Dienstag, 4. September 2018

Zugriff auf unsere Geldbörsen


Zugriff auf unsere Geldbörse und arbeitsrechtliche Absicherungen
Unsere Regierung will Regelungen abbauen, die in Österreich schärfer gefasst sind, als es die EU als Minimalforderungen vorschreibt. Von vielen dieser geplanten Rücknahmen wären ArbeitnehmerInnen finanziell, aber auch arbeitsrechtlich negativ betroffen. Arbeitgeber und Industrie würden dagegen in jedem dieser Fälle profitieren. Hier einige Beispiele:
  • Bezahlter Mindesturlaub nur mehr vier statt fünf Wochen
  • keine Strafen mehr für Unternehmer im Fall von Nicht- oder Unterbezahlung bei Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Sonntagszuschlägen, Nachtzulagen usw.
  • Komplette Streichung der Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit
  • Kürzung des Insolvenzschutzes von sechs auf drei Monate
  • Aufweichung des Mutterschutzes nach Geburt eines Kindes
  • Verschlechterungen für Leiharbeitskräfte
  • Aufweichung oder Streichung von Arbeitsschutzrichtlinien
  • Erleichterungen bei Abfallentsorgung und im Abfallwirtschaftsgesetz
  • Entschärfung gesetzlicher Bestimmungen zu Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
  • Schlechterstellung von Verbrauchern bei der Kündigung von Kreditverträgen
  • Erhöhung der zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe
  • generelle Vereinfachungen und Verkürzungen von Umweltverträglichkeitsprüfungen, Einschränkungen bei der Parteienstellung von NGOs
  • Aufweichung von Sorgfaltspflichten und wesentliche Erleichterungen im Bankwesengesetz, Aufweichungen bei der Einlagensicherung
  • Erleichterungen bei der Meldepflicht wirtschaftlich Begünstigter von eingetragenen Gesellschaften oder sonstigen juristischen Personen
Die komplette Wunschliste der Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung finden Sie hier:

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