Donnerstag, 8. September 2016

Förderung der Gemeinwohlbilanz durch EU- Richtlinie auch in Österreich

 

Mit Anfang 2017 sind laut NFI-Richtlinie (EU-Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung) Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten verpflichtet, über Auswirkungen und Risiken ihrer Tätigkeit auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Die NFI-Richtlinie muss dafür bis 6. Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt sein. 

Die nationale Umsetzung der NFI-Richtlinie bietet
Österreich die Chance, sich als Vorreiter in puncto Nachhaltigkeit zu positionieren. Die Allianz der Umweltbewegung, die Gemeinwohl-Ökonomie und SERI  fordern daher:
  • Berichtspflicht für alle Großunternehmen nach EU-Definition (ab 250 Beschäftigte)
  • Gleichstellung von finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung
  • Klare Vorgaben, worüber konkret berichtet werden muss (Festlegung von Standards wie der Gemeinwohl-Bilanz oder GRI)
  • Prüfpflicht der Berichts-Inhalte
  • Sanktionen bei Nicht-Einhaltung
Mittelfristig sollen Unternehmen ihre Leistungen für das Gemeinwohl umfassend und standardisiert berichten müssen. Diese müssen Teil der Wirtschaftsprüfung werden und sollten unter anderem zu unterschiedlichen Steuersätzen, Zolltarifen und Kreditkonditionen führen.

Hier finden Sie die komplette gemeinsame Stellungnahme und weitere Informationen zur Gemeinwohlökonomie. Den Grundgedanken der Gemeinwohlökonomie finden Sie hier.
Heinz Melion

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