Donnerstag, 6. Juli 2023

Aktueller Stand Korruptionsvorwürfe

 

Anfang des Jahres wurden durch einen Artikel im Nachrichtenmagazin Profil Vorwürfe von Korruption, Amtsmissbrauch, Steuerhinterziehung sowie Diebstahl gegen Gemeindebedienstete sowie Funktionär:innen der Gemeinde bekannt. Wir haben im Infobrief und schon hier im Blog im Jänner 2023 als erste darüber berichtet.

Was seither passiert ist
Der Gemeindevorstand hat sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe einen Anwalt mit der Vertretung der Gemeinde als mögliche Geschädigte beauftragt. Er hat außerdem ein Gremium mit Vertreter:innen aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, als Informationsschnittstelle zwischen Anwaltskanzlei und Gemeinde eingesetzt. Dieses sollte die Koordinierung der Informationen, der Akteneinsicht und der Stellungnahmen zu Ermittlungsergebnissen übernehmen.

Über die genauen Aufgaben des Gremiums und vor allem über die Befugnisse des Gemeindevorstands gab es zwischenzeitlich unterschiedliche Auffassungen. Wir GRÜNEN haben uns für größtmögliche Transparenz eingesetzt und dafür gesorgt, dass dem Gemeindevorstand alle notwendigen Informationen zugänglich gemacht werden und er Akteneinsicht bekommt. Auch die Stellungnahme der Gemeinde wurde durch unseren Einsatz im Gemeindevorstand behandelt und beschlossen.

Wie geht es weiter?
Liebe Biedermannsdorferinnen und Biedermannsdorfer, bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu diesem Zeitpunkt keine Details bekanntgeben können, da es sich um laufende Ermittlungen handelt. Seien Sie versichert, dass wir weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Aufarbeitung der Vorwürfe kritisch, mit höchster Sorgfalt und Transparenz erfolgt.

GGR Simone Jagl

Mittwoch, 5. Juli 2023

Blackout-Vorsorge in Biedermannsdorf

Am 20. April tagte der Sicherheitsausschuss. Thema: Anschaffungen von Fahrzeugen für die Feuerwehr. Bei der Präsentation durch den Kommandanten wurde klar, dass das Thema Blackout für unsere Feuerwehr, nicht aber für unsere Gemeinderegierung, einen ernstzunehmenden Faktor für die Sicherheit eines Ortes darstellt.

Unsere Feuerwehr ist auf einen mehrere Tage andauernden Blackoutfall vorbereitet. Was nicht heißt, dass wir uns zurücklehnen und uns auf die Feuerwehr verlassen dürfen. Genau das tut aber unsere Gemeinde derzeit, denn nach wie vor gibt es keinen ernstzunehmenden Blackout-Notfallplan, sieht man von Notaggregaten, Stromspeichern und Dieselvorräten ab, die nicht viel mehr als 48 Stunden vorhalten würden. 

Was unsere Gemeinde tut, ist nichts anderes, als jene unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus denen unsere Feuerwehr ja besteht, im Stich zu lassen. Zusätzlich stellt sich die große Frage, ob alle Blaulichtorganisationen im Ernstfall überhaupt genügend Personal haben. Denn deren Mitglieder werden im Ernstfall wahrscheinlich vor der Entscheidung stehen, wen sie schützen sollen. Ihre eigenen Angehörigen, Eltern, Kinder, Geschwister oder die Bevölkerung. Wer könnte es ihnen vorwerfen, wenn sie sich für Ersteres entscheiden?

Schon aus diesem Grund, aber auch angesichts des Nichthandelns unserer Gemeinderegierung, und dort vor allem der Bürgermeisterin, ist unsere Eigenleistung von großer Wichtigkeit.
Das, was wir Grünen tun können, ist, wieder einmal daran zu erinnern, dass ein Blackout nicht sehr  wahrscheinlich, aber möglich ist. 

Hier finden Sie viele nützliche Tipps des Zivilschutzverbands.

Hier sehen Sie zum Vergleich, wie sich unsere Nachbargemeinde auf einen Krisenfall vorbereitet.

Karl Wagner, Umweltgemeinderat

Aus dem Gemeinderat: Östliches Tor des Kleingartenareals

 

Das östliche Tor im Kleingartenverein war viele Jahre für die Bevölkerung geöffnet. Nun ist es seit einiger Zeit verschlossen, was zu erheblichen Umwegen für Fußgeher:innen Richtung Bahnhof führt.

Fußgänger merken Umwege viel stärker als andere Verkehrsteilnehmer. Für flotte Geher kann eine Dauer von 1 Minute pro Hundert Meter angenommen werden. Für langsamere oder Kinder oft doppelt so viel.
Darum stellt es für viele einen erheblichen Umweg dar, dass die östliche Eingangstür des Kleingartenvereines seit 2021 versperrt ist. Für Menschen, die den Bahnhof Laxenburg-Biedermannsdorf erreichen wollen, bedeutet dies einen Umweg von bis zu  600m.

Besonders schwer einzusehen ist dieser Umstand darum, weil es sich bei dem Weg um Gemeindegrund handelt, der doch eigentlich der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollte. Darum ist es uns schon lange ein Anliegen, wieder eine Öffnung dieser Tür zu erreichen.

Mit einem entsprechenden Vorstoß in der Gemeinderatssitzung vom 7. Juni 2023 haben wir offensichtlich einen Nerv getroffen. Immerhin schlossen sich ihm fast alle Mandatar:innen von ÖVP und FPÖ an.
Alle, die in dieser Sitzung zugegen waren, wissen, dass es dabei einzig und allein um die Öffnung für Fußgänger ging. Dass der Gehweg für Fahrradfahrende verboten bleibt, ist für uns selbstverständlich.

GR Axel Gschaider

Dienstag, 4. Juli 2023

Pride Month

 

Jeder Mensch hat das Recht, stolz auf seine Identität zu sein.

Ein sichtbares Zeichen der Solidarität auch in Biedermannsdorf.
Die Gründe für unseren Antrag in der letzten Gemeinderatssitzung, die Flagge am Platz vor dem Gemeindeamt zu hissen:

In vielen Ländern der Welt werden Mitglieder der LGBTQI-Community strafrechtlich verfolgt und oft sogar mit der Todesstrafe bedroht. Auch in Österreich ist die LGBTQI-Community mit anhaltenden Problemen und Herausforderungen konfrontiert.

Darauf wollen wir mit dieser symbolischen Geste hinweisen. Der Gemeinderat hat unseren Antrag am 7. Juni 2023 mehrheitlich angenommen.

Subvention Kleingartenfest

 

Die Förderung der Vereinsarbeit in unserem Ort liegt uns sehr am Herzen. Daher betrachten wir es als eine wichtige Aufgabe der Gemeinde, Biedermannsdorfer Vereine zu unterstützen.

In der Gemeinderatssitzung am 7. Juni haben wir dies deutlich zum Ausdruck gebracht, indem wir eine Subvention von 1.900 Euro für das Kleingartenfest vorgeschlagen haben. Gleichzeitig haben wir eine weitere Subvention beschlossen, für den Fall, dass der Kleingartenverein aus der Organisation des Festes nicht kostendeckend aussteigt.

Was anschließend nach der Gemeinderatssitzung geschah, ist äußerst bedauerlich. Jemand hat die Inhalte der Sitzung falsch an den Verein weitergegeben und versucht, alle anderen Fraktionen in ein politisches Hickhack zu verwickeln. Vizebürgermeister Josef Spazierer hat in der Gemeindezeitung dann auch noch entsprechend Öl ins Feuer gegossen. Leider hat der Verein daraufhin verkündet, dass das Kleingartenfest nicht mehr stattfinden wird.

Kompetenzüberschreitung

Wie wir zwischenzeitlich erfahren konnten, hätten sowohl die Bürgermeisterin als auch der Vizebürgermeister versprochen, die Zeltmiete für das Kleingartenfest jährlich zu subventionieren. Ein solches Versprechen ohne Einbeziehung des Gemeinderates ist allerdings nicht zulässig.
Diese politischen Spielchen werden auf Kosten eines wichtigen Biedermannsdorfer Vereins und eines beliebten Festes ausgetragen.

Großer Schaden
Als Resultat politischer Spielchen und Kompetenzüberschreitungen muss die Bevölkerung nun auf das Kleingartenfest im August verzichten. Wir müssen die Entscheidung der Kleingarten-FunktionärInnen, das Fest nicht auszurichten, schmerzlich akzeptieren.

Wir wollen in dieser Diskussion hiermit zwei Pflöcke einschlagen:

Erstens kann eine Bürgermeisterin oder ein Vizebürgermeister nichts versprechen, über das der Gemeinderat zu entscheiden hat. Dies gilt laut Gemeindordnung (§ 35, Abs.2) zB für Subventionen.


Man kann versprechen, sich politisch dafür einzusetzen, mit Einschränkungen zusagen, die eigene Fraktion “auf Linie” zu bringen. Aber die Gemeinderät:innen sind gemäß ihres Mandats souverän und in ihrem Abstimmverhalten nicht an Absprachen Einzelner gebunden. Dessen sollten sich alle Akteur:innen immer bewusst sein.

Zweitens wollen wir klar stellen, wie die Diskussion im Gemeinderat tatsächlich stattgefunden hat:

Gemeinderat Hans Wimmer (ÖVP) ging davon aus, dass der Verein mit dem Fest einen Gewinn erzielen würde und wollte eine Subvention nur im Fall eines Verlustes auszahlen lassen.

GGR Kerstin Haas-Maierhofer (Grüne) hat daraufhin die Wichtigkeit der Vereinsarbeit und des Festes betont und dafür plädiert, zumindest 1.900,- fix zuzusagen, und zusätzlich eine weitere Förderung im Falle eines Verlustes für den Vereines zu beschließen.

In Zeiten eines harten Sparbudgets und eines bereits sehr strapazierten Fördertopfes, empfanden es die Mandatar:innen von ÖVP, FPÖ und Grünen richtig, nur so viel zu subventionieren, wie tatsächlich gebraucht wird und nicht zu überfördern.

Von einem finanziellen Minus war der Verein durch den Gemeinderatsbeschluss nie bedroht und das Fest hätte aus unserer Sicht ohne Unsicherheiten stattfinden können.

Wir wissen nicht, was der Vizebürgermeister an den Vorstand des Kleingartenvereines weitergegeben hat. Das offizielle Protokoll der GR Sitzung ist zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht an uns ergangen. Aber wir glauben, dass Inhalt und Intention des Gemeinderatsbeschluss nicht ganz korrekt widergegeben wurden.

Wir bedauern die Absage des Kleingartenfestes außerordentlich. Aber im Kontext des oben geschilderten Gemeinderatsbeschlusses empfinden wir sie als nicht ganz nachvollziehbar.


Generell empfehlen wir auch bei derartigen Projekten, nicht erst in der letztmöglichen Gemeinderatssitzung um Subventionen anzusuchen. Bei frühzeitigerem Ansuchen hätte man in Fällen wie diesem Zeit darüber zu reden und gegebenenfalls in eine zweite Runde zu gehen.

Die Fraktion der Grünen in Biedermannsdorf hatte noch nicht die Möglichkeit, persönlich mit dem Vorstand des Kleingartenvereins ohne Vermutungen und Missverständnisse über diese Angelegenheit zu sprechen. Ich habe den Vereinsvorstand und den Gemeinderat ersucht, ein persönliches Treffen in einem Gremium zu organisieren. Bisher gab es noch keine Antwort auf unsere Gesprächsangebote.
Sollte jedoch kein Gremium einberufen werden, werde ich alle Beteiligten bis Anfang September zu einem informellen Treffen einladen und den Gemeinderat über die Gespräche informieren.

Wir hoffen, dass sich die Wogen bis nächstes Jahr wieder geglättet haben.

GGR Kerstin Haas-Maierhofer

GGR Simone Jagl

GGR Axel Gschaider

Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht wegen Verstößen gegen die Gemeindeordnung


Auch die Bürgermeisterin und der Vizebürgermeister haben sich an Regeln und vor allem an die Gemeindeordnung zu halten.

In einer schriftlichen Stellungnahme, die uns vorliegt, werden Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Nichteinhaltung von Gemeinderatsbeschlüssen sowie die Beauftragung von Anwälten ohne Zustimmung des Gemeindevorstandes aufgedeckt.

Was ist geschehen?
Nichteinhaltung von Gemeinderatsbeschlüssen

In einer nichtöffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über die Vorgehensweise in einer rechtlichen Angelegenheit beraten und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Obwohl sehr kurze Fristen einzuhalten waren, ließen Bürgermeisterin und Vizebürgermeister den Beschluss offenbar nie umsetzen. Dies geht aus einer schriftlichen Stellungnahme einer beteiligten Person hervor. Dieses Versäumnis kann eine Klage gegen die Marktgemeinde Biedermannsdorf zur Folge haben.
Der Vizebürgermeister als Vertretung der Bürgermeisterin hat auf meine Nachfragen keine Antwort gegeben. Deswegen habe ich mich entschieden, die Gemeindeaufsicht mit der Prüfung der vorgebrachten Vorwürfe zu betrauen.

Beauftragung von Anwälten ohne Beschluss
Des Weiteren ergaben die Informationen, dass seit Herbst 2022 mindestens zwei Anwälte ohne Beschluss des Gemeindevorstandes von der Bürgermeisterin oder dem Vizebürgermeister mit der rechtlichen Vertretung der Marktgemeinde Biedermannsdorf betraut wurden. Dies geht aus den Aussagen der Bürgermeisterin während einer Sitzung hervor. Des Weiteren haben andere Beteiligte ebenfalls über Korrespondenzen mit angeblichen Rechtsvertretern der Gemeinde berichtet.
Die zeitnahe Beschlussfassung im Bezug auf eine Mandatserteilung wäre seit Herbst 2022 mehrfach möglich gewesen, da laufend Sitzungen des Gemeindevorstandes stattfanden. 

Ein weiterer Vorfall betrifft die Nichteinhaltung der Gemeindeordnung während einer Gemeinderatssitzung im März 2023.
Ich stellte einen Antrag im nichtöffentlichen Teil, über den Josef Spazierer nicht abstimmen ließ. Der Vorsitzende konnte uns keinen Grund dafür nennen. Was wenig verwunderlich ist, denn die NÖ Gemeindeordnung sieht keine Berechtigung dazu vor.

Beschwerde liegt bei der Gemeindeaufsicht – Wie geht es weiter?
Wir haben die Behörde gebeten, unsere Darstellung zu prüfen. Sie wird die angegebenen Unterlagen einsehen und die genannten offenen Fragen an die Bürgermeisterin und den Vizebürgermeister weiterleiten. Die Gemeindeaufsicht sollte dann eine Untersuchung durchführen, um festzustellen, ob die vorgeworfenen Unregelmäßigkeiten tatsächlich stattgefunden haben und ob gegen geltende Gesetze und Bestimmungen verstoßen wurde.

Während der Untersuchung können beteiligte Personen befragt und weitere Dokumente eingesehen werden. Sobald die Gemeindeaufsicht alle erforderlichen Informationen gesammelt hat, wird sie ihre Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen vorlegen.

Die Marktgemeinde Biedermannsdorf und ihre Verantwortlichen müssen dann entsprechend handeln, um die aufgedeckten Unregelmäßigkeiten zu klären und Maßnahmen zur Verbesserung der internen Prozesse und der Einhaltung von Gesetzen und Bestimmungen einzuführen.

Die genauen Schritte und das weitere Vorgehen hängen von den Ergebnissen der Untersuchung und den Empfehlungen der Gemeindeaufsicht ab. Es ist wichtig, dass die Bürgermeisterin Transparenz, Rechtmäßigkeit und Verantwortlichkeit gewährleisten kann, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Gemeindeführung zu stärken. 

GGR Kerstin Haas-Maierhofer

Montag, 3. Juli 2023

Mehr Schutz für den Regenwald!

 

Am 29. Juni 2023 ist das EU-Waldschutzgesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Produkte, die in die EU importiert werden, zukünftig nicht mehr mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen dürfen. Betroffen sind zum Beispiel Import-Produkte wie Kaffee, Kakao, Fleisch oder Holz, für die in vielen Ländern große Waldflächen zerstört werden. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, in unserem Fall der Landwirtschaftsminister, müssen nun dafür sorgen, dass in den kommenden 18 Monaten die Voraussetzungen für den Vollzug des Gesetzes, etwa die kontrollierenden, unabhängigen  Behörden geschaffen und mit ausreichenden Kompetenzen, Personal und Budgets ausgestattet werden.


Unternehmen haben nun 18 Monate Zeit, sich auf das EU-Waldschutzgesetz vorzubereiten. Erst dann wird es auf sie anwendbar sein. Danach gilt ein Importverbot auf Produkte, die auf Flächen produziert worden sind, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet worden sind.

https://www.wwf.at/good-news-eu-waldschutzgesetz-tritt-in-kraft/

https://www.ots.at/presseaussendung/pdf/OTS_20230629_OTS0054