Mittwoch, 16. Oktober 2024

Politische Feigheit

 

Einen schweren Fall politischer Feigheit liefert die rot-türkise Kärtner Landesregierung ab: Im Jänner 2025 soll eine landesweite Volksabstimmung entscheiden, ob „…..zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden soll“.

Politik darf sich nicht dem Populären beugen. Die Volksmeinung ist leicht mit Emotionen aufladbar, leicht manipulierbar und nicht unbedingt von Fakten getragen. Politik hätte die Aufgabe, das Notwendige populär zu machen und umzusetzen. Das Vorgehen Kärntens zeigt, wie ohne Grüne in einer Regierung die Interessen der Natur und damit auch die langfristigen Interessen der Menschen in den Hintergrund gedrängt werden.

Ganz ausgeblendet bei dieser Befragung wird wohl, wie Kärntens Natur  und Landschaftsbild (und damit auch seine touristische Attraktivität) durch den Klimawandel geschädigt wird und dass diese Schädigung durch eine rasche, entschlossene Dekarbonisierung der Energieversorgung verringert werden könnte.

Das Windkraftpotential Kärntens wird insgesamt auf 0,6 TWh geschätzt. Derzeit stehen in Kärnten 10 Windkraftanlagen mit 64 Millionen kWh jährlicher Erzeugung. Das theoretische Potential wird damit erst zu knapp 10 Prozent ausgenützt.

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