Hier einige wichtige Informationen dazu:
Wer ist in Biedermannsdorf wahlberechtigt?
- Österreichische Staatsbürger*innen, die in Biedermannsdorf mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind,
- Staatsbürger*innen anderer EU Staaten, die in Biedermannsdorf mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
ACHTUNG: Der Stichtag für die Aufnahme ins Wähler*innenverzeichnis war der 21. Oktober 2019. Sollten Sie sich erst nach diesem Stichtag in Biedermannsdorf angemeldet haben, sind Sie noch nicht in Biedermannsdorf wahlberechtigt.
Um sicher zu gehen, dass Sie in Biedermannsdorf wahlberechtigt sind, haben Sie die Möglichkeit von Montag, 11. November bis Montag, 18. November 2019 am Gemeindeamt Einsicht ins Wähler*innenverzeichnis zu nehmen.
Wahllokal Biedermannsdorf - Sprengel und Öffnungszeiten
Biedermannsdorf ist in drei Sprengel unterteilt. Die Wahllokale befinden sich in den Clubräumen der Jubiläumshalle sowie im Hort der Volksschule (Eingang neben der Jubiläumshalle). Einige Wochen vor der Wahl erhalten Sie eine Wahlinformation zugeschickt, auf welcher ersichtlich ist, zu welchem Sprengel ihre Straße gehört. Außerdem sind neben den Eingängen zu den Wahllokalen Listen mit den Straßennamen der jeweiligen Sprengel ausgehängt.Die Wahllokale in Biedermannsdorf werden am 26. Jänner 2020 von 7:00 bis 16:00 geöffnet sein.
In mehreren Gemeinden wahlberechtigt
Österreichische und EU Staatbürger*innen sind lt. § 17 NÖ Gemeindewahlordnung in NÖ Gemeinden wahlberechtigt, in denen sie einen ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) angemeldet haben. Daraus folgt, dass Personen, die in NÖ Gemeinden sowohl Haupt- wie auch Nebenwohnsitz haben, auch in mehreren NÖ Gemeinden wahlberechtigt sind.
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