Sonntag, 19. März 2023

Erforderlicher Landverbrauch für die Dekarbonisierung der Stromerzeugung.

Kritiker von Wind- und Solarenergie äußern regelmäßig Bedenken darüber, wie viel Land für die komplette Dekarbonisierung der Stromerzeugung durch Photovoltaik und Windenergie benötigt würde. Glücklicherweise ist die Antwort: relativ wenig. Eine aktuelle Studie des National Renewable Energy Laboratory (NREL) für die USA zeigt, dass weniger als 1 Prozent der Fläche benötigt würde - eine Fläche, die mit dem derzeitigen Fußabdruck der fossilen Brennstoffindustrie vergleichbar oder sogar kleiner ist.

Ein wesentlicher Grund für den relativ geringen Flächenbedarf liegt darin, dass nur 2 Prozent der Gesamtfläche eines Windparks von der Windkraftinfrastruktur eingenommen werden, während die restlichen 98 Prozent für Landwirtschaft, Weideflächen oder andere Zwecke zur Verfügung stehen. Auch bei Photovoltaikanlagen ist durch Agri-PV eine solche Doppelnutzung möglich, für die Nutzung von Solarenergie auf Dächern wird überhaupt kein Land benötigt.

Am wichtigsten ist jedoch vielleicht die Tatsache, dass der Ersatz fossiler Brennstoffe durch Wind- und Solarenergie den Flächenbedarf für den Abbau, die Bohrung, den Transport, die Produktion und die Nutzung fossiler Brennstoffe drastisch reduzieren wird. Land, das für diese Aktivitäten - und für die Entsorgung von Kohleasche und anderen Abfällen - genutzt wird, verursacht oft erhebliche langfristige Umwelt- und Gesundheitsprobleme für die lokalen Gemeinschaften.

Würde das bisherige Ausmaß der Verbrennung fossiler Energieträger jedoch beibehalten, wären durch den dadurch weiterhin verursachten Klimawandel auf jeden Fall erhebliche Schädigungen der Natur, der Artenvielfalt und unserer Lebensqualität zu erwarten.

Donnerstag, 16. März 2023

Ohne Komfortverlust Energiebedarf halbieren!

 

Völlig ohne Komfortverlust könnte unser Primärenergiebedarf mindestens halbiert werden, wenn  bereits bestehende Technologien genutzt werden. Denn derzeit werden von uns nur 38%, also knapp mehr als ein Drittel unseres Primärenergieverbrauchs als Nutzenergie verwendet – der Rest sind Verluste, im wahrsten Sinn des Wortes – finanziell und ökologisch.

Eine Energiewende würde mehr bedeuten als einfach nur Strom aus regenerativen Quellen herzustellen. Sie würde bedeuten, mittels dieses Stroms all das zu tun, was wir aktuell mit Öl, Gas und Kohle machen – aber mit ungleich besserem Wirkungsgrad.

Das Gerede von der Technologieoffenheit ist ein absoluter Nebenschauplatz, um nicht zu sagen eine Nebelgranate. Auch den Weg zurück in die Steinzeit müssten wir nicht antreten. Alle, die uns das einreden, die auf kommende technische Lösungen setzen, tun dies meist wider besseren Wissens, um mächtige Lobbies und deren Geschäftsmodelle zu unterstützen. Sie setzen auf die Angst der Menschen vor Veränderungen.

Die Klimakrise ist wie ein Hausbrand, und die langfristig ohnehin stattfindende Umstellung auf klimaneutrale Technik ist wie ein angekündigter, fetter Wolkenbruch, der das Feuer in ein paar Stunden sowieso löscht. Die Frage ist nur, ob da dann noch ein Haus steht.

Gönnen Sie sich statt einer TV-Berieselung dieses Video: „Die Energiewende zu Ende gedacht — Was wird sich für uns ändern?

Samstag, 11. März 2023

Das Ende der Illusionen - und was jeder von uns deshalb tun müsste.

„Die zentrale Frage ist nicht, wie der Wohlstandsverlust noch verhindert werden kann, sondern wie wir ihn fair verteilen. Es sollte unstrittig sein, dass starke Schultern mehr von dieser Last tragen müssen. Daher war es richtig, die Sozialleistungen mit der Inflation steigen zu lassen. Gleichzeitig müssen aber Besserverdienende und Unternehmen einen überproportionalen Anteil leisten. Diese haben oft genug von Teuerungshilfen mit der Gießkanne und von generösen Corona-Unterstützungen profitiert, ohne dass dies notwendig gewesen wäre.“

Wer dem ersten Satz des Zitats nicht zustimmen will, kann im Profil vom 5. März eine bestehende Analyse von Gabriel Felbermayr, dem Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) und Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien, nachlesen. Er spricht eine unangenehme Wahrheit aus. Wir dürfen diese Wahrheit nicht wegschieben, ihr nicht nur mit Emotionen begegnen, sondern müssen nüchtern und nachdrücklich die richtigen Konsequenzen von der Politik einfordern.

https://www.profil.at/wirtschaft/gabriel-felbermayr-zur-teuerung-das-ende-der-illusionen/402354261

Mittwoch, 8. März 2023

Wofür arbeiten wir?

 

"In den vergangenen drei Jahrzehnten haben die Löhne in der gesamten industrialisierten Welt mit den Produktivitätsgewinnen und den Renditen auf Kapitalvermögen nicht mehr Schritt gehalten."
Barbara Prainsack, Professorin am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien, in "Wofür wir arbeiten",  ISBN-13: 978-3710606885  

Nicht Roboter, die Digitalisierung oder der Wettbewerb sind an den Problemen der Arbeitswelt schuld. Auch, dass Leistung sich lohnen würde, gilt nicht mehr. Warum lassen wir es zu, dass Vermögen und Einkommen in unserem Land so ungleich verteilt sind? Warum akzeptieren wir, dass immer mehr Menschen von ihrer Arbeit nicht mehr leben können? Prainsack fordert ein bedingungsloses Grundeinkommen, das allen Menschen zusteht. Das wäre der erste Schritt für eine Neubewertung von Arbeit als Schlüssel für umfassende Transformationsprozesse.

Denn: Arbeit ist keine Ware, deren Preis und Wert von Marktmechanismen definiert wird. Arbeit ist eine gesellschaftlich wertvolle Tätigkeit. Und wenn wir nachhaltiger leben wollen, dann muss die Reform der Arbeit auch Teil des europäischen Green Deal werden.

Montag, 6. März 2023

Radbörse 2023

Am 22. April 2023 findet von 8:30 bis 14:00 Uhr unsere Radbörse vor der Jubiläumshalle statt.
Fahrräder, Radanhänger, Scooter, Kinderfahrzeuge, Fahrradzubehör, das alles kann bei unserer Fahrradbörse verkauft, getauscht oder günstig erworben werden.

Die Annahme startet um 8:30 Uhr, der Verkauf um 9:30 Uhr. Wenn Sie ein Rad zum Verkauf anbieten, legen Sie den gewünschten Verkaufspreis fest. 10% des Verkaufspreises werden einbehalten und kommen einem Sozialprojekt zugute. Nicht verkaufte Räder oder die Verkaufserlöse können von 13-14 Uhr abgeholt werden.

Fahrrad-Checks: Komm mit deinem Fahrrad vorbei! „Bikefloh“ (Ing. Göd) führt gerne kleine Service- und Reparaturarbeiten durch.

Radlstammtisch: Wie komme ich wohin? Was brauche ich? Schaffe ich das? Man hat viele Fragen wenn man mehr Wege mit dem Fahrrad meistern will. Wir haben nicht alle Antworten aber viele Tips.

Sonntag, 5. März 2023

ORF stärken, nicht totsparen.


Ein starker öffentlicher Rundfunk wie der ORF ist eine der wichtigsten Voraussetzungen funktionierender Demokratie: Nur er kann mit seinem Marktanteil von 85 Prozent  dem Informationschaos Paroli bieten, in das uns die „Sozialen Medien“ gestürzt haben. Ein starker öffentliche Rundfunk ist der einzige ernstzunehmende Gegenspieler der „sozialen“ Medien bei der sich selbst verstärkenden Verbreitung falscher Informationen.

Zu fordern, dass der ORF 300 Millionen Euro einspart, ist medienpolitischer und demokratiepolitischer Wahnsinn.  Schon jetzt erhält der ORF mit 645 Millionen hinter der Schweiz mit 1,24 Milliarden und Deutschland mit 8,42 Milliarden den mit Abstand geringsten öffentlichen Zuschuss der Sendeanstalten des deutschen Sprachraums. Und in den letzten 15 Jahren hat der ORF bereits 900 Mitarbeiter abgebaut – er kann nur die Qualität seines Angebots vermindern, wenn er 300 Millionen einsparen soll.

Wenn es am ORF etwas zu verändern gilt, dann seine Abhängigkeit von der Parteipolitik. Es braucht einen Stiftungsrat, in dem Richter, Ordinarien für Publizistik, Vertreter der Filmakademie und natürlich der Nachrichtenredaktion die Mehrheit bilden, in dem geheim abgestimmt wird, wenn der Generaldirektor und die Direktoren des ORF gewählt werden. Und auch das Mitspracherecht der Landeshauptleute bei den Landesdirektoren gehört beseitigt. 

https://www.lingens.online/2023/03/05/der-wahnsinn-den-orf-krank-zu-sparen/

Donnerstag, 2. März 2023

Der (noch) lange Weg zum Informationsfreiheitsgesetz

„Staatliches Handeln soll durch ein Höchstmaß an Transparenz gekennzeichnet sein.“ Das steht so im Grundsatzprogramm der ÖVP. Aber: Grau ist alle Theorie, die türkis/schwarze Praxis schaut anders aus.

Bereits im März 2019 beklagte der „Standard“ in einem Artikel: „Geheimniskrämerei ohne Nutzen. Bei der Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes ist jetzt die ÖVP gefordert.“ Die inhaltlichen Grundlagen für ein Informationsfreiheitsgesetz wurden dann im türkis-grünen Regierungsprogramm 2020 detailliert vereinbart. Es folgten langwierige Verhandlungen, auch mit den Bundesländern. Über Monate verzögerte sich die Fertigstellung des Entwurfs, bis er im Frühjahr 2021 endlich präsentiert werden konnte. Schon damals bemerkte der NEOS-Abgeordnete Scherak: „Es ist bemerkenswert, wie viel in Österreich möglich scheint, wenn die ÖVP von sich selbst ablenken muss."

Der nun vorliegende überarbeitete Begutachtungsentwurfs ist das Ergebnis von  50 Mediationsrunden mit Vizekanzler Werner Kogler und stellt einen Kompromiss zwischen allen relevanten Positionen dar. Im bisherigen Begutachtungsprozess wurde kaum ein wesentliches Argument eingebracht, das in den breit angelegten Verhandlungen zuvor nicht schon berücksichtigt worden wäre.

In einem Interview kündigte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) nun wieder eine Überarbeitung des Begutachtungsentwurfs an. Es besteht die Gefahr, dass weitere Änderungen auf eine Verschärfung der bisherigen Amtsgeheimnisses hinauslaufen würden. Denn es sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen, etwa: 

  • Das Recht auf Zugang zu Informationen soll nicht gelten, „soweit deren Geheimhaltung aus zwingenden integrations- und außenpolitischen Gründen, im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zur Vorbereitung einer Entscheidung, zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers oder zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen erforderlich und gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen beruflichen Vertretungen sind in Bezug auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs nur gegenüber ihren Angehörigen informationspflichtig.“
  • Als Antwort-Frist sind derzeit 4 Wochen vorgesehen, dass kann jedoch auf bis zu 8 Wochen verlängert werden. Zum Vergleich: EU-Institutionen müssen binnen 15 Arbeitstagen Auskunft erteilen, in Estland beträgt die Frist 5 Arbeitstage.
  • Für die Durchsetzung der Transparenzregeln sollen nur die Verwaltungsgerichte zuständig sein. Deren Verfahren dauern in der Regel mehrere Jahre, wenn Behörden mit Einsprüchen oftmals bis zum Verwaltungsgerichtshof ziehen. Viele BürgerInnen werden vor dem Aufwand eines langjährigen Verwaltungsverfahrens gegen staatliche Stellen zurückschrecken. Behörden können Verwaltungsgerichten ohne Sanktionen Dokumente und Informationen vorenthalten, und Verwaltungsgerichte können letztlich Entscheidungen für eine Herausgabe von Informationen gegenüber Behörden auch nicht durchsetzen.
  • Und ausgerechnet die Datenschutzbehörde soll Behörden in Sachen Datenschutz beraten. Sie verfügt aber nicht über  die interne Kultur, um Transparenz voranzutreiben. So steht zu befürchten, dass sie gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag stets zu mehr Geheimhaltung raten wird.

Woher der heftige Widerstand kommt ist klar: So meinte etwa Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl (ÖVP) im Februar 2023: „Was wir wollen und brauchen, ist …….. vor allem eine Klärung der Frage: Wollen wir mehr Datenschutz? Oder mehr Informationsfreiheit? Solange diese Themen nicht geklärt sind, wird es kein neues Gesetz geben.“

Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als dass die ÖVP für Transparenz eintritt!