- Reduktion der Wohnflächen von 54600qm auf 32500qm
- eine finanzielle Beteiligung seitens der Grundstückseigentümerin an Infrastruktur,
- die Zusage, Kinderbetreuungsplätze zu errichten,
- 28 öffentlich nutzbare Kfz-Stellplätze,
- ein E-Carsharing-Stützpunkt
- Rechtssicherheit durch den Baurechtsvertrag
Ein Positivbeispiel?
Einerseits ja. Andererseits ist an dem ausgehandelten Kompromiss auch einiges zu kritisieren: Die geplante Wohnfläche ergibt etwa 450 Wohnungen, das heißt etwa 650 zusätzliche Autos im Ort, von denen etwa 500 Autos täglich in der Früh in einem engen Zeitfenster wegfahren und damit zusätzlichen Verkehr produzieren werden. Was heißt das für die bereits angespannte Verkehrs- und Stausituation? Werden den zukünftigen BewohnerInnen Jahreskarten für die Badner Bahn oder andere öffentliche Verkerhsmittel zur Verfügung gestellt, damit sie in vielen Fällen auf die Verwendung des eigen (Zweit-) Auto oder gar aufs Auto selbst verzichten können?
An diesem Fall sieht man zweierlei:
- Eine Gemeinde hat, wenn sie will, sehr wohl die Möglichkeit, erhebliche Anpassungen eines geplanten Bauvorhabens zu erreichen, die im Interesse ihrer Bevölkerung liegen.
- Insbesondere die durch eine starke Ausweitung der Bevölkerungsanzahl verursachte Steigerung des Individualverkehrs ist extrem problematisch, deren negative Auswirkungen für Bevölkerung und Umwelt gehörten weitestgehend minimiert.
Welche Lehren ließen sich aus diesem Beispiel für Biedermannsdorf ziehen?
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