Donnerstag, 10. März 2016

Tempo 80 auf der A2

Bürgerversammlung zu „Tempo 80 auf der A2" in Wiener Neudorf

Am 8. März fand im Festsaal des Freizeitzentrums Wiener Neudorf eine Bürgerversammlung statt. Es wurden die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, Feinstaub und Abgase und deren mögliche Reduktion durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A2 detailliert dargestellt.

Unter den zahlreichen Besuchern waren auch einige BiedermannsdorferInnen sowie auch politische Vertreter von Anrainergemeinden. Sehr eindrucksvoll war die Vorführung, wie fühlbar sich eine Temporeduktion auf die Lärmbelastung auswirkt:


Da nach dem Ausbau der Südautobahn (1999-2004) noch ein Jahr ein
Tempolimit auf 80km/h in Kraft gewesen ist, kennt man die Auswirkungen einer solchen Maßnahme sehr genau. Tempo 80 reduziert Feinstaub um 33%, Abgase (CO) um 80% und Lärm um die Hälfte! Stickoxidbelastung an verkehrsreichen Straßen erhöht die Sterblichkeit durch Lungenerkrankungen um 50% (Studie in Holland). Tempo 80 führt, v.a. wenn es strikt überwacht wird, zu einem kontinuierlicheren Verkehrsfluss mit weniger Beschleunigungs- und Abbremsmanövern, die Abgase, Lärm und Feinstaub (Abrieb von Reifen und Bremsen) erzeugen. Es erhöht die Verkehrssicherheit, weil die Tempounterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern praktisch verschwinden.

Mittelfristig ist auch zu berücksichtigen, dass auf Grund der EU-Luftqualitätsrichtlinie RL 2008/50/EG die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, eine Reduktion der Emissionen um 20% zu erreichen (und zwar im Dreijahresdurchschnitt 2018 bis 2020 im Vergleich zu 2009 bis 2011). Dies, kombiniert mit der zu erwartenden Verkehrssteigerung in diesem Zeitraum, erfordert das schnelle Umsetzen wirksamer Maßnahmen.

Auf Grund einer durch die EU erzwungenen geänderten Gesetzeslage ist die Behörde- im konkreten Fall das Verkehrsministerium- nun gezwungen, zu einem Antrag Stellung zu nehmen. Im Falle einer Ablehnung kann der weitere Rechtsweg verfolgt werden. Daher bringen  Wiener Neudorf sowie betroffene Bewohner nun erneut einen Antrag auf Verhängung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h nach §43 der StVO in der Nähe des Wohngebiets ein. Sollte das Ministerium nicht oder ablehnend reagieren, wird der Rechtsweg beschritten werden. Die Erfolgsaussichten werden als sehr hoch eingeschätzt, da der Staat gesetzlich verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Feinstaub und Lärm zu ergreifen, wenn diesbezügliche  Grenzwerte überschritten werden.

Es wäre auch durchaus im Interesse von ASFINAG und Verkehrsministerium, dem Ansuchen Wiener Neudorfs stattzugeben und so „den Ball flach zu halten". Denn wenn das Ministerium keinen oder einen negativen Bescheid ausstellt, Wiener Neudorf den Rechtsweg durch alle Instanzen beschreitet und dabei seine Forderung durchsetzt, wird dies ein Präzedenzfall sein, der es vielen  anderen Gemeinden ermöglicht, ebenfalls Tempolimits durchzusetzen.

Diskutiert wurde als Alternative auch eine emissionsabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L).

Und das sind die wesentlichen Unterschiede zwischen einer permanenten Geschwindigkeitsbegrenzung nach §43 StVO und einer emissionsabhängigen Begrenzung nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) 
  • Eine emissionsabhängige Begrenzung wird erst aktiviert, wenn entsprechende Grenzwerte (für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Feinstaub) bereits überschritten sind, Lärm wird hier nicht berücksichtigt. Demgegenüber stellt eine permanente Begrenzung eine bereits vorbeugende Maßnahme dar und reduziert auch permanent die Lärmbelastung.
  • Lärm stellt eine nicht unerhebliche Belastung dar- auch in der Nacht, wo er zwar nur unbewusst wahrgenommen wird, aber trotzdem Stressreaktionen im Körper auslöst, wie zum Beispiel eine Erhöhung der Pulsfrequenz und eine Schwächung der Immunabwehr. Nachts ist der Verkehr eher geringer, deshalb würde eine emissionsabhängige Temporeduktion in der Regel nicht aktiviert und damit auch keine Lärmreduktion erreicht. Viele Menschen wollen aber vor allem im Sommer bei geöffneten Fenstern schlafen. Im Schlaf atmen wir auch besonders tief, daher wirkt sich dann auch eine hohe Feinstaubkonzentration besonders negativ aus.
 Hier finden Sie die Videoaufzeichnung der gesamten Veranstaltung:

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