MUSS ICH DEN AMTLICHEN STIMMZETTEL BEI DER WAHL BENUTZEN?
Sie können statt des amtlichen Stimmzettels auch die von wahlwerbenden Parteien im Vorfeld ausgeteilten Vorzugsstimmzettel verwenden.
KANN ICH MEHRERE VORZUGSSTIMMEN VERGEBEN?
Es ist möglich mehrere Vorzugsstimmen für Kandidatinnen zu vergeben. Aber Achtung! Es gilt: Person vor Partei. Das heißt, dass die Stimme jener Partei zugeordnet wird, der die Person/en angehören, welcher Sie ihre Vorzugsstimmen gegeben haben.
KANN ICH KANDIDAT*INNEN VERSCHIEDENER PARTEIEN MEINE VORZUGSSTIMME GEBEN?
Nein, diese müssen alle derselben Partei angehören. Vergeben Sie Vorzugsstimmen an Angehörige verschiedener Parteien, so ist Ihre Wahl zur Gänze ungültig.
KANN ICH DEN/DIE BÜRGERMEISTER/IN DIREKT WÄHLEN?
Nein, der/die Bürgermeister*in wird aus der Mitte der Gemeinderät*innen gewählt. Eine Vorzugsstimme der Wähler*innen kann dies also nicht beeinflussen.
WIE WIRD DER/DIE BÜRGERMEISTER*IN IN BIEDERMANNSDORF GEWÄHLT?
Unsere 21 Gemeinderät*innen wählen den/die Bürgermeister*in aus ihrer Mitte. Normalerweise wird dafür ein*e Kandidat*in aus der stimmstärksten Partei (bisher ÖVP) ausgewählt. In unserer Gemeinde ist es üblich, dass der/die Vizebürgermeister*in dann aus der Fraktion des Koalitionspartners gewählt wird (bisher SPÖ).
Aktuelle Mandatsverteilung (2015-2020)
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