Mittwoch, 24. April 2024

EU kämpft füs Sparen beim Heizen: Novellierte EU-Gebäuderichtlinie


Im Dezember 2023 wurde eine politische Einigung über die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie erzielt. Am 12. März 2024 passierte sie das EU-Parlament und am 12. April wurde sie durch den Rat angenommen. Damit wird die Gebäuderichtlinie in den nächsten Wochen offiziell in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten werden in weiterer Folge zwei Jahre Zeit haben, die Regelungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

Dazu gehören die Erarbeitung und Umsetzung genauer Pläne, um

  • den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von bestehenden Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % im Vergleich zu 2020 zu senken und bei  Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz den Primärenergieverbrauchs um mindestens 55 % zu reduzieren,
  • bestehende öffentliche und private Wohn- und Nichtwohngebäude bis 2050 auf Nullemissionsgebäude umzubauen,
  • die Eignung neuer Gebäude für die Installation von Fotovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen auf dem Dach sicherzustellen und die Installation von Solarenergie zum Standard bei neuen Gebäuden zu erheben.
  • den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen bis 2040 umzusetzen.
  • Diese Pläne müssen Zwischenziele für die Jahre 2030 und 2040 enthalten und auch aufzeigen, wie verbleibende Hindernisse beseitigt werden, etwa bei der Finanzierung sowie bei der Ausbildung und der Gewinnung der erforderlichen Fachkräfte.

War die erst vor kurzem getroffene Entscheidung der Wohnungseigentümer der Häuser in unserer Parkstraße (Nr. 1-6 und 8), bei der Erneuerung ihrer Zentralheizungsanlagen wieder auf Gas zu setzen, wirklich sinnvoll? Im Hinblick auf die mittelfristige Investitionssicherheit und klimapolitisch eher nicht.

Nähere Infos dazu von der Österreichischen Energieagentur 

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