Samstag, 22. Februar 2020

Donut und Krapfen


Donut und Krapfen – nicht viel Unterschied, aber doch entscheidend. Der Donut hat in der Mitte eine Leere, der Krapfen im Zentrum den schmackhaften Kern.

Auch Ortschaften können Donuts oder Krapfen sein: Entweder alles Wesentliche um eine  bedeutungslose Mitte, oder alles schön kompakt mit einem attraktiven Zentrum.

Grafik: Wiener Zeitung, Quelle UBA
In Österreich werden täglich zwölf Hektar Boden zugepflastert. Das Nachhaltigkeitsziel, das die Regierung bis 2030 erreichen will, liegt bei 2,5 Hektar pro Tag, also weit weg. In Österreich sind nur 37% der Fläche zur Besiedelung geeignet. Auf jeden Österreicher entfallen 15 Meter Straße und fast 2 Quadratmeter Supermarktfläche. Mit beiden Werten sind wir EU-Spitzenreiter.

Der Traum vom Eigenheim im Grünen braucht viel Platz. Zum Haus gehört eine Garage, und auch ein Garten soll drum herum sein. Die Häuser müssen mit Straßen und Leitungen versorgt werden. Die Kosten für diese Infrastruktur sind hoch. Der Weg zum Supermarkt am Ortsrand wird lang, und locker besiedelte Gebiete lohnen sich nicht für Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel. Der Individualverkehr nimmt zu, ebenso der Drang zum Zweitauto, dessen echte Kosten von typisch 400 Euro pro Monat meist unterschätzt werden. Die Ortskerne sterben aus, Geschäfte schließen, Wohnraum steht leer, Dorfmitten werden zunehmend unattraktiv.

Biedermannsdorf ist weder typisch Donut noch typisch Krapfen. Aber die Nachteile von Bodenversiegelung, Zersiedelung, Einkaufszentren an der Peripherie gibt’s auch bei uns. Ortsentwicklung war bei uns kein langfristig geplanter Prozess, sondern eine Folge vieler isolierter  Einzelmaßnahmen. Wir werden überlegen müssen, wie wir Bodenverbrauch und Verkehrssteigerungen vermeiden, das Ortszentrum wieder attraktiver machen und Umwidmungsgewinne der Allgemeinheit zukommen lassen können.

Die Banalität des Bösen



Wenn sie geboren werden, erblicken sie nicht das Licht der Welt. 
Kein duftendes Gras, keine Blumen, keinen kühlenden Wind in der Sonne unter einem blauen Himmel. 
Kein übermütiges Spiel im Bewusstsein von Sicherheit und Frieden. 
Nur Eisenverschläge rundum, Gestank, Einsamkeit und Dunkelheit. 
Angst kommt dazu, sobald sie in die Viehwagen gepresst werden. 
Ohne Wasser, ohne Platz zum Ruhen, dicht gedrängt um die Fahrt rentabel zu halten geht es zur Schlachtbank. 
Manche sterben während der Fahrt. Eine Gnade. 
Bei der Ankunft am Schlachthof ist bereits das Todesgebrüll der Verendenden zu hören. 
Sie wissen nicht, warum ihnen das alles angetan wird. 
Panische Angst. Verlassenheit, Verzweiflung, Tod. 
Ihr kurzes Leben ist ein einziges, langes, qualvolles Sterben.

„Das Kalbsschnitzerl und ein Bier bitte“, sagt der Gast. „Sehr gerne“, antwortet höflich der Kellner. Die Tischtücher sind blitzsauber und blütenweiß. Die Strahlen der Sonne, die beim Fenster herein scheint, brechen sich im spiegelblanken Besteck. Zufrieden sieht der Gast hinaus, während er einen kräftigen Schluck vom inzwischen servierten Bier nimmt. Er isst gerne hier. Die Portionen sind riesig und trotzdem spottbillig. Was will man mehr?

Karl Wagner

Freitag, 21. Februar 2020

Welchen Beitrag können Unternehmen zur Klimaneutralität 2040 leisten?


Welchen Beitrag können Unternehmen zur Klimaneutralität 2040 leisten?
Dazu diskutierten hochkarätige ExpertInnen aus Wissenschaft, Immobilien/Bau, Forstwirtschaft und Mobilität sowie Banken und Versicherungen, Abfallentsorgung und Politik Ende Jänner die Inhalte des Regierungsprogramms. Besonders wurden jene Themen und Fragestellungen behandelt, die für die Erreichung des im Regierungsprogramm festgehalten Ziels „Klimaneutralität 2040“ wesentlich sind. Festgestellt wurde, dass insbesondere auf das Bundesministerium für Finanzen sowie auf die Bundesländern eine hohe Verantwortung für die Finanzierung der dafür erforderlichen Energie- & Klimapolitik zukommen wird.


Ein besonderes Sorgenkind stellt nach wie vor der Verkehr dar. Mit fast 29% verursacht er nicht nur den größten Anteil der Treibhausgasemissionen, sondern dieser Anteil ist in den letzten 25 Jahren auch stark gewachsen. In den meisten anderen Sektoren wie Industrie, Landwirtschaft oder Gebäuden ist er hingegen seither zurückgegangen. Unternehmen, die ihren Beschäftigten ermöglichen, klimaschonend ihren Arbeitsplatz zu erreichen, können damit nicht nur einen Anteil zur Klimaneutralität leisten, sondern auch die Zufriedenheit ihrer Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitsplatz erhöhen.

Vorgestellt wurden auch einige konkrete, ambitionierte Pläne von größeren Unternehmen, ihren Anteil zur Erreichung der Klimaneutralität beizutragen. So wird etwa die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) im Gebäudebetrieb bis 2025 CO2-neutral werden und bis 2023 200.000 m2 der Dachflächen mit PV-Anlagen versehen. Die Bundesforste werden ihren Waldbesitz an die sich verändernden klimatischen Bedingungen besser anpassen und zusätzliche CO2-Senken ausbauen.

Details und Links zu weiteren Informationen

Donnerstag, 20. Februar 2020

TTIP 2.0 durch die Hintertür?



Nachdem das vor vier Jahren verhandelte Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) nicht zustande gekommen ist, scheint es nun Versuche zu einem TTIP 2.0 zu geben. EU-Handelskommissar Phil Hogan hat mit US-Behörden geheime Gespräche über ein neues Handelsabkommen geführt. Während die EU angedrohte Zölle auf europäische Autos abwenden will, sind den Amerikanern vor allem die europäischen Lebensmittelstandards ein Dorn im Auge. Im Detail sind das Verbote chemischer Hormone im Fleisch, Grenzwerte oder Verbote von  Pestiziden, Beschränkungen beim Import von genmanipulierten Lebensmitteln und Fleisch, das mit Chlor oder Säure behandelt wurde.  Phil Hogan nannte dies „eine langen Liste von regulatorischen Hindernissen in der Landwirtschaft, die in einem Abkommen gelöst werden könnten“. Dabei vergisst er offenbar, dass dies den von Kommissionspräsidentin von der Leyen angekündigten „Green Deal“ gefährden und kaum die Unterstützung der Bevölkerung erhalten würde.

125 Organisationen aus der EU und den USA, darunter Attac und die „Plattform Anders Handeln“ fordern nun die EU-Regierungen und vor allem das EU-Parlament auf, den geheimen Verhandlungen die Unterstützung zu entziehen und Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen.

Donnerstag, 30. Januar 2020

Leistbares Wohnen anderswo:


In einer voll besuchten Veranstaltung in Mödling hat Georg Willi, grüner Bürgermeister von Innsbruck, mit den TeilnehmerInnen über die dortigen Prinzipien der Stadtentwicklung diskutiert.

Ein Detail daraus: Projektbetreiber oder Grundeigentümer, die eine nicht als Baugrund gewidmete Fläche umgewidmet haben wollen, um darauf Wohnraum zu errichten, müssen ausnahmslos folgende Forderungen der Stadt erfüllen, um die Umwidmung zu erhalten:

  1. 50% der Fläche müssen an die Stadt verkauft werden, und zwar zu einem Preis, der maximal der Obergrenze der Wohnbauförderungskriterien entspricht.
  2. 30% der Fläche müssen als geförderter Wohnbau errichtet werden
  3. 20% können frei finanziert werden. Werden diese Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft, müssen sich die Käufer der Stadt gegenüber schriftlich verpflichten, dass im Fall des Wiederverkaufs der Verkaufspreis nicht über dem ursprünglichen Kaufpreis inklusive der Inflationsabgeltung liegt.

Dienstag, 28. Januar 2020

Kreditvergabe zur Erhöhung des Allgemeinwohls


Mit Hilfe von Krediten sollen Unternehmen aufgebaut, Innovationen entwickelt und Arbeitsplätze und Einkommen geschaffen werden. Kredite können aber auch potenziell schädliche Wirkungen nach sich ziehen, etwa die Zerstörung von Ökosystemen oder die Schaffung oder Vergrößerung von ungleichen Machtverhältnissen. 

Ein am Wohl der Allgemeinheit orientiertes Kreditwesen muss daher sicherstellen, dass durch Geschäftsbanken vergebene Kredite der gesamten Gesellschaft und damit dem Gemeinwohl und nicht nur einzelnen Akteuren zugute kommen. Daher sollte die Kreditvergabe reglementiert werden, so dass sie gesellschaftlichen Nutzen stiftet, aber keinen Schaden anrichten kann.

Bei der Kreditvergabe durch Geschäftsbanken wird gleichzeitig immer auch die umlaufende Geldmenge erhöht. Die Banken bestimmen damit nicht nur, wofür Geld und Kapital verwendet wird, sondern auch, wie groß die gesamte Geldmenge ist. Der Staat hat sich jedoch nie bewusst für das Überlassen der Geldschöpfung an Geschäftsbanken entschieden, die hat sich vielmehr durch die Entwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs ergeben. Denn ursprünglich (und dem Gesetz nach auch noch heute) hat der Staat, also die Nationalbank, das alleinige Recht, Banknoten (also „echtes“ Geld) zu drucken und in Umlauf zu bringen, jede Abweichung davon könnte man daher als „Geldfälschung“ bezeichnen.

Geldschöpfung und Kreditvergabe sind daher als besondere Wirtschaftsfreiheiten zu definieren, die sich von der Ausübung eines Berufs oder eines Gewerbes grundsätzlich unterscheiden. Durch ihre Auswirkungen auf Infrastruktur und gesamtstaatliche Wirtschaft sind sie mit entsprechender Macht verbunden und müssen daher strenger im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das Gemeinwohl kontrolliert und gesteuert werden.

Daher fordert ein am Gemeinwohl orientiertes Kreditwesen drei konkrete Maßnahmen: 

  1. Keine Spekulationsfinanzierung: Banken dürfen Finanzspekulation nicht über Kredite finanzieren, weil damit systemische Risiken aufgebaut und keine realwirtschaftlichen Aktivitäten gefördert werden.
  2. Keine Kreditverbriefung: Banken dürfen das Risiko, das sie bei einer Kreditvergabe bewusst eingehen, nicht auf die Kapitalmärkte überwälzen, indem sie Kredite verbriefen und an Investoren verkaufen. Nicht zuletzt hat die letzte Finanzkrise 2008 gezeigt, dass das Risiko durch Verbriefung und Verkauf von Krediten nicht gestreut, sondern vielmehr potenziert wird, weil Verbriefung und Verkauf für Banken einen Anreiz darstellen, Kredite mit schlechter Bonität zu vergeben. 
  3. Gemeinwohlprüfung: Jene realwirtschaftlichen Akteure, die etwa Umweltkosten externalisieren, dürfen nicht über Kredite finanziert werden, weil das einer Förderung schädigender und das Allgemeinwohl mindernder Wirtschaftsaktivitäten gleichkäme.  Eine verfassungskonforme Wirtschaftsordnung darf deshalb nur die Finanzierung oder Förderung  von Wirtschaftsaktivitäten erlauben, die das Gemeinwohl fördern oder es zumindest nicht schädigen.
Siehe dazu auch:

Donnerstag, 23. Januar 2020

Gemeinderatswahl 2020

Am 26. Jänner 2020 findet die Gemeinderatswahl in der Jubiläumshalle Biedermannsdorf statt. Unsere Wahllokale haben von 7-16 Uhr geöffnet. Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Die per Post versandte “Amtliche Wahlinformation” ist nicht zwingend notwendig, erleichtert aber den Ablauf der Stimmabgaben.

MUSS ICH DEN AMTLICHEN STIMMZETTEL BEI DER WAHL BENUTZEN?
Sie können statt des amtlichen Stimmzettels auch die von wahlwerbenden Parteien im Vorfeld ausgeteilten Vorzugsstimmzettel verwenden.

KANN ICH MEHRERE VORZUGSSTIMMEN VERGEBEN?
Es ist möglich mehrere Vorzugsstimmen für Kandidatinnen zu vergeben. Aber Achtung! Es gilt: Person vor Partei. Das heißt, dass die Stimme jener Partei zugeordnet wird, der die Person/en angehören, welcher Sie ihre Vorzugsstimmen gegeben haben.

KANN ICH KANDIDAT*INNEN VERSCHIEDENER PARTEIEN MEINE VORZUGSSTIMME GEBEN?
Nein, diese müssen alle derselben Partei angehören. Vergeben Sie Vorzugsstimmen an Angehörige verschiedener Parteien, so ist Ihre Wahl zur Gänze ungültig.

KANN ICH DEN/DIE BÜRGERMEISTER/IN DIREKT WÄHLEN?
Nein, der/die Bürgermeister*in wird aus der Mitte der Gemeinderät*innen gewählt. Eine Vorzugsstimme der Wähler*innen kann dies also nicht beeinflussen.

WIE WIRD DER/DIE BÜRGERMEISTER*IN IN BIEDERMANNSDORF GEWÄHLT?
Unsere 21 Gemeinderät*innen wählen den/die Bürgermeister*in aus ihrer Mitte. Normalerweise wird dafür ein*e Kandidat*in aus der stimmstärksten Partei (bisher ÖVP) ausgewählt. In unserer Gemeinde ist es üblich, dass der/die Vizebürgermeister*in dann aus der Fraktion des Koalitionspartners gewählt wird (bisher SPÖ).

Aktuelle Mandatsverteilung (2015-2020)