Donnerstag, 30. Januar 2020

Leistbares Wohnen anderswo:


In einer voll besuchten Veranstaltung in Mödling hat Georg Willi, grüner Bürgermeister von Innsbruck, mit den TeilnehmerInnen über die dortigen Prinzipien der Stadtentwicklung diskutiert.

Ein Detail daraus: Projektbetreiber oder Grundeigentümer, die eine nicht als Baugrund gewidmete Fläche umgewidmet haben wollen, um darauf Wohnraum zu errichten, müssen ausnahmslos folgende Forderungen der Stadt erfüllen, um die Umwidmung zu erhalten:

  1. 50% der Fläche müssen an die Stadt verkauft werden, und zwar zu einem Preis, der maximal der Obergrenze der Wohnbauförderungskriterien entspricht.
  2. 30% der Fläche müssen als geförderter Wohnbau errichtet werden
  3. 20% können frei finanziert werden. Werden diese Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft, müssen sich die Käufer der Stadt gegenüber schriftlich verpflichten, dass im Fall des Wiederverkaufs der Verkaufspreis nicht über dem ursprünglichen Kaufpreis inklusive der Inflationsabgeltung liegt.

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