Mittwoch, 8. November 2023

Klientelschutz vor Klimaschutz!

Auch wenn der jetzt zwischen den Grünen und der ÖVP akkordierte, geänderte Entwurf des „Erneuerbare-Wärme-Gesetzes“ fürs Klima besser ist als gar nichts, bleibt doch festzuhalten:

Laut Regierungsübereinkommen hätten bis 2035 alle Ölkessel und bis 2040 alle Gasheizungen komplett durch ökologische Heizsysteme ersetzt werden sollen. Die ÖVP hat das nun, entgegen dem von ihr unterzeichneten Koalitionsabkommens, verhindert. Bestehende Heizungen sollen nicht mehr geregelt werden. Vom geplanten Komplettausstieg ist das weit entfernt.


Von den nun beschlossenen hohen Förderungen für einen Heizungsumstieg können nur Eigenheimbesitzer und – mit Schwierigkeiten - auch Eigentümer von Eigentumswohnungen profitieren. Bewohner von Mietwohnungen haben eine Heizungsumstellung nicht selbst in der Hand, das ist Sache der Vermieter. Die haben aber kein Problem mit hohen Energiekosten oder Steuern, denn die müssen die MieterInnen zahlen. Und das betrifft immerhin die Bewohner von  43 Prozent aller Wohnungen, die in Österreich als Hauptwohnsitz verwendet werden.

Durch klug konzipierte Investitionsförderungen für die Heizungsumstellung von Häusern mit bewohnten Mietwohnungen, durch Mietabschläge bei Wohnungen mit fossilen Heizsystemen oder einen Rechtsanspruch von Mietern auf thermische Sanierung alter Gebäude hätte man  Zinshausbesitzern und Vermietern die Investitionen in ökologische Heizsysteme schmackhaft machen können. So hat die ÖVP ihrer Klientel Investitionen in ökologische Heizsysteme komplett erspart. Ausbaden müssen das die Mieter – und unser Klima.

Zur Erinnerung: Bereits in der Präambel des aktuellen Regierungsprogramms haben die Grünen und  die ÖVP Ende 2019 auf Seite sechs

  • die Bekämpfung des Klimawandels,
  • eine spürbare Entlastung arbeitender Menschen und
  • einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort

als wichtige Ziele ihrer gemeinsamen Politik ausdrücklich genannt. Jeder dieser drei Punkte wäre mit einer engagierteren Klimapolitik und mit einer Umsetzung des ersten Gesetzentwurfs besser erfüllt worden als mit dem jetzt vorliegenden minimalstem Kompromiss. Die Verantwortung dafür liegt eindeutig beim größeren Koalitionspartner und den ihn dominierenden Landesregierungen, Kammern und Interessenvertretungen.

Montag, 6. November 2023

Tagesordnung der GR-Sitzung am 7. November 2023

aus dem Porträt- und Wappenbuch der Ratsherren, Regensburg; Creative Commons, Wikimedia

Jetzt wäre es fast geschehen und wir hätten vergessen, die Tagesordnung der morgigen außerordentlichen Sitzung zu veröffentlichen . . .

Die morgige Sitzung steht ganz im Zeichen der Bürgermeisterwahl.
Stimmberechtigt sind nur Gemeinderäte. Die Sitzung ist öffentlich aber die Wahl ist geheim/anonym.

Eine neues Gemeinderatsmitglied muss von der ÖVP als Ersatz für die scheidende Bürgermeisterin Beatrix Dalos nominiert und vom GR angelobt werden. Eventuell gibt es Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse.

Wenn es keine Überraschungen gibt, sollte die Sitzung recht flott fertig sein.

1) Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Eröffnung

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2) Angelobung eines Gemeinderates

Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir keine Informationen darüber, wer als neues Gemeinderatsmitglied angelobt werden soll.

3) Neuwahl des Bürgermeisters

Bis jetzt hat nur GGR Hans Wimmer seine Kandidatur für das Bürgermeisteramt verkündet.
Sollte sich morgen nicht noch jemand zur Wahl stellen, wird dies eine "ja"/"nein" Abstimmung. Schafft es Hans Wimmer in dem Fall nicht, mehr als 50% Ja-Stimmen zu bekommen, führt VzBgm Joseph Spazierer die Amtsgeschäfte bis die Wahl wiederholt werden kann.

4) Ergänzungswahl in die Ausschüsse

Da der Bürgermeister kein Mitglied in Ausschüssen sein kann (ihnen allerdings beiwohnen kann) müssen nach der Bürgermeisterwahl eventuell andere Gemeinderatsmitglieder in die Ausschüsse entsendet werden.

Mittwoch, 1. November 2023

Kapitalismus und Umwelt

„Kapitalismus ist ein System konstanten Wachstums und unendlicher Profitsteigerung. Es geht darum, Kapital durch Gewinn zu vermehren. Es geht nicht um Umweltschutz. Es geht nicht um das Wohlergehen von Menschen. Was auch immer Profit bringt, wird gemacht.“

Das sagt Kohei Saito, japanischer Philosoph, Associate Professor an der Universität Tokio und Autor von "Systemsturz: Der Sieg der Natur über den Kapitalismus".

Und weiter: „Durch das ständige Wachstum verletzen Menschen im Kapitalismus Grenzen der Natur. Denn im Kapitalismus verbrauchen wir zu viele natürliche Ressourcen, emittieren zu viele Treibhausgase. Wenn das passiert, entstehen ökologische Krisen wie die Klimakrise. Wir müssen Energieverbrauch und Produktion verringern, um die Klimakrise zu stoppen.“

Auf die Frage, was passieren wird, wenn wir beim Kapitalismus bleiben, antwortet er: „Die Klimakrise wird drastischer werden. Es wird aufgrund von Naturkatastrophen zu Wassermangel und Mangel an Essen kommen. Viele Menschen, vor allem im globalen Süden, werden ihre Grundbedürfnisse nicht befriedigen können. Die wirtschaftliche Ungleichheit wird ebenso zunehmen. Es wird zu mehr Wettkampf kommen, weil Ressourcen knapper werden. Dadurch wird es zu geopolitischen Spannungen kommen, das wiederum führt zu Krieg.“

Eine Lösung könnte seiner Meinung nach eine Gesellschaft sein, die vermehrt auf Gemeingütern basiert, die wir miteinander teilen. Wir würden vermehrt teilen müssen, wenn das unendliche Wachstum gestoppt und der Kuchen nicht größer wird. Er schlägt vor, Güter wie Internet, Mobilität, Wasser, Elektrizität und alles, was zur Befriedigung von Grundbedürfnissen erforderlich ist, zu Gemeingütern zu machen, die für alle garantiert sind. Wir sollten verringern, was unnötig ist, und Einkommen auf maximal eine Million Euro pro Jahr begrenzen.

Quelle

Montag, 30. Oktober 2023

Niederösterreich missachtet Naturschutz in einem Natura-2000-Europaschutzgebiet

Das Kamptal, Heimat für Seeadler, Schwarzstorch, Mopsfledermaus und seltene Käferarten ist als Natura-2000 Europaschutzgebiet ausgewiesen. Trotzdem wird es regelmäßig Schauplatz flächiger Schlägerungen. GLOBAL 2000 hat mehrere Fällungen alter Naturwälder, teils mit Urwaldcharakter, aufgedeckt: Zu keiner gab es eine Naturverträglichkeitsprüfung! Die zuständigen Behörden sahen tatenlos zu.

Ein Antrag auf sofortigen Abholzungs-Stopp wurde zurückgewiesen. Daraufhin wurde Beschwerde vor dem Landesgericht eingebracht. Eine Antwort ist noch nicht erfolgt, obwohl die dafür erlaubte sechsmonatige Frist bereits verstrichen ist. Der nächste Schritt wird der Gang zur höchsten Instanz, dem Bundesverwaltungs-Gericht. Denn es geht um eine Grundsatzentscheidung für den Schutz der letzten Naturwälder Österreichs, für das Klima und für die Artenvielfalt. Es geht letztlich auch darum, dass sich auch Bezirks- und Landesbehörden an bestehende Gesetze und EU- Rechtsakte halten müssen. Die Bewerbung und Bejubelung schöner Landschaften und Schutzgebiete durch Behörden allein genügt nicht!

Natura 2000 ist ein durch eine EU-Richtlinie geschaffenes zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union zum länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Daraus ergibt sich, dass die Schwächung oder der Ausfall des Schutzes in nur einem solchen Gebiet die Funktion des gesamten Netzes negativ beeinflussen kann. Eine EU-Richtlinie ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, in dem ein von den EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen.

Quelle

Samstag, 21. Oktober 2023

Ein Geschenk für Großkonzerne

Bittere Pille im Budget 2024: Drei Viertel der Einnahmen aus der Körperschaftssteuer kommen von nur drei Prozent der Unternehmen – den drei Prozent, die den meisten Gewinn machen.

Wer diese Steuer senkt, der beschenkt also die profitabelsten 4.000 Großkonzerne im Land. Die 1,5 Milliarden Euro, auf die Finanzminister Brunner (ÖVP) mit dieser Steuersenkung verzichtet - die fehlen jetzt uns allen. Und nicht nur 2024, sondern ab jetzt jedes Jahr in Folge. Ein Brunner-Präsent für Banken, Versicherungen, Pensionskassen, für Pharma-Riesen und Groß-Industrie. Und natürlich … für deren Besitzer. Also genau die, die von Vermögens- oder Erbschaftssteuern betroffen wären, aber der Bevölkerung erzählen, es wär damit vorbei mit Eigenheim und Goldketterl im Nachtkastl. 

https://www.moment.at/budget-2024-barbara-blaha

Bericht: Gemeinderatssitzung 19. Oktober 2023

"Die Nachtwache" von Rembrandt van Rijn

Rembrands Nachtwache als Bild zu verwenden ist vielleicht etwas übertrieben. Aber, wie prognostiziert, wurde es noch eine recht lange Sitzung. Um ca 23:30 war erst Schluss mit dem offiziellen Teil.

Diesmal waren drei Gäste/Beobachter da. Einer davon (man verzeihe mir das Scherzerl) durchaus amtsbekannt.

Zahlreiche Gemeinderäte (Wimmer, Presoly, Sostek, Slapnik, Luisser) waren verhindert oder krank.

Wie immer gilt, dass der folgende Bericht sich nur aus meinen Aufzeichnung speist und als subjektiv zu bewerten ist. Die ganze, volle Wahrheit steht natürlich nur im offiziellen Protokoll.

Donnerstag, 19. Oktober 2023

Ein gschwinder Dringlichkeitsantrag

 Wir werden heute den folgenden Dringlichkeitsantrag einbringen.

Das Thema ist (trotz des sperrigen Titels) mit Sicherheit für viele Eltern interessant und ich werde in den nächsten zwei Tagen hier mehr dazu veröffentlichen.

Aber jetzt muss ich mich auf die GR Sitzung vorbereiten 😏


Dringlichkeitsantrag 

eingebracht von der Fraktion der Grünen Biedermannsdorf zur Gemeinderatssitzung vom 19.10.2023 gemäß § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung 1973 betreffend:

Begutachtung des Gemeinde-Dienstrechtsgesetzes und Musikschulgesetzes 

Einleitung/Begründung:

Seit dem 20. September 2023 steht das Niederösterreichische Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz 2023 zur Bürgerbegutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am 23. Oktober 2023.

Unter anderem werden: 

  • zwingende "Pausen für die Vor- und Nachbereitung" von 10 Minuten zwischen Unterrichtseinheiten eingeführt. Unter anderem würde dies die Unterrichtszeit bis in den Abend hinein strecken. 
  • die Bewertung der Studiengänge stark verändert. Konzertfach-Absolventen (6 Jahre Studium) würden beispielsweise so entlohnt wie Freizeitpädagogen.
  • die Anrechnung von Berufserfahrung und Studienzeiten zu einer "Kann-Bestimmung". Abgesehen davon, dass dies willkürlich erscheint, lässt das Gesetz dabei offen, wer (Gemeinden oder Musikschulverbände) über dieses Kann-Kriterium zu entscheiden hat. 

Diese und andere Änderung stoßen nicht nur seitens des Musikschulausschuss NÖ und des Musikschulpersonals auf breite Ablehnung. Sie würden auch die Unterrichtsqualität erwartbar negativ beeinflussen.

 

Des Weiteren steht seit dem 10. Oktober 2023 die Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000 zur Bürgerbegutachtung. Die Begutachtungsfrist endet mit 9. November 2023.

Unter anderem sieht diese Änderung vor, dass eine Musikschule mindestens 300 Wochenstunden Unterricht leisten muss, um als förderungswürdig zu gelten. Der Musikschulverband Laxenburg-Biedermannsdorf hat im Moment ein Kontingent von nur 244 geförderten Wochenstunden. Praktisch bedeutet dies, dass der Musikschulverband mit einer weiteren Musikschule fusionieren muss, um seine Förderung nicht zu verlieren. Das Gesetz sieht vor, dass Musikschulen, die im Förderjahr 2026 nicht die geforderte Stundenzahl erreichen, nur noch 80% der Förderung beziehen können. Danach sukzessive weniger.
Damit bleiben dem Musikschulverband Laxenburg-Biedermannsdorf 2 Jahre, um eine weitere Partnergemeinde zu finden und mit dieser zu fusionieren. Die Frist erscheint zu eng gesetzt, um diese Aufgabe geordnet und rechtssicher zu meistern.

Beschluss

Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeinde fristgerechte Stellungnahmen zu den beiden oben genannten Gesetzesentwürfen an das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt und veröffentlicht. 

Begründung der Dringlichkeit

Die Dringlichkeit ergibt sich aus den auslaufenden Begutachtungsfristen. 

 

Die Grünen Biedermannsdorf und GGR Hildegard Kollmann (Ausschuss für Generationen, Bildung und Kultur), am 19.10.2023