Samstag, 26. November 2022

Die EU gibt Gas!

Die EU beschleunigt Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien.

Genehmigungsverfahren für Solarenergieanlagen sollen nicht länger als drei Monate dauern, unter bestimmten Umständen werden Solarenergieprojekte auf bestehenden künstlichen Strukturen von der Pflicht zur Durchführung einer gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen. Die Installation von Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kW, auch durch Personen, die Solarenergie für den Eigenverbrauch erzeugen, wird einen Monat nach Antragstellung stillschweigend genehmigt, sofern keine Probleme mit der Sicherheit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Netzes auftreten.

Die Frist für die Genehmigung von Repowering-Projekte von Windenergieanlagen soll, einschließlich aller einschlägigen Umweltprüfungen, höchstens sechs Monaten betragen.

Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ist von einem überwiegenden öffentlichen Interesse auszugehen. Dadurch können solche Projekte in Bezug auf eine Reihe von Umweltauflagen, die in spezifischen EU-Richtlinien enthalten sind, von einer vereinfachten Prüfung profitieren. Die Mitgliedstaaten dürfen  Fristen für Genehmigungsverfahren weiter verkürzen und die Regeln für die schnellere Erteilung von Genehmigungen auch auf laufende Genehmigungsanträge anwenden.

Die Energieministerinnen und -minister der EU haben sich auf eine entsprechende Verordnung des Rates geeinigt, die in der nächsten außerordentlichen Tagung des Rates „Energie“ förmlich angenommen werden soll.

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/11/24/eu-to-speed-up-permitting-process-for-renewable-energy-projects/

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