Montag, 29. April 2024

Mehr reparieren, weniger wegwerfen – dank der EU

 

Immer mehr, immer billiger, immer schneller: Unser Konsum wächst uns über den Kopf, die Müllberge in den Himmel. Mit individuellen Handlungen lässt sich kaum dagegen vorgehen. Daher müssen Gesetze und Richtlinien her. So wie das Recht auf Reparatur und die Ökodesign-Verordnung der EU. Beides kommt nun: Das EU-Parlament hat am 23. April entsprechenden Vorschlägen der Kommission zugestimmt.

Durch das Recht auf Reparatur müssen Hersteller:innen ihre Geräte reparieren, solange die Garantie darauf gilt, mindestens zwei Jahre. Auch danach müssen Unternehmen noch übliche Haushaltsprodukte reparieren. Reparatur und die Ersatzteile dürfen nicht überteuert sein und Reparaturen nicht erschwert werden. Zunächst fallen Smartphones, Tablets, Server, Bildschirme, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Schweißgeräte und künftig auch Staubsauger unter diese Regelung..

Mit der Ökodesign-Verordnung hat das EU-Parlament noch für eine weitere Verbesserungen gestimmt. Großen Unternehmen dürfen unverkaufte Kleidung und Elektroartikel nicht mehr zerstören, und die geplante Obsoleszenz – also die bewusst kurz gehaltene Lebensdauer – von Geräten eingeschränkt werden.

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