Freitag, 29. November 2019

Leben am Abgrund?


Konsum muss nun mal sein. Wir müssen essen, brauchen Kleidung und vieles Andere mehr. Andererseits: Jede Art von Konsum schadet Klima und Umwelt. Jedes Produkt verbraucht beschränkte Ressourcen, verursacht in Produktion und Transport CO2-Emissionen, egal ob das T-Shirt in Portugal oder Bangladesch genäht wurde, und belastet bei seiner Entsorgung wahrscheinlich die Umwelt.

Es ist nicht schwer zu verstehen. Unser Lebensstil ist nicht im Einklang mit Mutter Erde. Die Konsequenz ist logisch und einfach: Wir müssten anders leben. Auch das wäre nicht schwer, wenn es nicht mächtige Gewohnheiten und vermeintliche Sachzwänge gäbe. Fehlt uns die Fantasie, uns Neues, ein nachhaltiges Leben vorstellen zu können?

Manches ginge leicht: Brauchen wir Zwiebel aus China, Äpfel aus Chile, Wein aus Südafrika? Müssen wir bis zu 50% unserer Lebensmittel wegschmeissen? Dann wird’s schon schwieriger: Brauchen wir alles, was wir uns vermeintlich supergünstig am Black Friday oder bei anderen Gelegenheiten krallen können? Wie nötig, die Not wendend, be-nötig-en wir überhaupt vieles von dem, was wir zu brauchen glauben - oder geglaubt haben? Die acht reichsten Menschen auf der Erde besitzen so viel Vermögen wie die ärmere Hälfte der gesamten Erdbevölkerung. Sind sie deshalb fünfhundert Millionen mal glücklicher als diese ärmere Hälfte? Unterliegen wir unserem durch die Evolution angezüchteten Jagd- und Sammlertrieb? Was ist unsere vermeintliche Vernunft wert, wenn wir nicht in der Lage sind, aus erkannten Fakten die richtigen Schlüsse zu ziehen? Was ist unser angeblich freier Wille wert, wenn wir es nicht schaffen, diese Schlüsse dann auch in Taten umzusetzen? Und wären wir es unseren Kindern, Enkeln und Urenkeln nicht schuldig, ihnen eine Welt zu hinterlassen, in der sie zumindest gleich gut leben können werden wie wir selbst?

Was heißt: Ein gutes Leben? Ein gutes Leben für alle? Und wer sind „alle“?

Die Diskussion sei eröffnet. Ihre Meinung ist interessant. Lassen Sie von sich hören! Bitte um zahlreiche Kommentare!


Montag, 11. November 2019

Gemeinderatswahl 26. Jänner 2020

Die Gemeinderatswahlen in NÖ finden am 26. Jänner 2020 statt.

Hier einige wichtige Informationen dazu:

Wer ist in Biedermannsdorf wahlberechtigt?

  • Österreichische Staatsbürger*innen, die in Biedermannsdorf mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind,
  • Staatsbürger*innen anderer EU Staaten, die in Biedermannsdorf mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

ACHTUNG: Der Stichtag für die Aufnahme ins Wähler*innenverzeichnis war der 21. Oktober 2019. Sollten Sie sich erst nach diesem Stichtag in Biedermannsdorf angemeldet haben, sind Sie noch nicht in Biedermannsdorf wahlberechtigt.
Um sicher zu gehen, dass Sie in Biedermannsdorf wahlberechtigt sind, haben Sie die Möglichkeit von Montag, 11. November bis Montag, 18. November 2019 am Gemeindeamt Einsicht ins Wähler*innenverzeichnis zu nehmen.

Wahllokal Biedermannsdorf - Sprengel und Öffnungszeiten

Biedermannsdorf ist in drei Sprengel unterteilt. Die Wahllokale befinden sich in den Clubräumen der Jubiläumshalle sowie im Hort der Volksschule (Eingang neben der Jubiläumshalle). Einige Wochen vor der Wahl erhalten Sie eine Wahlinformation zugeschickt, auf welcher ersichtlich ist, zu welchem Sprengel ihre Straße gehört. Außerdem sind neben den Eingängen zu den Wahllokalen Listen mit den Straßennamen der jeweiligen Sprengel ausgehängt.

Die Wahllokale in Biedermannsdorf werden am 26. Jänner 2020 von 7:00 bis 16:00 geöffnet sein.

In mehreren Gemeinden wahlberechtigt

Österreichische und EU Staatbürger*innen sind lt. § 17 NÖ Gemeindewahlordnung in  NÖ Gemeinden wahlberechtigt, in denen sie einen ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) angemeldet haben. Daraus folgt, dass Personen, die in NÖ Gemeinden sowohl Haupt- wie auch Nebenwohnsitz haben, auch in mehreren NÖ Gemeinden wahlberechtigt sind.

Montag, 4. November 2019

Der Nationale Energie- und Klimaplan


Der überarbeitete „Nationale Energie- und Klimaplan“ (NEKP) Österreichs, der Ende dieses Jahres der Europäischen Kommission übermittelt werden muss, liegt seit heute zur Begutachtung auf. Er enthält nach wie vor viel Papier, aber wenig Konkretes und teilweise nach wie vor Kontraproduktives.

Auf Seite 15 wird zum Beispiel für den Verkehr eine „Erhöhung des Anteil von
erneuerbarer Energie im Verkehr im Jahr 2030 auf mindestens 14% durch den Einsatz von
Biokraftstoffen und der Steigerung des E-Mobilitätsanteils“ angepeilt. Dafür sollen „Kontraproduktive Anreize und Subventionen“ identifiziert werden – als ob diese nicht schon längst feststünden – und danach stufenweise, also möglichst langsam und schonend für die davon möglicherweise Betroffenen, abgebaut werden.  Biokraftstoffe im PKW- und LKW- Verkehr bringen überhaupt keine Entlastung bei Luftschadstoffen und Lärm, schaffen dafür aber durch den erforderlichen Intensivanbau geeigneter Pflanzen neue Probleme.

Eine „effiziente Güterverkehrslogistik sowie die Stärkung des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs“ wird sogar als ein „Leuchtturmprojekt“ bezeichnet. Die Güterverkehrslogistik soll allerdings nur durch Förderungen verbessert werden, Maßnahmen, die auf eine grundsätzliche Reduktion des Transportaufwands hinauslaufen, sind nicht zu finden. Und für die explizit genannte „Verlagerung von der Straße auf die Schiene“ sind die geplante Waldviertelautobahn und Stilllegungen und teilweiser Abbau von existierenden Nebenbahnen nicht gerade leuchtende Beispiele.

Grundsätzlich wird  im NEKP die „starken Diversifizierung der Zuständigkeiten in
Angelegenheiten der Klimapolitik“ in Österreich erwähnt. Diese äußert sich auch in der Zusammensetzung des „Nationalen Klimaschutzkomitees“, in dem „neben den zuständigkeitsrelevanten Bundesministerien u.a. die neun Bundesländer, die Sozialpartner, die im Nationalrat (Parlament) vertretenen politischen Parteien, sowie Interessensgruppierungen der Wirtschaft und Umwelt-NGOs vertreten sind“. Dass dieser Zuständigkeitsdschungel allerdings ein Mitgrund für Österreichs vergleichsweise schlechtes Abschneiden bei der Reduktion von Treibhausgasen sein könnte und daher auch an diesen Strukturen grundsätzliche Änderungen anzudenken und umzusetzen wären, ist aus dem NEKP nicht ersichtlich.