Mit Anfang 2017 sind laut NFI-Richtlinie (EU-Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung) Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten verpflichtet, über Auswirkungen und Risiken ihrer Tätigkeit auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Die NFI-Richtlinie muss dafür bis 6. Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.
Die nationale Umsetzung der NFI-Richtlinie bietet
Österreich die Chance, sich als Vorreiter in puncto Nachhaltigkeit zu positionieren. Die Allianz der Umweltbewegung, die Gemeinwohl-Ökonomie und SERI fordern daher:
- Berichtspflicht für alle Großunternehmen nach EU-Definition (ab 250 Beschäftigte)
- Gleichstellung von finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung
- Klare Vorgaben, worüber konkret berichtet werden muss (Festlegung von Standards wie der Gemeinwohl-Bilanz oder GRI)
- Prüfpflicht der Berichts-Inhalte
- Sanktionen bei Nicht-Einhaltung
Hier finden Sie die komplette gemeinsame Stellungnahme und weitere Informationen zur Gemeinwohlökonomie. Den Grundgedanken der Gemeinwohlökonomie finden Sie hier.
Heinz Melion
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