Dienstag, 28. Januar 2020

Kreditvergabe zur Erhöhung des Allgemeinwohls


Mit Hilfe von Krediten sollen Unternehmen aufgebaut, Innovationen entwickelt und Arbeitsplätze und Einkommen geschaffen werden. Kredite können aber auch potenziell schädliche Wirkungen nach sich ziehen, etwa die Zerstörung von Ökosystemen oder die Schaffung oder Vergrößerung von ungleichen Machtverhältnissen. 

Ein am Wohl der Allgemeinheit orientiertes Kreditwesen muss daher sicherstellen, dass durch Geschäftsbanken vergebene Kredite der gesamten Gesellschaft und damit dem Gemeinwohl und nicht nur einzelnen Akteuren zugute kommen. Daher sollte die Kreditvergabe reglementiert werden, so dass sie gesellschaftlichen Nutzen stiftet, aber keinen Schaden anrichten kann.

Bei der Kreditvergabe durch Geschäftsbanken wird gleichzeitig immer auch die umlaufende Geldmenge erhöht. Die Banken bestimmen damit nicht nur, wofür Geld und Kapital verwendet wird, sondern auch, wie groß die gesamte Geldmenge ist. Der Staat hat sich jedoch nie bewusst für das Überlassen der Geldschöpfung an Geschäftsbanken entschieden, die hat sich vielmehr durch die Entwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs ergeben. Denn ursprünglich (und dem Gesetz nach auch noch heute) hat der Staat, also die Nationalbank, das alleinige Recht, Banknoten (also „echtes“ Geld) zu drucken und in Umlauf zu bringen, jede Abweichung davon könnte man daher als „Geldfälschung“ bezeichnen.

Geldschöpfung und Kreditvergabe sind daher als besondere Wirtschaftsfreiheiten zu definieren, die sich von der Ausübung eines Berufs oder eines Gewerbes grundsätzlich unterscheiden. Durch ihre Auswirkungen auf Infrastruktur und gesamtstaatliche Wirtschaft sind sie mit entsprechender Macht verbunden und müssen daher strenger im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das Gemeinwohl kontrolliert und gesteuert werden.

Daher fordert ein am Gemeinwohl orientiertes Kreditwesen drei konkrete Maßnahmen: 

  1. Keine Spekulationsfinanzierung: Banken dürfen Finanzspekulation nicht über Kredite finanzieren, weil damit systemische Risiken aufgebaut und keine realwirtschaftlichen Aktivitäten gefördert werden.
  2. Keine Kreditverbriefung: Banken dürfen das Risiko, das sie bei einer Kreditvergabe bewusst eingehen, nicht auf die Kapitalmärkte überwälzen, indem sie Kredite verbriefen und an Investoren verkaufen. Nicht zuletzt hat die letzte Finanzkrise 2008 gezeigt, dass das Risiko durch Verbriefung und Verkauf von Krediten nicht gestreut, sondern vielmehr potenziert wird, weil Verbriefung und Verkauf für Banken einen Anreiz darstellen, Kredite mit schlechter Bonität zu vergeben. 
  3. Gemeinwohlprüfung: Jene realwirtschaftlichen Akteure, die etwa Umweltkosten externalisieren, dürfen nicht über Kredite finanziert werden, weil das einer Förderung schädigender und das Allgemeinwohl mindernder Wirtschaftsaktivitäten gleichkäme.  Eine verfassungskonforme Wirtschaftsordnung darf deshalb nur die Finanzierung oder Förderung  von Wirtschaftsaktivitäten erlauben, die das Gemeinwohl fördern oder es zumindest nicht schädigen.
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