Sonntag, 20. August 2023

Bargeld in die Verfassung?

 

Bargeld in die Verfassung? Österreicher weisen diesem gegenüber im EU-Vergleich eine irrational große Vorliebe auf. Es wäre nicht FPÖ und ÖVP, wenn sie nicht versuchten, damit politisches Kleingeld zu wechseln, indem sie vollmundig verkünden, es  in der Verfassung abzusichern zu wollen.

Doch was steckt hinter diesem Sommerloch-Thema wirklich dahinter? Der Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Österreich, Martin Selmayr, stellte kürzlich in der "ZiB 2" bei Martin Thür fest:

Der Grundsatz, dass die Euro-Noten gesetzliches Zahlungsmittel sind, ist vorrangiges, europäisches Recht und wurde höchstgerichtlich festgestellt. Die Mitgliedsstaaten haben hier deswegen eigentlich keine Zuständigkeit mehr. Eine Verankerung des Bargelds in einer nationalen Verfassung würde deswegen sogar Unsicherheit schaffen, in Deutschland musste eine entsprechende Regelung wieder gestrichen werden. Auch der Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck bestätigt diese Ansicht. Lediglich bei der Obergrenze bei Barzahlungen hätten sich die Mitgliedsstaaten auf einen Betrag von 10.000 Euro geeinigt, um die Terrorfinanzierung hintanzuhalten.

Wieder ein Beispiel, wie durch diese beiden Parteien versucht wird, unbegründete Ängste zu schüren und die Aufmerksamkeit der Menschen auf Pseudothemen zu lenken, anstatt sich den wirklichen Problemen zu stellen und schon lange Vorbereitetes wie etwa das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das Erneuerbares-Gas-Gesetz, das Klimschutzgesetz, die Bodenschutzstrategie oder die Abschaffung des Amtsgeheimnisses endlich abzuschließen oder wirksame Maßnahmen gegen die immer noch stattfindende massive Bodenversiegelung zu unternehmen.

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