-Mitteln profitieren kann. Sie informiert die Bevölkerung über die Bedeutung der
EU und über Rechte und Möglichkeiten im Rahmen der EU-Gesetzgebung.

Netzwerk EU-Gemeinderätinnen

Die Initiative der EU-Gemeinderät:innen vertritt kommunale Interessen gegenüber
den EU-Institutionen und soll sicherstellen, dass Gemeinden bei der Gestaltung
von EU-Politik und Programmen berücksichtigt werden.

Kompetente Kandidatin

Wir halten Simone Jagl für die beste Kandidatin dieser Funktion in Biedermannsdorf. Als Bundesrätin ist sie in die Beurteilung und Stellungnahmen des Parlaments zu EU-Gesetzesvorlagen eingebunden.

ÖVP-Sinneswandel im Gemeinderat

Statt auf eine kompetente Vertreterin zu setzen, hat die Koalition den Bürgermeister zum EU-Gemeinderat gewählt. Seine Aussage, „soweit es meine Zeit zulässt“ an den Netzwerktreffen teilzunehmen, ist enttäuschend. Diese Haltung lässt Zweifel am Engagement und der Priorisierung der Gemeindeinteressen aufkommen.

Vertane Chance

Die Koalition vergibt eventuell die Chance, unsere Gemeinde in der Initiative angemessen zu vertreten. Stattdessen scheinen politische Spielchen und Eigeninteressen im Vordergrund zu stehen. Es bleibt zu hoffen, dass der Bürgermeister trotz seiner begrenzten Zeit sein Amt als EU-Gemeinderat ernst nimmt.

Europa fängt in der Gemeinde an, doch ohne die richtigen Vertreter:innen wird dieser Ansatz zur Farce.

Ein Zwischenerfolg bei Fernwärme – oder auch nicht

Die Preise fürs Heizen mit Fernwärme sind nach wie vor zu hoch, die Preisgestaltung intransparent, die Senkungen der Großhandelspreise für Gas bei den Endkunden noch nicht angekommen. Die Grünen setzen sich daher seit langem dafür ein, dass das Land Niederösterreich die Preiskontrolle bei der Fernwärme, insbesondere bei der EVN, übernimmt. Doch das sind harte Bretter, die zu bohren sind:

Bereits im Juni 2023 hat der Landtag beschlossen, die Preisgestaltung der EVN Wärme durch den Landesrechnungshof prüfen zu lassen. Am 14. März 2024 wurde nach einem entsprechenden Antrag der Grünen von allen Fraktionen außer den NEOs beschlossen, nach Abschluss dieser Prüfung „gegebenenfalls“ die Zuständigkeit für die Kontrolle der Fernwärmepreise an das Land Niederösterreich zu übertragen.

Wir werden sehen, was weiter passiert: Helga Krismer, Klubobfrau der Grünen NÖ, ist zuversichtlich, mit diesem Beschluss Bewegung in die Sache gebracht zu haben. Doch wie wird das Ergebnis des Landesrechnungshofes aussehen? Und wird das Wörtchen „gegebenenfalls“ ein Schlupfloch bieten, die geforderte Kompetenzverlagerung weiter zu verzögern und zu behindern?

Sonntag, 21. April 2024

ÖVP-Blockade am Beispiel Wohnungspolitik

 

Ein schönes Beispiel, wie schamlose ÖVP- Klientelpolitik Fortschritte in der Wohnungspolitik verhindert.

Die Bundesregierung hat vor kurzem die Bundesländer ermächtigt, Abgaben (ohne vom Bund vorgegebenes Limit) auf leerstehende Wohnungen einzuheben, um Spekulation zu bremsen und dringenden Wohnungsmangel zu verringern. Soweit die Theorie.


Der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi befasst sich mit dem Problem leerstehender Wohnungen und möglicher wirksamer Leerstandsabgaben schon seit langem. Es hat von den etwa 85.000 Wohnungen in Innsbruck bis jetzt 53 Prozent auf Leerstand abklopfen lassen. Über 3500 Wohnungen sind die letzten sechs Monate nicht benützt worden, für ganz Innsbruck wird die Zahl auf etwa 7000 geschätzt. Ganze 23 Eigentümer dieser etwa 7000 Wohnungen haben sich bisher  freiwillig gemeldet und zu Zahlungen bereit erklärt.

Willi könnte nun zumindest den Eigentümern der nachweislich leerstehenden Wohnungen einen Brief schreiben und sie darauf hinweisen, dass die Leerstandsabgabe für 2023 spätestens bis Ende April 2024 zu zahlen sei – er darf das aber nicht. Datenschutz! Denn die Tiroler Landesregierung hat ihm mitgeteilt: "Eine allgemeine Erhebung möglicher Abgabenschuldner durch eine Registerabfrage ist von der gesetzlichen Ermächtigung jedenfalls nicht gedeckt."

Das ist doch fast so, als ob den Finanzämtern untersagt wäre, Steuernachzahlungen vorzuschreiben. Obwohl der Bürgermeister also durch Erhebungen genau weiß, für welche Wohnungen eine Leerstandsabgabe fällig wäre, darf er die Eigentümer nicht kontaktieren, um sie zur Zahlung aufzufordern. Die Folge ist eine absurde Massenaussendung an ALLE Innsbrucker Haushalte mit höchst ungewissem Ausgang. Denn: Was hilft es, wenn die ÖVP auf Bundesebene generös den Ländern die Einhebung wirkungsvoller Abgaben ermöglicht, die Umsetzung auf Gemeindeebene dann allerdings von ÖVP- dominierten Landesregierungen verhindert wird?

Quellen und weitere Infos:
Kopfnüsse
orf.at

Freitag, 19. April 2024

EU beschließt Maßnahmen für bessere Luft

Das EU-Parlament hat am 10. April 2024 niedrigere CO2-Standards für neue Lkw beschlossen. Der zulässige CO2-Ausstoß neuer Lkw wird ab dem Jahr 2030 um 45 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 gesenkt, ab dem Jahr 2035 um 65 Prozent und ab dem Jahr 2040 um 90 Prozent. Schwerfahrzeuge sind in der EU heute für 28 Prozent der CO2-Emissionen, 50 Prozent der emittierten Stickstoffoxide und 32 Prozent des PM 2,5-Feinstaubs des Straßenverkehrs verantwortlich.

Mit den neuen Grenzwerten wird der Umstieg auf emissionsfreie LKWs vorangetrieben, der zusammen mit der Verlagerung auf die Schiene eine der wichtigsten Maßnahmen darstellt, um den Güterverkehr zu dekarbonisieren und die  Luftverschmutzung durch Dieselabgase zu reduzieren. Mit dem Einsatz von emissionsfreien Lkw  werden auch die gesundheitsschädlichen Schadstoff-Emissionen bis zum Jahr 2030 fast halbiert und damit die Luftqualität stark verbessert.

Mittwoch, 17. April 2024

Kinderarmut - auch bei uns.

Laut Sozialbericht 2024, den Sozialminister Rauch vor kurzem präsentiert hat, sind 1,3 Millionen Menschen in Österreich armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, darunter 350.000 Kinder oder Jugendliche. Das reduziert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, und es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Menschen, die als Kinder in Armut aufwachsen, später viel häufiger krank sind.

17 Milliarden Euro pro Jahr kosten uns laut OECD-Berechnungen die Langzeitfolgen der Kinderarmut derzeit! Da käme eine Kindergrundsicherung, wie sie Minister Rauch von den Grünen vorschwebt, viel günstiger.

Und es ist auch nachgewiesen, dass sich Menschen, die in Armut leben, von der Demokratie abwenden und kaum mehr wählen gehen oder Rechtspopulisten stärken, die sie mit scheinbar einfachen, aber falschen Lösungen manipulieren. All das gefährdet den sozialen Frieden, unsere Demokratie und persönliche Freiheit.

Deshalb braucht es Investitionen in den Sozialstaat: Eine Kindergrundsicherung und ein Sozialhilfegrundsatzgesetz, das alle Menschen in Österreich auffängt, wenn sie alt, krank oder hilfebedürftig sind, egal, woher sie kommen.

Sozialbericht 2024
OECD-Studie zur sozioökonomischen Benachteiligung in der Kindheit in Österreich, davon Zusammenfassung des Sozialministeriums
"ÖVP und FPÖ haben das soziale Auffangnetz zerrissen (Falter)