Freitag, 8. Dezember 2017

Das Biedermannsdorfer Raumordnungskonzept


Die "Agenda 2030" der UNO besteht aus 17 Zielen und 169 Zielvorgaben, die eine Transformation unserer Welt bewirken sollen und müssen.

Das Ziel Nummer 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden - hat viel mit der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) zu tun. Die ÖROK ist eine Einrichtung zur Koordination von Fragen der Raum- und Regionalentwicklung in Österreich, die von Bund, Ländern, Gemeinden sowie den Sozial- und Wirtschaftspartnern getragen wird.
Das ÖROK Leistungsgremium fasste 2016 den Beschluss, das Österreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK) für die Umsetzung des SDG 11 zu nutzen.

Hintergrund
In Österreich leben 55 % der Menschen in urbanen Räumen. Dies führt zu Versorgungsengpässen beispielsweise im Gesundheits- und Bildungsbereich, sowie bei Behörden im ländlichen Raum, wo Infrastrukturleistungen deutlich teurer werden. Im urbanen Raum, wie auch im Umkreis großer Städte wiederum wachsen das Verkehrsaufkommen und die Bebauungsdichte. So wird der Wohnraum knapp und damit immer teurer. Die Regierungen der Welt werden aufgefordert, für "angemessenen, sicheren und bezahlbaren Wohnraum" zu sorgen. Selbstverständlich wird auch das Ziel 13, Maßnahmen zum Klimaschutz, beziehungsweise zur Klimaanpassung zu beachten sein.

Auch Biedermannsdorf erstellte ein Raumordnungskonzept. Pläne und Verfügungen lagen von März bis August 2017 im Gemeindeamt öffentlich auf.
Es finden sich darin Ansichten und Vorhaben, die begrüßenswert sind und die es wert sind, der Bevölkerung zur Kenntnis gebracht zu werden. Denn vielleicht kommt einmal die Zeit, in der alle mitwirken müssen, um die Verantwortlichen an diese Versprechen zu erinnern und auf ihrer Einhaltung zu bestehen:

  • Verstärkte Kooperation mit den Nachbargemeinden gem. lokaler Entwicklungsstrategien und regionaler Leitbilder.
  • Erhaltung bzw. Ausbau von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Pflegebedürftige.
  • Erhaltung und Ausbau von Spielplätzen und Freizeitanlagen.
  • Erhaltung und Förderung von örtlichen Gastronomiebetrieben.
  • Schließung von Baulücken und Nutzung innerörtlicher Baulandreserven.
  • Sicherung und vorausschauende Behandlung von innerörtlichen und ortsumgebenden Grünflächen.
  • Förderung erneuerbarer Energie.
  • Erhaltung und Neuanlage von Grünflächen zur Verbesserung des Kleinklimas im Siedlungsgebiet und in den geplanten Siedlungserweiterungsgebieten.
  • Erhaltung und Förderung innerörtlicher Grünflächen.
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit von beabsichtigten neuen Wohnbaulandwidmungen zur Deckung des zu erwartenden Bedarfs, insbesondere durch Vertragswidmung gem. §17 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 bei neuen Baulandwidmungen von Flächen, die sich nicht im Besitz der Gemeinde befinden.  
  • Ausbau und Verbesserung des fuß- und radläufigen Ortswegenetzes insbesondere im Hinblick auf die Erreichbarkeit des Öffentlichen Verkehrs.
Das sind längst nicht alle enthaltenen Punkte. Bei Interesse finden Sie die gesamte Verordnung unter folgendem Link:

Folgende Gebiete wurden als potentielle Entwicklungsräume festgelegt. Nur innerhalb dieser ist es in den nächsten 15 bis 20 Jahren möglich, zu bauen. Und auch dann nur nach nochmaligem Gemeinderatsbeschluss. Es müssen sämtliche daraus entstehende Probleme wie Lärm, Verkehrszunahme und Luftqualität gelöst sein.

Entwicklungsflächen für langfristige Siedlungserweiterungen
Obere Krautgärten (ein Teil davon wurde bereits freigegeben).
Nordwestlich des Ortskerns soll ein rund14,8 ha großes Areal als Siedlungserweiterungsgebiet für wohnbauliche Zwecke ausgewiesen werden (E1).
Wir Grünen stellten hier den Änderungsantrag, dieses Gebiet auf die Hälfte, das heißt 7,4 ha zu verringern. Wir begründen dies wie folgt (Auszug aus unserem Antrag):
"Als Konfliktpunkt betrachten die Grünen die Festlegung eines Gebiets von 14,8 ha nordöstlich der oberen Josef-Bauer-Straße als Siedlungsgebiet.
In Anbetracht der immer noch ungebremst stattfindenden Versiegelung wertvollen Ackerbodens und der ohnehin vorgesehenen weiteren großflächigen Betriebsansiedlungen im westlichen Teil Biedermannsdorf erscheint es notwendig, maßvoll mit dieser Ressource umzugehen. 
Andererseits erscheint es ebenso notwendig, es künftigen Generationen zu ermöglichen, in Biedermannsdorf zu bleiben, respektive als Biedermannsdorferinnen und Biedermannsdorfer neu entstehende Arbeitsplätze im künftigen Betriebsgebiet nutzen zu können.
Wir stellen daher den Änderungsantrag, die Entwicklungsfläche nordwestlich der oberen Josef-Bauer-Straße von 14,8 ha auf 7,4 ha zu reduzieren."
Aufgrund der Ablehnung dieses Antrags konnten wir dem Gesamtkonzept nicht zustimmen. Da wir wie erwähnt viel Positives darin fanden, lehnten wir es nicht ab, sondern enthielten uns der Stimme. 

Potentialflächen mit Vorbehalt. An ihren Ortsrändern verfügt Biedermannsdorf über Flächen, die aufgrund ihrer Lage mittel- bis langfristig als mögliche Siedlungserweiterungsflächen für eine Baulandentwicklung in Betracht zu ziehen sind. Allerdings sind diese Flächen aufgrund diverser Einschränkungen vorerst nur bedingt als solche zu betrachten.
Potentialfläche P1: befindet sich am nördlichen Siedlungsrand, unmittelbar östlich der Schönbrunner Allee und nördlich der Bergfeldstraße. Die derzeit als Grünfläche ausgewiesene Fläche beläuft sich auf ein Gesamtausmaß von 1,57 ha, wobei rund 0,85 ha von ausgewiesenen Überflutungsflächen betroffen sind.
Potentialfläche P2a und P2b: befinden sich am östlichen Siedlungsrand nördlich der Ortsstraße. Die beiden Teilflächen werden von der Georg-Humbhandl-Gasse getrennt. Über beide potentielle Erweiterungs-Teilflächen verläuft eine 110 kV-Freileitung der Wiener Netze GmbH.
Potentialfläche P3: Diese verhältnismäßig kleine Fläche (0,18ha) kommt westlich des Zusammenflusses von Mödling- und Mühlbach zu liegen. Durch die bereits vorhandene Infrastruktur könnte eine wirtschaftliche Erschließung erfolgen. Aufgrund der nahegelegenen B 11 wird eine schalltechnische Begutachtung hinsichtlich einer möglichen Wohnbaulandwidmung erforderlich sein.

Mobilisierung von Betriebsbauland-Reserven
Bekanntlich ist die Ansiedlung von Betrieben das Vorhaben jeder Gemeinde wegen des dann zu erwartenden Geldflusses. Biedermannsdorf verfügt in den südwestlichen Gemeindegebieten, unmittelbar östlich der Südautobahn A2 über großflächige Betriebsbauland-Reserven. Die Flächen weisen die Widmung Bauland Betriebsgebiet-Aufschließungszone auf (BB-A5, BB-A6 und BB-A7) und belaufen sich insgesamt auf 47,02 ha.

Karl Wagner

Hier sehen Sie die zugehörigen Pläne (durch anklicken vergrößen), in denen die ausgewiesenen Baulandreserven eingezeichnet sind:

gelb           Siedlungserweiterungsgebiet E1
violett        Potentialflächen mit Vorbehalt


orange: Bauland Betriebsgebiet - Aufschließungszone

Karl Wagner

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