Mittwoch, 22. Juni 2016

Parlamentskorrespondenz zu CETA (und TTIP)

Auszug aus der Parlamentskorrespondenz vom 22.6.2016 zu CETA:

 

Der EU-Unterausschuss des Nationalrats beauftragte heute mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mittels bindender Stellungnahme die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, sich in den EU-Gremien dafür einzusetzen, dass CETA - das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement) - als "gemischtes Abkommen" qualifiziert wird. Dies bedeutet, dass
nach Sicht des Ausschusses die nationalen Parlamenten den Vertrag genehmigen müssen, weil sowohl nationale als auch EU-Kompetenzen davon betroffen seien. Einer Genehmigung von CETA als "EU-only"-Abkommen - also ohne Zustimmung der nationalen Parlamente - sollte demnach keine Zustimmung auf EU-Ebene erteilt werden, heißt es im Antrag.

In dieser Frage gab es auch völlige Übereinstimmung mit Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Er ließ keine Zweifel daran, dass er das Ergebnis der Verhandlungen zu CETA für gut hält, aber immer die Einstufung als gemischtes Abkommen verlangt hat, damit die nationalen Parlamente darüber abstimmen müssen.

Die Anträge der Freiheitlichen und Grünen erhielten nicht die erforderliche Unterstützung. Die FPÖ forderte darin einerseits, die Bundesregierung möge sich auf europäischer Ebene einheitlich und klar gegen eine vorläufige Anwendung von CETA aussprechen. Andererseits wollte sie die Bundesregierung binden, im Europäischen Rat sowie in allen anderen EU-Gremien gegen den Abschluss bzw. die Genehmigung des Freihandelsabkommens CETA zu stimmen. Die jeweilige Unterstützung der Anträge durch FPÖ, Grüne und Team Stronach reichte nicht für eine Mehrheit aus.

Ebenso wenig durchsetzen konnten sich die Grünen mit ihrem Antrag, die Bundesregierung möge dafür eintreten, dass CETA als gemischtes Abkommen gewertet wird, und andernfalls CETA im Rat durch Österreich abzulehnen sei. Sie erhoben ferner die Forderung, eine vorläufige Anwendung von CETA auf europäischer Ebene abzulehnen und dem Abkommen so lange nicht zuzustimmen, solange die Forderungen der einheitlichen Länderstellungnahme nicht erfüllt sind.

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