Sonntag, 10. März 2024

Aus dem Parlament: Amtsgeheimnis ade - Willkommen Informationsfreiheit

 

Informationsfreiheitsgesetz, Abstimmung im Bundesrat: v.l.n.re. 1. R: Marco Schreuder, Claudia Hauschild-Buschberger, 2. R.: Adi Gross, Elisabeth Kittl, 3. R.: Maria Huber, Simone Jagl

Was lange braucht, wird endlich gut. Ganz in diesem Sinne ist es ein kleines Wunder, dass wir am 15. Februar mit unserem Beschluss im Bundesrat den Deckel auf ein lange erwartetes und dringend notwendiges Gesetz geben konnten. Bis zu diesem Gesetz war Österreich neben Weißrussland das einzige europäische Land, das noch das Amtsgeheimnis hatte. Wer Auskunft von einer Behörde oder einer anderen öffentlichen Stelle haben wollte, wurde oft abgewiesen mit der Begründung: Amtsgeheimnis. Das ändert sich jetzt, denn wir haben Ihr Recht auf Informationen durch lange und viel Überzeugungsarbeit durchgesetzt. Transparenz schafft Vertrauen. Sie macht sichtbar, wie Entscheidungen entstehen. Und: Endlich wird Schluss gemacht mit Geheimniskrämerei, hinter der sich Korruption verstecken kann.

Was das Informationsfreiheitsgesetz für Sie bedeutet:

  • Zugang zu allen Informationen der öffentlichen Verwaltung im zentralen Informationsregister. Hier veröffentlichen die unterschiedlichen öffentlichen Stellen von sich aus ihre Daten, Dokumente und Unterlagen.
  • Sie können direkt nachfragen, wenn sie etwas nicht finden. Telefonisch, schriftlich oder sogar anonym. Die Behörde muss die gewünschte Auskunft geben.
  • Wenn Ihnen die Auskunft verweigert wird, können Sie auf Ihr Recht bestehen. Dafür können Sie sich an das Verwaltungsgericht wenden. Spätestens dann muss Ihnen die gewünschte Information gegeben werden, wenn kein zwingender Grund dagegen spricht.

 

Welche Auskünfte müssen genau erteilt werden?

Sie haben ein Recht auf alle Informationen, die Sie interessieren: Beschaffungen, Statistiken, Verträge, Studien, Gutachten, Umfragen oder jede andere Art von Information, die von allgemeinem Interesse sein kann. So können Sie z.B. jederzeit sehen, was in deiner Gemeinde vor sich geht. Egal ob Bauvorhaben oder Umwidmungen, Gutachten zur Trinkwasserqualität oder geplante Anschaffungen in Kindergärten.

Wer muss Auskunft erteilen?

Alle öffentlichen Stellen müssen Sie informieren – von Ministerien, Behörden und Gerichten über die Bundesländer bis hin zur kleinsten Gemeinde. Stiftungen, Fonds und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, sind ebenfalls verpflichtet, beantragte Informationen zu erteilen. Ministerien, Länder, Behörden und andere öffentliche Stellen müssen sogar alle Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus (proaktiv) auf einer Website veröffentlichen. Gemeinden ab 5.000 Einwohner:innen müssen das. Wenn mehrere kleine Gemeinden sich zu einem Gemeindeverband zusammenschließen, gilt diese Verpflichtung ebenfalls – auch wenn sie gemeinsam weniger als 5.000 Einwohner:innen haben. Das bedeutet: Über 62 % der Österreicher:innen müssen von ihren Gemeinden von sich aus informiert werden.

Wir stärken das Parlament und haben auch hier die bisher geltende Geheimhaltung gestrichen. Damit werten wir Kontrollrechte wie die parlamentarische Anfrage auf und schaffen so mehr Transparenz für das Handeln von Regierung und Ministerien.

Wie lange hat eine Behörde Zeit, Ihnen Auskunft zu geben?

Grundsätzlich hat eine Behörde vier Wochen Zeit. In Ausnahmefällen kann die Frist auf acht Wochen ausgeweitet werden. Grund dafür ist, dass in bestimmten Fällen z.B. der Datenschutz von Dritten betroffen ist. Diese Personen haben dann die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Anfrage abzugeben. Weil es unter Umständen Zeit braucht, um solche Personen ausfindig zu machen und diese dann ihre Stellungnahme abgeben, kann es zu einer Verlängerung der Frist auf maximal acht Wochen kommen. ABER: Um journalistische Recherchen zu schützen, muss bei solchen Anfragen keine Stellungnahme eingeholt werden. Damit wollen wir verhindern, dass Beteiligte „vorgewarnt“ werden und Missverhältnisse vertuscht werden können.

Ab wann gilt das Informationsfreiheitsgesetz?

Eines ist klar: Wenn es nach uns Grünen ginge, würde das Amtsgeheimnis schneller fallen und das Grundrecht auf Information möglichst bald gelten. So eine bahnbrechende Revolution für die
österreichische Verwaltung geht aber nicht von heute auf morgen. Zahlreiche Gesetze müssen an die neuen Regelungen angepasst werden. Zum Beispiel überall dort, wo es um Strafen für die Verletzung des Amtsgeheimnisses geht, die jetzt natürlich gemeinsam mit dem Amtsgeheimnis abgeschafft werden. All das werden wir sorgfältig und so rasch wie möglich umsetzen. Die wesentlichen Punkte des Gesetzes treten daher 18 Monate nach der Kundmachung in Kraft, also im September 2025.

Quelle: gruene.at


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