Für das nun in Kraft tretende österreichische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) waren langjährige Debatten und intensive Verhandlungen mit politischen Parteien, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung notwendig. Es stellt einen Paradigmenwechsel vom Amtsgeheimnis zur Informationsfreiheit dar und verpflichtet die österreichische Verwaltung zu Transparenz und Bürgernähe. Das IFG fußt auf zwei Grundsäulen: der proaktiven Veröffentlichung von Informationen im elektronischen Informationsregister (data.gv.at) und dem rechtlich verankerten Antragsrecht auf Zugang zu spezifischen Informationen. Eine Ausnahme von der proaktiven Verpflichtung gibt es nur für kleine Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, ansonsten gilt das Prinzip der maximalen Offenheit.
Ohne den langjährigen und konsequenten politischen Einsatz der Grünen, die die treibende Kraft und Motor dieser Entwicklung waren, wäre das Informationsfreiheitsgesetz in dieser Form nicht zustande gekommen. Sie setzten sich über viele Jahre hinweg – sowohl aus der Opposition als auch aus der Regierung heraus – für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein Grundrecht auf Information ein und haben sich auch für eine proaktive Veröffentlichungspflicht und Verbesserungen im parlamentarischen Anfragewesen eingesetzt. Durch ihren Einfluss wurden weitere Verbesserungen wie die Streichung pauschaler Geheimhaltungsgründe und die stärkere Einbindung öffentlicher Unternehmen ins Gesetz aufgenommen. Grüne Spitzenpolitiker wie Werner Kogler und Sigrid Maurer spielten öffentlichkeitswirksam eine zentrale Rolle und waren maßgeblich an den Gesetzesverhandlungen beteiligt. Mit Überzeugungsarbeit sowohl innerhalb der Koalition als auch gegenüber der Opposition – insbesondere der SPÖ – setzten die Grünen sich durch, auch um die notwendige Verfassungsmehrheit im Nationalrat zu erreichen.
„Lernen Sie Geschichte!“
Die Amtsverschwiegenheit wurde 1925 mit einer Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) eingeführt und prägte seitdem den Umgang mit staatlichen Informationen in Österreich. Zwischen 1987 und 1990 wurde die Auskunftspflicht im B-VG verankert, später entstanden elf Auskunftspflichtgesetze auf Bundes- und Landesebene. Die Diskussion um Informationsfreiheit gewann in den 2010er Jahren an Fahrt, und ab 2020, also nach dem Eintritt der Grünen in die Bundesregierung, wurden zielgerichtet Reformschritte gesetzt.
Im Juni 2020 fand der erste „Runde Tisch“ mit Stakeholdern zur Reform statt. Nach einer öffentlichen Begutachtung des Ministerialentwurfs und mehr als 80 Verhandlungsrunden wurde der Regierungsentwurf am 5. Oktober 2023 präsentiert und beschlossen. Die notwendige Verfassungsmehrheit wurde am 20. Dezember 2023 erreicht und es folgten Expertenanhörungen und Beschlüsse im Verfassungsausschuss und im Nationalrat im Januar 2024. Am 26. Februar 2024 wurde das Gesetz kundgemacht (BGBl. I Nr. 5/2024) und tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Quellen und weitere Informationen:
https://www.digitalaustria.gv.at/wissenswertes/news/news-66.html
https://www.fwp.at/news/blog/das-informationsfreiheitsgesetz-adieu-amtsgeheimnis-willkommen-recht-auf-information
https://www.rubicon.eu/rubicon-blog/informationsfreiheitsgesetz-ifg-in-oesterreich-umsetzung-in-der-praxis/
Siehe dazu auch:
https://gruenebiedermannsdorf.blogspot.com/2023/03/der-noch-lange-weg-zum.html
https://gruenebiedermannsdorf.blogspot.com/2024/03/aus-dem-parlament-amtsgeheimnis-ade.html
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