Sonntag, 20. März 2016

Pflege öffentlichen Grünraums

 

Generelles Statement:
Zu unserem Schwerpunkt Natur- und Umweltschutz: Wir wollen erreichen, dass Biedermannsdorf eine Natur im Garten- Gemeinde wird. Das wäre doch eine gute Ergänzung zu dem alljährlichen Blumenschmuckwettbewerb.

Natur im Garten" ist eine
vom Land Niederösterreich getragene Initiative, welche die Ökologisierung von Gärten und Grünräumen in Niederösterreich vorantreibt. Im Rahmen dieser Initiative werden auch Gemeinden durch ein umfassendes Beratungs- und Servicepaket bei der ökologischen Pflege ihres Grünraumes unterstützt. (Juni 2015)
Mehr Informationen dazu hier.

März 2016:
Bei der Gemeinderatssitzung am 17. März 2016 wird beschlossen, den Auftrag für die Pflege des öffentlichen Grünraums an die Firma Ostermann zu vergeben. Als wesentliche Vertragsbestandteile sind der Verzicht auf Torf, synthetischen Dünger und chemische Pestizide sowie die Beachtung der „Natur im Garten"- Kriterien enthalten. Damit ist nach viel Überzeugungsarbeit auch der Verzicht auf Glyphosat enthaltende Pestizide auf öffentlichen Flächen durchgesetzt! Wir bedanken uns bei allen Gemeinderäten für ihr Entgegenkommen.
   
März 2016:
Der deutsche Toxikologe Peter Clausing analysierte im Auftrag von Global 2000 fünf Studien an Labormäusen, welche von Experten der WHO als eindeutige Krebsbefunde für Glyphopsat gewertet werden, von Monsanto, BfR und EFSA aber als Belege für die Abwesenheit eines krebserzeugenden Potentials gewertet wurden. Die Ergebnisse dieser Analyse führten dazu, dass Global 2000 am 3. März 2016 bei den Staatsanwaltschaften von Berlin und Wien Strafanzeigen gegen Monsanto, BfR und EFSA eingebracht hat. Nähere Details dazu hier.

Februar 2016:
Derzeit ist das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat in der EU bis Mitte 2016 erlaubt. Gegenwärtig wird von Landwitschaft und Chemieindustrie heftig für eine Verlängerung der Zulassung geworben, obwohl WHO und IARC (International Agency for Research against Cancer) auf eine wahrscheinliche krebserregende Wirkung hingewiesen haben. Die derzeitige Arbeit der Lobbyisten wird weitestgehend verschleiert. Der aktuelle Stand ist hier zu finden.

Jänner 2016:
Eine unserer Zielsetzungen war es von Anfang an, zu erreichen, dass bei der Pflege der öffentlichen Grünflächen in Biedermannsdorf auf den Einsatz von synthetischem Dünger, Torf und Pestiziden verzichtet wird. Als Erfolg haben wir bereits erzielt, dass in die Ausschreibung zur Grünraumpflege, die als Einladung zur Angebotslegung an entsprechende Firmen verschickt wird, der Verzicht auf Torf und synthetischem Dünger als Bedingung aufgenommen wird. Ein entsprechender Passus im Hinblick auf Pestizide, vor allem den derzeit heftig diskutierten Glyphosat enthaltenden Mitteln (z.B. Roundup) wurde mit den Hinweisen abgelehnt, dies sei in Österreich sowieso verboten und werde in der Gemeinde schon praktiziert. Beides ist leider nicht richtig. Mit einer Novellierung der Pflanzenschutzmittelverordnung wurde am 4.7. 2014 vom damaligen Umweltminister Berlakovic zwar ein Verbot von Glyphosat erlassen, allerdings nur in der gewerblichen Landwirtschaft, und auch dort nur zur Reifebeschleunigung vor der Ernte, sofern das Erntegut für Lebens-oder Futtermittelzwecke bestimmt ist (siehe hier).  Das es kein darüber hinausgehendes Verbot gibt, geht auch aus einem Entschließungsantrag im Nationalrat betreffend Verbot von glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln vom 22.4.2015 hervor (siehe hier),  der derzeit dem Ausschuss für Konsumentenschutz zugewiesen ist. Beratungen dazu wurden noch nicht aufgenommen (Website des Parlaments). Und nach mehreren übereinstimmenden Berichten wurde vorigen Sommer am Badeteichgelände entlang des Zaunes bzw. an Stellen, die maschinell schwer gemäht werden können, offensichtlich Spritzmittel zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Darüber hinaus findet sich in den Protokollen der Gemeinderatssitzungen auch kein diesbezüglicher Beschluss. Somit wäre derzeit der Einsatz entsprechender Mittel zum Beispiel auf den Liegewiesen des Badeteichgeländes gesetzlich zulässig.

Wir werden noch vor Beginn der Auspflanz- oder Badesaison eine Abstimmung im Gemeinderat herbeiführen, um zu erreichen, dass sowohl externe, beauftragte Firmen als auch die Gemeinde selbst, sofern sie entsprechende pflegerische Maßnahmen durch eigene Mitarbeiter durchführt, auf den Verzicht von Synthetischem Dünger, Torf und Pestiziden verpflichtet werden.

Geschichten des Zuspätkommens

 

Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften in so großen Mengen wie kaum ein anderer Werkstoff verwendet - bis er verboten wurde, da er krebserregend ist. Die vielen langlebigen Asbestprodukte wie Bodenbeläge oder Dachplatten begegnen uns noch heute im Alltag. Besonders Heimwerker sollten über Asbest Bescheid wissen, um sich und andere nicht zu gefährden.
Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt.
Trotzdem wurde Asbest in Deutschland erst 1993 verboten!

Polychlorierte Biphenyle, kurz PCB,dienten der Industrie jahrelang als Weichmacher in Farben, Lacken und Kunststoffen. Schon geringe Mengen können zu schweren Schäden der Leber führen, das Wachstum bei Indern verzögern. Seit 2001 sind PCB weltweit verboten. Noch immer aber sind sie in der Umwelt, in der Nahrungskette, findet Hoppe sie in menschlichem Blut.

Dichlordiphenyltrichlorethan, kurz DDT, das einst meistverwendete Insektizid der Welt, dessen Entdecker 1948 den Medizin-Nobelpreis bekam - inzwischen als "wahrscheinlich krebserzeugend" eingestuft und in den meisten Industrieländern seit den siebziger Jahren verboten.

Lindan, ein Insektizid und Holzschutzmittel, seit langem unter Verdacht, schwere Krankheiten auszulösen, um Juni dieses Jahres von der WHO als "krebserregend" kategorisiert.

Es sind Geschichten des Zuspätkommens, die hier geschrieben werden. Erst als Menschen schwer erkrankten, begannen Wissenschaftler, die Wirkmechanismen gründlich zu erforschen. Am Ende standen Verbote, die schon viel früher hätten ausgesprochen werden können. Sollten die Krebsforscher der WHO richtig liegen, wiederholt sich dieses Muster gerade im Fall von Glyphosat, auch Roundup genannt, das von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit in Parma im Gegensatz zur WHO-Empfehlung als „wahrscheinlich nicht krebserregend eingestuft wurde". Diese Behörde folgt damit einem Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin. Der Verfasser des entsprechenden Reports ist die Glyphosat-Task-Force. In dieser Task-Force arbeiten die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln zusammen, genauer: jene Unternehmen, die beantragt haben, Glyphosat innerhalb der EU verkaufen zu dürfen. Dagegen protestierten 96 Wissenschaftler aus 25 Ländern, welche diese Beurteilung als „wissenschaftlich inakzeptabel" bezeichnen.

Allerdings hängt die Schädlichkeit von der Menge ab, die der Mensch aufnimmt. Und die ist in Europa gering. Die Frage, die sich stellt ist die: warum wird im BfR gemogelt?

Soweit der Auszug aus einem Artikel in der Wochenzeitschrift „Die Zeit" aus Dezember 2015.
Glyphosat ist also nicht verboten, es ist nach wie vor laut österreichischem Pflanzenschutzmittelregister zugelassen, explizit auch zum Einsatz außerhalb der gewerblichen Landwirtschaft. Wir halten uns also an die Gesetze. Aber genügt uns das? Sind Gesetze wirklich alles, was wir beachten müssen? Sollte unsere Verantwortung nicht weiter reichen als nur bis zum nächsten Paragraphen? Noch dazu bei dieser nebulosen Informationslage?

Karl Wagner

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