Montag, 3. Juli 2023

Mehr Schutz für den Regenwald!

 

Am 29. Juni 2023 ist das EU-Waldschutzgesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Produkte, die in die EU importiert werden, zukünftig nicht mehr mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen dürfen. Betroffen sind zum Beispiel Import-Produkte wie Kaffee, Kakao, Fleisch oder Holz, für die in vielen Ländern große Waldflächen zerstört werden. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, in unserem Fall der Landwirtschaftsminister, müssen nun dafür sorgen, dass in den kommenden 18 Monaten die Voraussetzungen für den Vollzug des Gesetzes, etwa die kontrollierenden, unabhängigen  Behörden geschaffen und mit ausreichenden Kompetenzen, Personal und Budgets ausgestattet werden.


Unternehmen haben nun 18 Monate Zeit, sich auf das EU-Waldschutzgesetz vorzubereiten. Erst dann wird es auf sie anwendbar sein. Danach gilt ein Importverbot auf Produkte, die auf Flächen produziert worden sind, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet worden sind.

https://www.wwf.at/good-news-eu-waldschutzgesetz-tritt-in-kraft/

https://www.ots.at/presseaussendung/pdf/OTS_20230629_OTS0054

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