Im Ministerrat vom
21.2. 2018 wurde die Einführung von Überwachungstechnologien wie
Gesichtserkennung, Big-Data-Analysen und Einsatz von Drohnen, Ankauf
oder Entwicklung von Spähsoftware („Bundestrojaner“) sowie die
Zuordnung einer eindeutigen IP-Adresse durch Netzbetreiber
angekündigt.
"Hier soll
offenbar über Umwege die von verschiedenen Höchstgerichten als
grundrechtswidrig erkannte Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt
werden", sagt die Grüne Bundesratabgeordnete Ewa Dziedzic.
Besonders kritisch erscheint die Zusammenführung vieler derzeit
getrennter Datenbanken mit personenbezogenen Daten, die reduzierten
Protokollierungspflichten bei automatisierten Abfragen und die
Berichtspflichten der Nachrichtendienste an den Bundes- und den
Vizekanzler, wodurch die höchst sensiblen, durch die ausufernde
Überwachung ermittelten Daten direkt in die Hände der neuen
politischen Führungsriege gelangen würden.
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