Donnerstag, 19. Oktober 2023

Ein gschwinder Dringlichkeitsantrag

 Wir werden heute den folgenden Dringlichkeitsantrag einbringen.

Das Thema ist (trotz des sperrigen Titels) mit Sicherheit für viele Eltern interessant und ich werde in den nächsten zwei Tagen hier mehr dazu veröffentlichen.

Aber jetzt muss ich mich auf die GR Sitzung vorbereiten 😏


Dringlichkeitsantrag 

eingebracht von der Fraktion der Grünen Biedermannsdorf zur Gemeinderatssitzung vom 19.10.2023 gemäß § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung 1973 betreffend:

Begutachtung des Gemeinde-Dienstrechtsgesetzes und Musikschulgesetzes 

Einleitung/Begründung:

Seit dem 20. September 2023 steht das Niederösterreichische Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz 2023 zur Bürgerbegutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am 23. Oktober 2023.

Unter anderem werden: 

  • zwingende "Pausen für die Vor- und Nachbereitung" von 10 Minuten zwischen Unterrichtseinheiten eingeführt. Unter anderem würde dies die Unterrichtszeit bis in den Abend hinein strecken. 
  • die Bewertung der Studiengänge stark verändert. Konzertfach-Absolventen (6 Jahre Studium) würden beispielsweise so entlohnt wie Freizeitpädagogen.
  • die Anrechnung von Berufserfahrung und Studienzeiten zu einer "Kann-Bestimmung". Abgesehen davon, dass dies willkürlich erscheint, lässt das Gesetz dabei offen, wer (Gemeinden oder Musikschulverbände) über dieses Kann-Kriterium zu entscheiden hat. 

Diese und andere Änderung stoßen nicht nur seitens des Musikschulausschuss NÖ und des Musikschulpersonals auf breite Ablehnung. Sie würden auch die Unterrichtsqualität erwartbar negativ beeinflussen.

 

Des Weiteren steht seit dem 10. Oktober 2023 die Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000 zur Bürgerbegutachtung. Die Begutachtungsfrist endet mit 9. November 2023.

Unter anderem sieht diese Änderung vor, dass eine Musikschule mindestens 300 Wochenstunden Unterricht leisten muss, um als förderungswürdig zu gelten. Der Musikschulverband Laxenburg-Biedermannsdorf hat im Moment ein Kontingent von nur 244 geförderten Wochenstunden. Praktisch bedeutet dies, dass der Musikschulverband mit einer weiteren Musikschule fusionieren muss, um seine Förderung nicht zu verlieren. Das Gesetz sieht vor, dass Musikschulen, die im Förderjahr 2026 nicht die geforderte Stundenzahl erreichen, nur noch 80% der Förderung beziehen können. Danach sukzessive weniger.
Damit bleiben dem Musikschulverband Laxenburg-Biedermannsdorf 2 Jahre, um eine weitere Partnergemeinde zu finden und mit dieser zu fusionieren. Die Frist erscheint zu eng gesetzt, um diese Aufgabe geordnet und rechtssicher zu meistern.

Beschluss

Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeinde fristgerechte Stellungnahmen zu den beiden oben genannten Gesetzesentwürfen an das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt und veröffentlicht. 

Begründung der Dringlichkeit

Die Dringlichkeit ergibt sich aus den auslaufenden Begutachtungsfristen. 

 

Die Grünen Biedermannsdorf und GGR Hildegard Kollmann (Ausschuss für Generationen, Bildung und Kultur), am 19.10.2023

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