Gelb: Grundstück der Gemeinde / rot: von der Genossenschaft angedachten Stelle für den Spielplatz |
Der vorliegende Antrag am 17. Oktober 2019 ergab nichts Neues: Das Grundstück soll verschenkt werden, die "Gegenleistung" wäre angeblich, dass der ohnehin zu errichtende Spielplatz öffentlich zugänglich gemacht werden könne. Haftung und Instandhaltung würden in die Pflichten der Gemeinde fallen.
In den oberen Krautgärten gibt es einen ähnlichen Deal, allerdings ohne Grundstücksüberlassung: Die Eigentümerin macht den Spielplatz öffentlich zugänglich, dafür ist die Gemeinde für die Instandhaltung zuständig.
GR Simone Jagl erklärte in der Sitzung nochmal die Unlogik der geplanten Vorgehensweise und argumentierte: "Wenn, dann käme nur ein Grundstückstausch in Frage. Die Gemeinde stellt den für den Bauträger gut zu verwertenden Grünstreifen zur Verfügung, und dafür geht das für den Spielplatz geplante Grundstück gänzlich an die Gemeinde über. Die Genossenschaft kann anstelle eines eigenen Spielplatzes eine Abschlagszahlung leisten, womit die Gemeinde wiederum ihren Spielplatz errichten wird."
Der Baureferent der VP schlug sodann vor, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und die gegebenen Möglichkeiten im Bauausschuss zu besprechen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt... Auf jeden Fall setzen wir uns hier auch weiterhin für eine g´scheite Planung und Transparenz ein.
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