Sonntag, 16. Juli 2023

Das EU-Renaturierungsgesetz und seine Gegner

Am 12. Juli wurde im EU-Parlament das Renaturierungsgesetz beschlossen. Sein Hauptziel ist die Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen durch Aufforstung von Wäldern, Vernässung von Mooren, die Verbesserung des Artenschutzes, aber auch Anpassungen an die Erderhitzung in Städten und Wäldern. Es ist ein wesentlicher Meilenstein des EU Green Deals, in dessen Rahmen Emissionen massiv gesenkt und bis 2050  keine Netto-Treibhausgase mehr ausgestoßen werden sollen.

Grüne, Sozialdemokraten, Teile der Liberalen, Tausende Wissenschaftler und  Umweltschutzorganisationen haben das Vorhaben unterstützt. Der grüne EU-Abgeordnete Thomas Waitz freute sich, „dass trotz der ÖVP-Desinformationskampagne gegen Umweltschutz eine progressive Mehrheit das Gesetz weitergebracht hat“. Das Gesetz sei „für unser aller Überleben wichtig“. Laut Waitz geht es dabei „auch um den Schutz vor Umweltkatastrophen und um zeitnahe Klimaanpassungsmaßnahmen“. Auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) begrüßte das Votum des EU-Parlaments. Für den Biodiversitätsforscher Johannes Rüdisser von der Uni Innsbruck ist das Gesetz ein "Meilenstein". Die Initiatorin des österreichischen Klimavolksbegehrens Katharina Rogenhofer beschreibt es “als zentral für die Umweltgesetzgebung. Es schützt nicht nur vor Extremwetterereignissen, sondern beugt auch Klimafolgen vor.”

In Österreich haben alle Bundesländer Leonore Gewessler für die Abstimmung in der EU einen Maulkorb verpasst.Die Europäische Volkspartei (EVP) mit der ÖVP zog gegen das Gesetz erfolglos eine Fake-Kampagne auf, deren Behauptungen von über 6000 WissenschaftlerInnen in einem offenen Brief mit Quellen belegt  widerlegt wurden. „Der Anschlag der Europäischen Volkspartei auf den Schutz von Umwelt und Natur ist gescheitert“, kommentierte die Umweltschutzorganisation Global 2000. „Das Europaparlament hat mit der Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz der von Falschdarstellungen und ‚Fake News‘ geprägten Desinformationskampagne der Europäischen Volkspartei eine klare Absage erteilt.“

Im Herbst 2023 beginnen die Verhandlungen des EU-Parlaments mit dem EU-Rat und der EU-Kommission für den finalen Verordnungstext. Spätestens im Frühjahr 2024 soll er formuliert sein. Als Verordnung ist das ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und sofortiger Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Er muss nicht erst in nationales Recht umgewandelt werden. Alle EU-Mitgliedstaaten sind dann verpflichtet, ihn umzusetzen, der EU-Kommission regelmäßig nationale Wiederherstellungspläne vorzulegen, ihre Fortschritte zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten.

Quellen:
Bericht des ORF
Tierschutz Austria
MOMENT.at
Arten von Rechtsakten der Europäischen Union

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