Mittwoch, 21. Februar 2018

Die EU - Bürgerinitiative

EU- Parlament
Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung geraten immer mehr in den Fokus der Bevölkerung und werden auch, wie die gerade laufenden Verfahren zeigen, teilweise in großer Anzahl genutzt.

Weniger bekannt ist jedoch, dass es auch auf Ebene der EU das Verfahren der EU-Bürgerinitiative gibt. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein durch den Vertrag von Lissabon beschlossenes, stark an direktdemokratische Verfahren angelehntes Instrument der politischen Teilhabe in der Europäischen Union. Nützen wir diese Gelegenheit, basisdemokratisch an der Weiterentwicklung der EU mitzuwirken.

Die Europäische Kommission kann durch Unterstützungsbekundungen von mindestens einer Million Unionsbürger aus mindestens einem Viertel (derzeit: sieben) Mitgliedstaaten aufgefordert werden, einen Rechtsakt zu einem Thema vorzuschlagen, zu dem es nach Ansicht der Initiatoren einer Regelung bedarf. Die Unionsbürger werden damit in Bezug auf das Aufforderungsrecht auf dieselbe Stufe gestellt wie das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Die Europäische Kommission ist dabei verpflichtet, beim Sammeln der Unterschriften durch Informationsdarbietung zu helfen.

Derzeit laufen 7 EU-Bürgerinitiativen, für die noch Unterschriften abgegeben werden können, darunter zum Abbruch der TTIP- und CETA- Verhandlungen, zur Verhinderung negativer Folgen von Extremismus, zur Beseitigung von Lohnungleichheiten zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten und zum Schutz nationaler oder sprachlicher Minderheiten.

EU-Bürgerinitiativen können von allen EU- Bürgern, die zur Wahl des EU- Parlaments stimmberechtigt sind (Wahlalter in Österreich 16 Jahre), einfach online unterstützt werden. Zur  Authentifizierung des Unterzeichnenden müssen dabei Daten aus einem amtlichen Dokument (z.B.:  Reisepass) angegeben werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen