Mittwoch, 8. November 2023

Klientelschutz vor Klimaschutz!

Auch wenn der jetzt zwischen den Grünen und der ÖVP akkordierte, geänderte Entwurf des „Erneuerbare-Wärme-Gesetzes“ fürs Klima besser ist als gar nichts, bleibt doch festzuhalten:

Laut Regierungsübereinkommen hätten bis 2035 alle Ölkessel und bis 2040 alle Gasheizungen komplett durch ökologische Heizsysteme ersetzt werden sollen. Die ÖVP hat das nun, entgegen dem von ihr unterzeichneten Koalitionsabkommens, verhindert. Bestehende Heizungen sollen nicht mehr geregelt werden. Vom geplanten Komplettausstieg ist das weit entfernt.


Von den nun beschlossenen hohen Förderungen für einen Heizungsumstieg können nur Eigenheimbesitzer und – mit Schwierigkeiten - auch Eigentümer von Eigentumswohnungen profitieren. Bewohner von Mietwohnungen haben eine Heizungsumstellung nicht selbst in der Hand, das ist Sache der Vermieter. Die haben aber kein Problem mit hohen Energiekosten oder Steuern, denn die müssen die MieterInnen zahlen. Und das betrifft immerhin die Bewohner von  43 Prozent aller Wohnungen, die in Österreich als Hauptwohnsitz verwendet werden.

Durch klug konzipierte Investitionsförderungen für die Heizungsumstellung von Häusern mit bewohnten Mietwohnungen, durch Mietabschläge bei Wohnungen mit fossilen Heizsystemen oder einen Rechtsanspruch von Mietern auf thermische Sanierung alter Gebäude hätte man  Zinshausbesitzern und Vermietern die Investitionen in ökologische Heizsysteme schmackhaft machen können. So hat die ÖVP ihrer Klientel Investitionen in ökologische Heizsysteme komplett erspart. Ausbaden müssen das die Mieter – und unser Klima.

Zur Erinnerung: Bereits in der Präambel des aktuellen Regierungsprogramms haben die Grünen und  die ÖVP Ende 2019 auf Seite sechs

  • die Bekämpfung des Klimawandels,
  • eine spürbare Entlastung arbeitender Menschen und
  • einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort

als wichtige Ziele ihrer gemeinsamen Politik ausdrücklich genannt. Jeder dieser drei Punkte wäre mit einer engagierteren Klimapolitik und mit einer Umsetzung des ersten Gesetzentwurfs besser erfüllt worden als mit dem jetzt vorliegenden minimalstem Kompromiss. Die Verantwortung dafür liegt eindeutig beim größeren Koalitionspartner und den ihn dominierenden Landesregierungen, Kammern und Interessenvertretungen.

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