Mittwoch, 30. August 2023

Nicht unterentwickelt, sondern überausgebeutet!

In Frankreich gibt es keine einzige aktive Goldmine. Dennoch besitzt dieser ehemalige  Kolonialstaat mit 2436 Tonnen die viertgrößten Goldreserven der Welt. Die (ehemals) französische Kolonie Mali besitzt genau 0,0 Tonnen Gold, obwohl im Land pro Jahr 70 Tonnen davon abgebaut werden. Von den Einnahmen aus knapp 60 Tonnen Gold, die von (schätzungsweise) 600.000 Kindern in der ehemaligen französischen Kolonie Burkina Faso geschürft werden, gehen nur 10% an das Land, aber 90% an multinationale Goldgräberkonzerne.

Die ehemalige französische Kolonie Niger verfügt über die hochwertigsten Uranerze Afrikas und ist der siebtgrößte Uranproduzent der Welt. Etwa ein Viertel der europäischen und ein Drittel der Uranimporte Frankreichs kommen von dort. Aber 81,4 Prozent der Bevölkerung sind noch nicht ans Stromnetz angeschlossen, 40 Prozent leben unterhalb der Armutsgrenze, ein Drittel der Kinder ist untergewichtig und die Analphabetenquote liegt bei 63 Prozent. 

Nicht nur Frankreich, die meisten europäischen Länder haben in ihren früheren Kolonien Bodenschätze und Menschen ausgebeutet und tun das größtenteils auch noch heute. Das ist die Basis unseres heutigen relativen Wohlstands.

„Arme Länder sind nicht unterentwickelt, sondern überausgebeutet!“
Michael Parenti, US-amerikanischer Politikwissenschaftler 

https://brennstoff.com/frankreich-und-der-globale-sueden/

Samstag, 26. August 2023

Umwelttechnologie in Österreich: Innovativ, aber behindert.

 

Mehr als 2700 österreichische Unternehmen erwirtschaften in der Umwelttechnologie pro Jahr rund 15 Milliarden Euro, jährliches Wachstum 6 Prozent. Aber Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Teile der Regierung treten immer noch als Bremser in Klimafragen auf.

Im Süden Österreichs  haben sich 300 Unternehmen zum „Green Tech Valley“  zusammengeschlossen. Sie  erwirtschaften einen Umsatz von 6,8 Milliarden Euro im Jahr, haben sich dem grünen Fortschritt verschrieben und suchen nach Lösungen für dringende Fragen: Wie kann Kreislaufwirtschaft laufen? Wie funktionieren umweltfreundliche Energien, Energiespeicherung und nachhaltige Mobilität? Wie dekarbonisieren wir die Land-und Forstwirtschaft?  Wie schafft man die technologischen Grundlagen für die Energiewende und für eine klimaneutrale Zukunft?

In Oberösterreich stieg Fronius von der einfachen Reparaturwerkstätte der 1950er-Jahre zum Weltmarktführer in umweltfreundlicher Schweißtechnik auf. Die Voestalpine investiert 1,5 Milliarden Euro in die Produktion von "grünem Stahl" und will bis 2050 komplett klimaneutral sein, alle Hochöfen ausgetauscht haben und Pionier für eine klimafreundliche Stahlproduktion werden. Die Firma Ochsner in Haag existiert seit 150 Jahren,  seit 1992 produziert das Unternehmen ausschließlich Wärmepumpen. Von 60 Millionen Euro im Jahr 2021 stieg der Umsatz auf 90 Millionen Euro 2022, heuer könnten es 150 Millionen Euro sein. Die Plansee Group in Tiroler Reutte fertigt Molybdän-und Wolframmetalle für Halbleiter für Apple  mithilfe von grünem Wasserstoff. Der Schlossermeister Robert Kanduth tüftelte Anfang der 1990er in einer Garage an Sonnenkollektoren. 20 Jahre später lieferte sein Unternehmen Greenonetec 36.000 Quadratmeter Kollektoren in die saudische Wüste und ist Weltmarktführer bei thermischen Sonnenkollektoren. 2022 haben in Österreich Biomasse und Wärmepumpen bei neu gekauften Heizsystemen erstmals die fossilen Systeme überholt.

In einem Jahr erwirtschaften in der Umwelttechnologie mehr als 2700 österreichische Unternehmen rund 15 Milliarden Euro, die Branche wächst um sechs Prozent pro Jahr und sichert 50.000 Jobs direkt und weitere 140.000 indirekt ab. Geschätzte zwölf Prozent der österreichischen Umwelttechnologiefirmen sind mit ihren Produkten europäische oder Weltmarktführer, weit mehr als in anderen Branchen. 

Die Umwelttechnologie hat alles, was einen Zukunftsmarkt ausmacht: Die Dringlichkeit durch den Klimawandel und international festgeschriebene politisch Ziele. Aber Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Teile der Regierung treten immer noch als Bremser in Klimafragen auf. 2021 sah WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf im Entwurf des Klimaschutzgesetzes  "ideologiegetriebene Bestrafungsfantasien". 2022 forderte die Industriellenvereinigung de facto, die Energiewende auszusetzen. 2023 rückte WKO-Chef Harald Mahrer die Klimakleber in die Nähe der deutschen terroristischen Rote Armee Fraktion. Bundeskanzler Karl Nehammer lud zu einem E-Fuels-Gipfel, als selbst die großen Autobauer nicht mehr an den Verbrennungsmotor glaubten. Für die Unternehmen fehlt es an dringend notwendiger Rechts-und Planungssicherheit, weil entscheidende Umweltgesetze wie beispielsweise das Klimaschutzgesetz immer noch fehlen.

Die fossilen Bremser müssen ihre Widerstände endlich aufgeben!

Quelle: Falter Klimamagazin 2023, „Österreich könnte Erster sein“ von Eva Konzett

Sonntag, 20. August 2023

Bargeld in die Verfassung?

 

Bargeld in die Verfassung? Österreicher weisen diesem gegenüber im EU-Vergleich eine irrational große Vorliebe auf. Es wäre nicht FPÖ und ÖVP, wenn sie nicht versuchten, damit politisches Kleingeld zu wechseln, indem sie vollmundig verkünden, es  in der Verfassung abzusichern zu wollen.

Doch was steckt hinter diesem Sommerloch-Thema wirklich dahinter? Der Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Österreich, Martin Selmayr, stellte kürzlich in der "ZiB 2" bei Martin Thür fest:

Der Grundsatz, dass die Euro-Noten gesetzliches Zahlungsmittel sind, ist vorrangiges, europäisches Recht und wurde höchstgerichtlich festgestellt. Die Mitgliedsstaaten haben hier deswegen eigentlich keine Zuständigkeit mehr. Eine Verankerung des Bargelds in einer nationalen Verfassung würde deswegen sogar Unsicherheit schaffen, in Deutschland musste eine entsprechende Regelung wieder gestrichen werden. Auch der Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck bestätigt diese Ansicht. Lediglich bei der Obergrenze bei Barzahlungen hätten sich die Mitgliedsstaaten auf einen Betrag von 10.000 Euro geeinigt, um die Terrorfinanzierung hintanzuhalten.

Wieder ein Beispiel, wie durch diese beiden Parteien versucht wird, unbegründete Ängste zu schüren und die Aufmerksamkeit der Menschen auf Pseudothemen zu lenken, anstatt sich den wirklichen Problemen zu stellen und schon lange Vorbereitetes wie etwa das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das Erneuerbares-Gas-Gesetz, das Klimschutzgesetz, die Bodenschutzstrategie oder die Abschaffung des Amtsgeheimnisses endlich abzuschließen oder wirksame Maßnahmen gegen die immer noch stattfindende massive Bodenversiegelung zu unternehmen.

Freitag, 18. August 2023

Neue Gentechnik in der Landwirtschaft?

 

Dieser Beitrag wurde nach der Erstveröffentlichung zweimal ergänzt:

  • im Jänner 2024 um eine Stellungnahme von Thomas Waitz, Biobauer, Imker & EU-Abgeordneter der Grünen Österreich
  • im Februar 2024 nach dem Beschluss eines entsprechenden Entwurfs durch das EU-Parlament
Beide Ergänzungen finden sie weiter unten, zur deutlicheren Unterscheidung in Kursivschrift

Neue Gentechnik (NGT) in der Landwirtschaft? Ein Denkanstoß zum Vorschlag  der EU-Kommission, Agrarprodukte, die mit der Genschere CRISPR/Cas9 hergestellt werden, in Zukunft gleich wie konventionell hergestellte zu behandeln. 

Die Bevölkerung nimmt zu, der Klimawandel wird zu immer mehr Ernteausfällen durch Trockenheit oder Überflutungen führen. Neben der Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels werden wir auch vielfältige Anpassungsmaßnahmen brauchen, um unsere Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Neue Getreide-, Obst- und Gemüsesorten, die mit den sich ändernden Umweltbedingungen besser zurechtkommen, mehr Erträge abwerfen oder weniger anfällig für Schädlinge sind, werden dabei eine wichtige Rolle spielen müssen.

Neue Sorten mit geänderten Eigenschaften sind immer das Ergebnis genetischer Veränderungen (Mutationen). Mutationen sind das Werkzeug der Evolution und waren die Voraussetzung dafür, dass im Lauf weniger Milliarden Jahre immer höher entwickelte Lebewesen bis hin zu uns Menschen entstehen konnten. Sie sind daher ein zutiefst natürlicher Prozess.

Viele dieser Mutationen verschlechtern die Überlebenschancen des Lebewesens, nur sehr selten führen sie zu günstigeren Eigenschaften, darunter auch zu solchen, die uns Menschen nützen: Etwa, dass Getreideähren mehr Körner enthalten oder ein Gemüse widerstandsfähiger gegen Trockenheit, Hitze oder neu aufgetretene Schädlinge geworden ist. Seit Jahrtausenden hat der Mensch diesen Prozess ausgenutzt, indem er Individuen mit solchen günstigeren Eigenschaften herausgesucht und gezielt weiter vermehrt hat. So entstanden unsere Nutzpflanzen und -tiere.

Seit mehreren Jahrzehnten beschleunigen wir diesen Prozess. Durch Gifte oder radioaktive Bestrahlung wird bei Pflanzen eine hohe Mutationsrate ausgelöst (Mutagenese). Aber immer noch bleibt es Zufall, was dabei entsteht, und vielleicht entstandene positive Ergebnisse müssen durch Forscher mühsam aus den vielen negativen herausgesucht werden. Solche chemisch oder durch radioaktive Bestrahlung genetisch veränderten Nahrungsmittel werden in Österreich seit Jahren problemlos verkauft - ohne jeden Hinweis, wie die genetische Veränderung hervorgerufen wurde.

Die Entdeckung der “Genschere” CRISPR/Cas9 durch eine Arbeitsgruppe um Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna im Jahr 2012 wurde durch “Science” zum Breakthrough of the Year 2015 ernannt und 2020 mit dem Chemie-Nobelpreis ausgezeichnet. CRISPR/Cas9 stellt, zusammen mit den enormen wissenschaftlichen Fortschritten in Molekularbiologie und Genetik, ein neues Instrument von nie dagewesener Präzision dar. Es ermöglicht, die Gene von Nutzpflanzen gezielt so zu verändern, dass diese die gewünschten, aber keine nachteiligen Eigenschaften aufweisen. Das aufwändige Aussortieren unerwünschter Resultate entfällt, das Ergebnis ist nicht mehr dem Zufall überlassen und lässt sich auch mit den präzisesten Analysetechniken vom Resultat einer natürlichen Züchtung durch nichts unterscheiden.

Die EU-Kommission schlägt nun vor, neue Agrarprodukte, die durch CRISPR/Cas9 entstanden sind und auch aus konventionellen Züchtungsverfahren hervorgergangen sein könnten, in Zukunft nicht anders als solche konventionell hergestellten zu behandeln. Denn es gäbe keinen logischen Grund, exakt gezielte Eingriffe in die Genetik für gefährlicher zu halten als Mutationen, wie sie in der Natur ständig oder durch radioaktive Bestrahlung oder chemische Einflüsse gehäuft stattfinden. 

Zur Klarstellung: Es geht bei dieser "Neuen Gentechnik (NGT)" nicht um Produkte, in die durch Gentechnik artfremde Gene eingebaut wurden. Ein Beispiele für ein solches "transgenes" Produkt ist etwa der Anfang der Zweitausenderjahre in Verkehr gebrachte  "goldenen Reis". Solche  "Transgene" sollen nach dem EU-Vorschlag auch weiterhin als “gentechnisch modifiziert” gekennzeichnet und strengsten Zulassungsverfahren unterzogen werden.

In der Wissenschaft herrscht längst Konsens, dass von mit CRISPR/Cas9 veränderten Pflanzen keine anderen Risiken ausgehen als von konventionell gezüchteten. Aber in Politik und Öffentlichkeit sind die Fronten verhärtet und das Thema emotional hoch aufgeladen. Im Bestreben, die Diskussion faktenbasierter zu führen, hat sich die Österreichische Akademie der Wissenschaften vor kurzem gemeinsam mit führenden Universitäten in einem Offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger gewandt und zu mehr Sachlichkeit aufgefordert. Die Molekularbiologin Ortrun Mittelsten Scheid vom Gregor-Mendel-Institut für molekulare Pflanzenbiologie der ÖAW sprach sich etwa dafür aus, das Augenmerk künftig stärker auf das Produkt zu legen als auf die Methode der Genveränderung.  "Jede neue Sorte, die aus der konventionellen Züchtung hervorgeht, wird auf Herz und Nieren geprüft und beurteilt, bevor sie in den Verkehr gebracht werden kann." Diese Prüfverfahren, die auch für mit der Genschere editierte Pflanzen angewandt werden sollen, seien gut etabliert, und es gebe keine wissenschaftliche Begründung dafür, warum für diese andere Voraussetzungen gelten sollten.

Es spricht also vieles dafür, mit CRISPR/Cas9 veränderte Pflanzen nicht anders als konventionelle zu behandeln. Es spricht aber auch einiges dagegen:

  • Neue Methoden der Geneditierung dürfen nicht dazu verleiten, im Kampf gegen die Ursachen der Klimakrise oder in den Bemühungen, unsere Böden gesund zu erhalten, nachzulassen.
  • Der Einsatz von Pestiziden muss weiter zurückgedrängt werden und darf keinesfalls zunehmen.
  • Nach dem derzeitigen Entwurf würden NGT-Pflanzen in einer öffentlichen Datenbank aufgeführt, ihr Saatgut und sonstiges pflanzliches Vermehrungsmaterial gekennzeichnet und Informationen über NGT-Pflanzenvermehrungsmaterial in den gemeinsamen Sortenkatalogen aufgeführt. So könnten zwar Landwirte frei entscheiden, ob sie diese Pflanzen verwenden wollen oder nicht, nicht aber die Endverbraucher,
  • Die Koexistenz konventioneller und biologischer Landwirtschaft muss aktiv gesichert werden.
  • Großkonzerne könnten über Patente mehr Einfluss und Macht bekommen, indem sie gentechnisch veränderte Pflanzen patentieren und Bauern Patentgebühren bezahlen müssen. Diese Gefahr besteht aber schon jetzt, und es wäre möglich, dass sie durch die vorgeschlagene Änderung sogar geringer wird, da CRISPR/Cas9 auch von kleineren Institutionen genutzt werden kann und schon genutzt wird.

Weitere Infos:
FAQs zum Vorschlag der EU-Kommission
Immerwährend gentechnikfrei? (P.M. Lingens)
Neue Gentechnik: Wissenschaft mahnt Vernunft ein
EU ringt um neue Richtlinie für grüne Gentechnik 

Hier noch eine Stellungnahme von Thomas Waitz, Biobauer, Imker & EU-Abgeordneter der Grünen Österreich, auf Facebook am 3.1.2024:
Zur Klarstellung: Nein, ich bin nicht per se dagegen, aber eine Deregulierung zugunsten von Konzernen gegen die Ernährungssouveränität und Interesse der Bürger*innen und Kleinbäuer*innen halte ich für fahrlässig.

  • Agrarchemiekonzerne wie Corteva und Bayer haben jetzt schon gemeinsam weltweit 1549 Patente für sogenannte Neue Gentechnikpflanzen angemeldet. Oft sind diese Patentanmeldungen breit angelegt: Sie decken also alle Pflanzen mit einer bestimmten Eigenschaft ab, ganz egal wie diese Eigenschaft tatsächlich zustande kam. Große sowie kleine Züchter*innen könnten damit schnell erhebliche rechtliche Schwierigkeiten bekommen und große Teile unserer Lebensmittelproduktion könnten so in die Abhängigkeit einiger weniger Großkonzerne geraten.
  • Die Europäische Volkspartei hätte es am liebsten, dass die Gentechnik sogar im Bio-Bereich zugelassen wird. Auch auf Konsument*innentransparenz will sie verzichten: Im Supermarkt sollen gentechnisch veränderte aber auch gentechnisch freie Produkte nicht mehr gekennzeichnet werden dürfen.  
  • Geht es nach den Konservativen im EU-Parlament soll es auch keine nationalen Ausnahmen mehr wie z.B. für Österreich geben. Dabei ist die  österreichische gentechnikfreie Bio- und konventionelle Landwirtschaft ein österreichisches Markenzeichen und internationaler Exportschlager. 
 Nachtrag, Februar 2024:
 Am 7. Februar 2024 hat das EU Parlament für eine Lockerung der Regeln für „Neue Gentechnik“ (NGT) gestimmt. Für gentechnisch modifizierte Pflanzen sollen zwei Kategorien und zwei Regelwerke eingeführt werden. NGT-Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten (Kategorie 1), sollen von den strengen GVO-Vorschriften ausgenommen werden, aber wie alle neuen Sorten bisher auch dem Sortenzulassungsverfahren unterliegen. Für alle anderen NGT-Pflanzen (Kategorie 2) sollen künftig strengere Regeln gelten. Alle NGT-Pflanzen sollen auch weiterhin in der ökologischen bzw. biologischen Produktion verboten sein.

Der jetzt beschlossene Vorschlag weist gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission weitere wichtige Änderungen auf, die früher geäußerte Befürchtungen (auch die von Thomas Waitz oben) berücksichtigen:
  • Verbot von Patenten auf Produkte oder deren Teile, auf das damit erzeugte Saatgut oder andere damit erzeugte Produkte und auf die verwendeten Methoden. Damit sollen Rechtsunsicherheiten, erhöhte Kosten und neue Abhängigkeiten für Landwirte und Züchter vermieden werden. Pflanzen, die  in „Kategorie 1“ der neuen Gentechnik fallen, sollen dafür dem Sortenschutz unterliegen, wie er bisher auch für alle natürlichen Züchtungen oder durch konventionelle Mutagenese (Gifte oder Bestrahlungen) erzeugte Sorten angewendet wird. Das heißt insbesondere auch, dass Bauern einmal gekauftes Saatgut weiter verwenden und mit geschützten Sorten selbst weitere Züchtungen vornehmen dürfen.
  • Im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag sollen nun alle auf NGT basierende Produkte auch für den Endverbraucher entsprechend gekennzeichnet werden. Ursprünglich wäre eine solche Kennzeichnung bei Produkten der Kategorie 1 nur für das Saatgut vorgesehen und damit nur für Landwirte ersichtlich gewesen.
Das EU- Parlament beginnt nun die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Form des Gesetzes. Bis Juni 2025 soll ein Bericht darüber vorgelegt werden, wie sich Patente auf den Zugang von Züchtern und Landwirten zu vielfältigem Pflanzenvermehrungsmaterial auswirken. Ebenfalls vorgelegt werden soll bis dahin ein Gesetzgebungsvorschlag für eine entsprechende Anpassung der EU-Vorschriften über die Rechte des geistigen Eigentums, um das geplante Verbot der Patentierung von NGT-Pflanzen rechtssicher umsetzen zu können.
 

Weitere aktuelle Informationen:
Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 7.2.2024
Diskussion in ORF1 vom 8.2.2024: "Neue Regeln für die Gentechnik?"
Profil Faktencheck: Ist neue Gentechnik gefährlich?

 

Montag, 24. Juli 2023

Faktencheck: Förderungen Kleingartenverein


Im letzten Blickpunkt (Ausgabe Juli 2023) äußerte sich Gemeinderat Hans Wimmer (ÖVP) schriftlich zum brisanten Thema der Absage des Kleingartenfestes. Wir haben bewusst etwas Zeit ins Land ziehen lassen, die Aussagen Hans Wimmers einem Faktencheck unterzogen und wollen nun der Bevölkerung durch eine Tonaufnahme klar und eindeutig aufzeigen, was wirklich im Gemeinderat vorgeschlagen, diskutiert und beschlossen wurde.

Zitat Blickpunkt (ÖVP) Juli 2023

Die liebe Freunderlwirtschaft und die Politik
Dass in der besagten Blickpunkt-Aussendung von Beschimpfungen und aufgekündigten Freundschaften die Rede ist, zeigt ein grundsätzliches Problem in Biedermannsdorfs Gemeindepolitik. Offensichtlich gingen manche Wählerinnen und Wähler davon aus, dass ein Kreuzerl an der richtigen Stelle dann spätere Zusagen und Versprechungen erleichtern würde, um eigene Interessen durchzusetzen. Auf den Punkt gebracht: Damit muss Schluss sein! – Aber die Beschwichtigungsversuche des GR Hans Wimmer zeigen, dass es schon wieder in dieselbe Richtung geht.

Alle Mandatarinnen und Mandatare haben die Verpflichtung, Politik für die gesamte Bevölkerung zu machen. Dass dabei manchmal Wünsche Einzelner nicht berücksichtigt werden, wenn sich keine Mehrheit im Gemeinderat dafür findet, ist normal. Man nennt das Demokratie. 
 

Zitat Blickpunkt (ÖVP) Juli 2023

Was geschah wirklich in der Gemeinderatssitzung vom 7. Juni 2023?
GR Hans Wimmer – der sich ja nach Beschluss seiner Parteifreunde demnächst auf dem Bürgermeistersessel wiederfinden wird, um noch für ein paar Monate die Nachfolge der amtierenden Bürgermeisterin Beatrix Dalos anzutreten – berichtet in der Blickpunkt-Aussendung darüber, dass er einen Grundsatzbeschluss zur Förderung des Kleingartenvereins über 4.000 Euro erreichen wollte.
Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Denn hier setzt eine Erinnerungslücke ein. Oder eine Schreibblockade; so genau wissen wir das nicht.Es fehlt nämlich ein wichtiges Detail: GR Hans Wimmer hat diesen Vorschlag in der Gemeinderatssitzung mit einem Zusatz versehen, nämlich: Nur für den Fall, dass dem Kleingartenverein ein Verlust  entstanden wäre. 
 
Uns liegt zu jenem Teil der Gemeinderatssitzung, der sich mit dem Subventionsansuchen des Kleingartenvereins befasst, eine Audio-Aufzeichnung vor, die den Ablauf eindeutig dokumentiert. Eine stark gekürzte Version (2:36) mit den wesentlichen Passagen finden Sie hier
  • Der Kleingartenverein ersuchte in seinem Antrag um Kostenbeteiligung für die Zeltmiete (€ 2700.-) und um Kostenübernahme für die WC-Container
  • VzBgM Spazierer schlug eine Subvention von € 3500.- für Zelt und WC-Container vor,
  • danach entwickelte sich eine Diskussion. GGR Kerstin Haas-Mayerhofer weist darauf hin, dass nur um eine Kostenbeteiligung, nicht um eine Gesamtübernahme ersucht wurde und der KGV ja auch Einnahmen aus der Veranstaltung erwartet. Diskutiert werden auch frühere Zusagen durch  BGm Dalos und VzBgM Spazierer an den KGV.
  • Nach der Frage, ob es noch weitere Wortmeldungen gäbe, erteilte VzBgM Spazierer GR Hans Wimmer das Wort.
  • GR Hans Wimmer fragte, ob es möglich sei, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, um dem KGV im  Fall eines Verlustes Kosten von etwa € 4000.- Euro zu ersetzen. Er sagte dazu wörtlich:
  • “Grundsätzlich: Können wir einen Grundsatzbeschluss fassen, dass wir dafür sind, dass wir die, keine Ahnung, 4000 Euro, zahlen, bevor sie ein Minus schreiben?” Und auf Rückfrage, was er meint:
  • “Ich finde einmal super, dass ein Fest ist. Die werden ja über Einnahmen, Ausgaben, eine Abrechnung haben. Wenn die ein Minus haben, dann bin ich dafür, dass wir als Gemeinde, dafür, dass die was machen, sie unterstützen. Für was ich nicht bin, dass wir ein Geld hergeben und wir wissen noch gar nicht, vielleicht brauchen die das gar nicht, vielleicht haben die einen Gewinn von 6000 Euro, übergeben irgendwo einen Super-Scheck,... grundsätzlich bin ich nicht dagegen, dass wir das zahlen, aber wenn es notwendig ist. Das ist jetzt meine Meinung."
  • Danach folgte eine Debatte, auch über die Öffnung des östlichen Tores am Bachweg. Es stellte sich heraus, dass etliche Diskutanten für diese Öffnung waren. Die Grünen Biedermannsdorf brachten als Alternative einen Antrag über eine fix zugesagte Förderung von 1.900 Euro plus weiterer 1.900 Euro im Fall eines Verlusts ein, allerdings in Verbindung mit der Öffnung des östlichen Tores (ausschließlich für Fussgänger:innen).
  • GGR Luisser fasste nach weiteren Diskussionen den Antrag der Grünen vor der Abstimmung nochmals zusammen. Bei der darauf folgenden Abstimmung wurde dieser Antrag mehrheitlich angenommen,
  • Danach brachte VzBgM Spazierer (SPÖ) den alternativen Antrag auf eine Förderung von fix 2.500 Euro sowie die Übernahme der Kosten für WC-Container  bei weiterhin  geschlossenem östlichen Tor ein.Dieser Antrag wurde abgelehnt. GR Hans Wimmer hat sich bei beiden Anträgen der Stimme enthalten. Das Ergebnis finden Sie hier (das Sitzungsprotokoll ist noch nicht bestätigt und daher noch nicht veröffentlicht).
 
Zitat Blickpunkt (ÖVP) Juli 2023

Wie ein Blatt im Wind 
Da passt doch was nicht zusammen: In der Gemeinderatssitzung wollte GR Hans Wimmer dem KGV eine Subvention von 4000.- Euro nur im Fall eines Verlusts zugestehen. Im Blickpunkt kündigt er an, demnächst einen Antrag einzubringen, um dem KGV und der Feuerwehr in Zukunft ohne jede Prüfung die Kosten für Zelt und WC-Anlagen zu ersetzen. Ungeachtet eventuell steigender Kosten? Woher dieser plötzliche Sinneswandel? Wir hoffen doch sehr, dass dies nicht mit “Beschimpfungen” und “aufgekündigten Freundschaften” zu tun hat.

Es ist nämlich so, dass wir Gemeinderät:innen zuerst das Wohl der Biedermannsdorfer:innen und die Finanzen der Gemeinde im Blick haben müssen. Bedauerlicherweise sprudeln die Einnahmen aus der Kommunalsteuer nicht mehr so üppig wie in den vergangenen Jahren. Gleichzeitig schlägt sich die Gemeinde mit stark gestiegenen Kosten in den Bereichen Energie, Wasser und Dienstleistungen herum. Somit versteht sich von selbst, dass jeder Verein seine Unterstützungsanträge jedes Jahr neu einbringen muss.

Durch’s Reden kommen die Leut z’samm!
Was gestern war, war gestern - doch unser Blick muss in die Zukunft gerichtet sein.
Wir sind alle vernünftige Leute, daher sollten wir das tun, was sich die Bevölkerung von uns gewählten Vertreter:innen erwartet: Nicht streiten, sondern Lösungen und Kompromisse suchen!

Genau das haben wir angeboten: Sich  mit allen Beteiligten an einen runden Tisch zu setzen. Außer den Vertreter:innen der FPÖ hat sich niemand dazu bereit erklärt. Ein solches Gespräch fand also bislang nicht statt.

Dass das auch anders geht, zeigt die Freiwillige Feuerwehr im Ort. Deren Kommando ist in stetigem Kontakt mit dem Gemeinderat und dem Sicherheitsausschuss und ist jederzeit für Rückfragen und Gespräche erreichbar.

Hört, hört… 
Außer den wesentlichen Passagen der Audio-Aufzeichnung können Sie hier auch die Aufnahme der gesamten 25 Minuten anhören. Leider ist ein Großteil nur schwer verständlich, weil zu viele Leute gleichzeitig geredet haben.

Somit sollte alles gesagt sein. Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Sommer!

Mittwoch, 19. Juli 2023

Das ehemalige Kinderheim: Ein neuer Anstoß?

Die kürzlich bekannt gewordene, tolle Diplomarbeit von Mona Zawosta bringt frischen Wind in Überlegungen, die seit 17 Jahren im Raum stehen. Bereits 2006 wurden im Rahmen eines Gemeinde-21 Projekts mit großer Bürgerbeteiligung in einer zweitägigen „Zukunftskonferenz“ Ideen für eine optimale Nutzung des Areals des ehemaligen Kinderheims der Stadt Wien erarbeitet. Die daraus aufbereiteten Ergebnisse wurden am 29. November 2006 den BiedermannsdorferInnen präsentiert.

Das Projekt wurde bis etwa Februar 2008 weitergeführt. Nach dem Bürgermeisterwechsel von Johannes Unterhalser zu Beatrix Dalos wurde die Finanzierung des Gemeinde-21 Projekts von der Gemeinde eingestellt und die erarbeiteten Ergebnisse negiert. Schon im Dezember 2008 wurde im Gemeinderat beschlossen, die Firma Donau Finanz für 15.000 Euro  mit einer Standortanalyse, der Erarbeitung eines Nutzungsvorschlags, eines Funktionskonzepts und der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu beauftragen.

In den Folgejahren wurde von den Oppositionsparteien mehrfach gefordert, das Areal von der Gemeinde Wien anzukaufen. Eine online- Meinungsumfrage der NÖN, ob die Gemeinde die Immobilie ankaufen soll, ergab dafür im Oktober 2016 jedenfalls eine überwältigende Mehrheit von 85% dafür. Bei der Gemeinderatssitzung am 20. Oktober äußerten alle Fraktionen den Wunsch, das Kinderheim wieder ins Eigentum der Gemeinde Biedermannsdorf zu bringen. Danach herrschte im Wesentlichen Funkstille.

In der Gemeinderatssitzung am 11. Jänner 2018 wurde dem Gemeinderat von der ARE (Austrian Real Estate) ein Planungs- und Beteiligungsprozess zur Entwicklung des Standortes des ehemaligen Kinderheims vorgestellt, der nun Ausgangspunkt für diese hervorragende  Diplomarbeit ist. Nach der öffentlichen Vorstellung dieses Projekts haben die Grünen im März 2018 eine Ideensammlung unter Beteiligung der BiedermannsdorferInnen gestartet, deren wesentlichste Ergebnisse hier nachzulesen sind. Am 3. Mai 2018 haben die Grünen ihre Anregungen für die weitere Realisierung dieses Vorhabens an Fr. Bürgermeisterin Dalos übergeben.

Um das Projekt weiter voranzubringen, hat Umweltgemeinderat Karl Wagner im Juli 2018 mit dem damaligen Mödlinger Stadtrat für Raumplanung, Stadtentwicklung und Stadterneuerung Rainer Praschak ein Interview geführt, da es damals in Mödling eine sehr vergleichbare Situation gab: Ein Areal, das der ARE gehörte, die aber auch eine Umwidmung benötigte, um ihr Projekt realisieren zu können. Diesen Hebel hat Mödling sehr gut genutzt, um die Interessen der Stadt und ihrer  Bevölkerung durchzusetzen.

Im Sommer 2019 wurden alle alten Bäume auf dem Gelände gefällt (man möchte fast sagen: getötet). Bis heute steht das Areal des ehemaligen Kinderheims unverändert leer, die Gebäude verfallen weiter.

Dass es in den letzten 17 Jahren nicht gelungen ist, das leerstehende und verfallende Areal zu revitalisieren, hat viele Gründe: Da ist zunächst das Interesse des Liegenschaftseigentümers, möglichst hohe Renditen durch möglichst viele Wohnungen zu erzielen, die jenen der Gemeinde nach einem hohen Nutzwert für die BiedermannsdorferInnen gegenüberstehen; dann die gegenseitige Fesselung dieser beiden Akteure, indem die ARE für die Nutzung eine Widmungsänderung durch die Gemeinde benötigt, die diese wieder nur für eine entsprechende Berücksichtigung ihrer Wünsche zu geben bereit ist. Dass einige der Gebäude auf dem Areal unter Denkmalschutz stehen, ist ein zusätzliches Problem. Und die Weigerung der für die Gemeindepolitik Verantwortlichen, in diesem langen Zeitraum ernsthafte Überlegungen für einen Ankauf des Areals anzustellen oder mit der ARE in Verhandlungen zu treten, um einen beide Seiten zufriedenstellenden Kompromiss zu finden, darf auch nicht unerwähnt bleiben.

Die nun bekannt gewordene Diplomarbeit von Mona Zawosta hat das Potential, nicht nur die Bevölkerung an dieses Dauerthema zu erinnern, sondern dieses Projekt tatsächlich wieder zu beleben. Der Verfasserin, der Gemeinde und ihren BewohnernInnen wäre das sehr zu wünschen. Allerdings befasst sich ihre Arbeit im Detail nur mit dem nordöstlichen Drittel des gesamten Areals und lässt die problematische Nutzung des weit größeren Rests unberücksichtigt.

Sonntag, 16. Juli 2023

Das EU-Renaturierungsgesetz und seine Gegner

Am 12. Juli wurde im EU-Parlament das Renaturierungsgesetz beschlossen. Sein Hauptziel ist die Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen durch Aufforstung von Wäldern, Vernässung von Mooren, die Verbesserung des Artenschutzes, aber auch Anpassungen an die Erderhitzung in Städten und Wäldern. Es ist ein wesentlicher Meilenstein des EU Green Deals, in dessen Rahmen Emissionen massiv gesenkt und bis 2050  keine Netto-Treibhausgase mehr ausgestoßen werden sollen.

Grüne, Sozialdemokraten, Teile der Liberalen, Tausende Wissenschaftler und  Umweltschutzorganisationen haben das Vorhaben unterstützt. Der grüne EU-Abgeordnete Thomas Waitz freute sich, „dass trotz der ÖVP-Desinformationskampagne gegen Umweltschutz eine progressive Mehrheit das Gesetz weitergebracht hat“. Das Gesetz sei „für unser aller Überleben wichtig“. Laut Waitz geht es dabei „auch um den Schutz vor Umweltkatastrophen und um zeitnahe Klimaanpassungsmaßnahmen“. Auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) begrüßte das Votum des EU-Parlaments. Für den Biodiversitätsforscher Johannes Rüdisser von der Uni Innsbruck ist das Gesetz ein "Meilenstein". Die Initiatorin des österreichischen Klimavolksbegehrens Katharina Rogenhofer beschreibt es “als zentral für die Umweltgesetzgebung. Es schützt nicht nur vor Extremwetterereignissen, sondern beugt auch Klimafolgen vor.”

In Österreich haben alle Bundesländer Leonore Gewessler für die Abstimmung in der EU einen Maulkorb verpasst.Die Europäische Volkspartei (EVP) mit der ÖVP zog gegen das Gesetz erfolglos eine Fake-Kampagne auf, deren Behauptungen von über 6000 WissenschaftlerInnen in einem offenen Brief mit Quellen belegt  widerlegt wurden. „Der Anschlag der Europäischen Volkspartei auf den Schutz von Umwelt und Natur ist gescheitert“, kommentierte die Umweltschutzorganisation Global 2000. „Das Europaparlament hat mit der Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz der von Falschdarstellungen und ‚Fake News‘ geprägten Desinformationskampagne der Europäischen Volkspartei eine klare Absage erteilt.“

Im Herbst 2023 beginnen die Verhandlungen des EU-Parlaments mit dem EU-Rat und der EU-Kommission für den finalen Verordnungstext. Spätestens im Frühjahr 2024 soll er formuliert sein. Als Verordnung ist das ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und sofortiger Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Er muss nicht erst in nationales Recht umgewandelt werden. Alle EU-Mitgliedstaaten sind dann verpflichtet, ihn umzusetzen, der EU-Kommission regelmäßig nationale Wiederherstellungspläne vorzulegen, ihre Fortschritte zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten.

Quellen:
Bericht des ORF
Tierschutz Austria
MOMENT.at
Arten von Rechtsakten der Europäischen Union