Donnerstag, 20. Dezember 2018

Neues vom Prüfungsausschuss in Biedermannsdorf

Wer macht was?
Die nach dem Tod von Ernst Hackel freiwerdende Stelle des/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird ab sofort von Helmut Polz (FPÖ) als einzigem Bewerber nachbesetzt. Als sein Stellvertreter wird Karl Wagner (Grüne), fungieren.

Die konstituierende Ausschusssitzung bestand aus Helmut Polz, Elfriede Hawlicek (ÖVP) und Karl Wagner. Matthias Presolly (ÖVP) ist derzeit auf Urlaub und Andrea Slapnik (SPÖ) konnte aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen. Aufgrund der anwesenden Personen war der Ausschuss aber beschlussfähig.

Lesen Sie anschließend einen kurzen Auszug aus den Bestimmungen des Prüfungsausschusses.
Führungsregel
Er darf nicht von der stärksten Regierungspartei geführt werden. Er hätte theoretisch von der SPÖ geführt werden können, jedoch hätte das ein extrem schlechtes Licht auf die demokratische Grundeinstellung dieser Partei geworfen, da sie ja der Regierung angehört.

Unabhängigkeit
Der Prüfungsausschuss kann seine Vorgangsweise innerhalb des gesetzlichen Auftrags frei wählen und ist als einziges Gemeindeorgan von der Bürgermeisterin, dem Bürgermeister unabhängig. So weit es die Verhältnisse der Parteien zueinander zulassen, sollte man in diesem Ausschuss danach trachten, gemeinsam eine Aufgabe wahrzunehmen.

Vertrauen
Gut eingespielte Teams entwickeln sich dann schnell weg von sturen Formalprüfungen hin zu guten Evaluierungsgruppen die dem GR wichtige Inputs liefern. Dazu müssen allerdings die passenden Vertrauensverhältnisse vorhanden sein. Derzeit sieht es da in Biedermannsdorf leider nicht so gut aus. Wir Grünen sind bereit, mit der FPÖ punktuell zusammenzuarbeiten, schließlich ist die FPÖ eine demokratisch legitimierte Partei im Gemeinderat. Ob das allerdings ÖVP und SPÖ auch so sehen, sei dahingestellt. Es wird wohl zu einem guten Teil an Helmut Polz selbst liegen, hier Vertrauen zu schaffen.

Gesetzlicher Auftrag
Dem Prüfungsausschuss obliegt die Überprüfung der gesamten Gemeindegebarung einschließlich der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen auf ihre Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesetzmäßigkeit. Zur Gebarung gehören sämtliche Ausgaben, Einnahmen, Schulden, das bewegliche und unbewegliche Gemeindevermögen.

Grundsätze
Es sind bei allen eingesehenen Belegen die Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen.
  • Sparsamkeit: ist gegeben, wenn die zur Erfüllung der gestellten Aufgaben aufgewendeten Mittel minimiert werden, d.h. dem Grund nach auf das unumgängliche Maß beschränkt werden.
  • Wirtschaftlichkeit: wird am besten entsprochen, wenn die zu erbringende Leistung bzw. der anzustrebende Zweck mit dem geringsten Mitteleinsatz erzielt werden kann oder wenn mit den vorgegebenen Mitteln die größtmögliche Leistung und der beste Wirtschaftserfolg erreicht werden.
  • Zweckmäßigkeit: bieten den größten Spielraum, aber auch die größten Gefahren politischer Auseinandersetzungen. Es ist nicht Aufgabe des Prüfungsausschusses zu prüfen, ob eine Ausgabe dem möglichen mehrheitlichen politischen Grundsatzwillen des GR entspricht.

Zum Schluss noch in eigener Sache des Autors:
Es ist wichtig, dass der Prüfungsausschuss neutral agiert. Ich werde mich daher bemühen, diesem Grundsatz treu zu bleiben. Einfach wird es in Anbetracht der Animositäten zwischen FPÖ und den Regierungsparteien nicht werden. Warum ich mich nicht selbst als Obmann beworben habe? Ich bin bereits Umweltgemeinderat und nehme meine Aufgaben als solcher zu ernst, als dass ich mich der Ämterkumulierung schuldig machen will. Ganz zu schweigen, von sonstigen privaten Engagements. Helmut Polz ist aufgrund seiner beruflichen Laufbahn auch geeignet, diese Aufgabe zu übernehmen.

Karl Wagner

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