Donnerstag, 29. September 2016

Leistbares Wohnen in Biedermannsdorf?

Kommunikationsmängel?
Das Bauprojekt Obere Krautgärten ist immer wieder Gegenstand von Fragen, die auf Kommunikationsmängel schließen lassen.

Was wir tun können…
… ist, die Angelegenheit anhand von Auszügen aus Protokollen der GR-Sitzungen, aber auch aufgrund von Informationen, die uns darüber hinaus vorliegen, von Beginn an darzustellen. Die ersten Beschlüsse zu diesem Projekt gab es bereits im Jahr 2011.

Es muss grundsätzlich zwischen zwei großen Blöcken unterschieden werden:

Die Gemeinde Biedermannsdorf verkaufte ein ca. 4000 m² großes Grundstück…
… an die Residence Real Estate Development. Mit Teilen des Erlöses finanzierte man die Sanierung der Josef-Bauer-Straße und den Ankauf des Bodenschutzareals, vom Land Niederösterreich.

Privatverkäufe ohne Einfluss der Gemeinde
Die weitere Fläche der Oberen Krautgärten war mit Ausnahme eines kleinen gemeindeeigenen Grundstücks Privatbesitz. Hier ist eine Einflussnahme der Gemeinde nur im beschränkten Rahmen der Grundstückswidmung möglich. Kritisiert wird, dass eine höhere Verbauungsdichte gilt als
ursprünglich informiert. Wenn das so war, ging man den Weg des geringsten Widerstandes ohne zu bedenken, dass die Bauherren ihre legitimen Möglichkeiten ausreizen können und werden.

Über Käufer dieser Privatgründe hat eine engagierte Person folgendes herausgefunden:

WBÖ2362 GmbH.
Diese Firma hat ihren Sitz in Wien.
Anteilseigner:
Firma Biedermannsdorf Wenen B.V. (Niederlande) -60 %
Firma Whitestone Investment Advisory GmbH – 30 %
Firma Reliance Europe B.V. (Niederlande) – 10 %
Quelle: https://www.firmenbuchgrundbuch.at/
Hier einige Auszüge aus dem Prospekt, mit denen diese genannten Firmen werben.
https://issuu.com/realiance/docs/im-biedermannsdorf-issuu-def-1

Firma WBÖ 2362 wurde für dieses Geschäft gegründet. Sie besteht mehrheitlich aus niederländischen Gesellschaftern.
Warum das anschließende Foto aus dem Prospekt dieser Firma den 21. Bezirk zeigt und nicht Biedermannsdorf, ist unklar.


3.3.2011
Aufschließung Obere Krautgärten - Dringlichkeitsantrag: GGR Heiss teilt mit, dass im Bauausschuss sehr ausführlich über dieses Thema gesprochen wurde. Ing. Paikl hat dort ein Vorkonzept vorgelegt. Auch Dr. Valzachi, der die Grundeigentümergemeinschaft vertritt, war anwesend. Der Gemeinderat ist jetzt aufgerufen, zu diesem Projekt eine Willenserklärung abzugeben, wobei ALLE Anrainer einbezogen werden müssen und ein klares Verkehrskonzept vorzulegen ist, wie GR Schiller forderte. GGR Heiss räumt ein, dass ein Raumplaner prüfen wird, welche Prämissen hier einzuhalten sind. GGR Heiss stellt den Antrag auf grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates zur Aufschließung der Oberen Krautgärten, damit die weitere Planung durch die Eigentümergemeinschaft in die Wege geleitet werden kann. Es werden keine Gegenanträge gestellt. Die Abstimmung über den Antrag ergibt: 20 Stimmen dafür, 1 Stimmenthaltung (GR Presolly) Der Antrag gilt somit als mit Stimmenmehrheit angenommen.

21.6.2012
Die Eigentümer der in der in der Aufschließungszone „Obere Krautgärten“, KG Biedermannsdorf, liegenden Liegenschaften haben sich zu einer Aufschließungsgemeinschaft zusammen geschlossen, die folgende Aufgaben hat: AUSZUG: „… Gegenstand dieser ARGE ist es, die Eröffnung der Aufschließungszone „Obere Krautgärten“ zu erreichen und die ordnungsgemäße Aufschließung durchzuführen. Da auch die Gemeinde Biedermannsdorf Eigentümerin von Grundstücken in der Aufschließungszone ist, wurden Herr Heiss und Herr Fausik als Vertreter in die ARGE entsandt.

27.11.2013
In dieser GR-Sitzung wurde die Umwidmung der Oberen Krautgärten in Bauland-Wohngebiet beschlossen.

Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf die entsprechende Verordnung versehen ist, lag im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Freigabebedingungen:

1.       Erstellung eines von der Gemeinde angenommenen Parzellierungs- und Erschließungskonzepts, einschließlich eines Verkehrsgutachtens. Dabei ist auf die Sicherstellung einer standortgerechten und flächensparenden Bebauung Bedacht zu nehmen. Bei der Erschließung ist darauf zu achten, jede Einzelparzelle an eine öffentliche Verkehrsfläche anzubinden.

2.       Erlassung eines Bebauungsplans für die Aufschließungszonen.

3.       Sicherstellung der Ausführung der erforderlichen technischen Infrastruktur. Im Besonderen gilt für Wohnbauland: 1. Die Freigabe der Aufschließungszone BW-A5 kann erst erfolgen, wenn für 70% des Wohnbaulands der BW-A4 rechtskräftige Baubewilligungen vorliegen. Eine Freigabe der Aufschließungszone BW-A2 kann erst erfolgen, wenn 80% des Wohnbaulands der Aufschließungszone BW-A5 bebaut sind.

Weiters beschloss der Gemeinderat, die ARGE-Aufschließung OK aufzufordern, ein Verkehrsgutachten vorzulegen.

12.3.2014
Das angeforderte Verkehrskonzept lag als Entwurf vor lag vom 3.7.2013 bis 19.8.2013 zur allgemeinen Einsicht auf. Herr GGR Fausik berichtete darüber.

Innerhalb dieser Auflagefrist sind mehrere schriftliche Stellungnahmen zum Änderungspunkt der Neuzonierung der Aufschließungszonen im Bereich Obere Krautgärten eingegangen. Kommentar des Verfassers: Welcher Art diese Stellungnahmen waren und ob und wie darauf seitens der Gemeinde reagiert wurde, ist uns nicht bekannt.

Die fachliche Prüfung des Konzepts wurde in Form eines positiven Gutachtens der zuständigen Amtssachverständigen (DI. Cikl) abgeschlossen.

Die Grundlagen des Gutachtens waren:
·         Die vorliegende verkehrstechnische Beurteilung von DI. Paikl der Variante „Friedhofsweg“ (Stand Oktober 2013)

·         Der aktuelle Bebauungsplan der Marktgemeinde Biedermannsdorf

·         Der aktuelle Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Biedermannsdorf

·         Der aktuelle Verordnungs-Entwurf zur Raumordnungsänderung, insbesondere inklusive des darin enthaltenen Entwurfs der „Freigabebedingungen“ für die Aufschließung „Obere Krautgärten Teil I“

Prämissen des Gutachtens:
·         Eine künftige Vollverbauung der entstehenden Siedlung „Obere Krautgärten Teil I“

·         Eine künftige Vollverbauung der bereits geplanten künftigen Aufschließung der „Oberen Krautgärten Teil II (Gebiet begrenzt von Mödlingbach, Holzgrubergasse, Mühlengasse inklusive Gemeindeliegenschaft Pfadfinderheim)

·         Zu berücksichtigen ist die bereits bisher starke Belastung der Mühlengasse zwischen Holzgrubergasse und Schulweg

·         Zu berücksichtigen ist der Schulweg als neuralgische und zu Stoßzeiten potentiell gefährliche Zone aufgrund der Anliegerschaft der Krabbelstube, des Kindergartens, der Jubiläumshalle, des Eltern-Kind-Zentrums und der Volksschule...

Bei Erörterung und Vergleich der Vor-und Nachteile der einzelnen Zu- und Abfahrtsvarianten ist insbesondere (jedoch nicht nur) auf eine ausgewogene Belastung aller Biedermannsdorfer Ortsteile durch aktuellen und künftigen Verkehr, auf weitest mögliche Sicherheit und auf weitest mögliche Emissionsvermeidung besonders Bedacht zu nehmen

Der Bearbeitung des gegenständlichen verkehrstechnischen Gutachtens wurden folgende durch die MG Biedermannsdorf zur Verfügung gestellten Unterlagen zu Grunde gelegt:
·         Entwurf zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms

·         Gutachten zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogramms von DI. Cikl, Sachverständige für Raumordnung und Raumplanung der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der NÖ Landesregierung, vom 09.08.2013 • (Aktualisierte) verkehrstechnische Beurteilung Aufschließungsgebiet „Obere Krautgärten“ von DI. Paikl, Zivilingenieur für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, August 2013

·         Aufteilungsentwurf, Parzellierung Obere Krautgärten, lt. Bauausschuss vom 28.02.2013 und Plandarstellung durch DI. Paikl vom 12.04.2013

·         Forderungskatalog der Gemeinde, Rahmenbedingungen, vom 06.12.2012 Einwohnerberechnung von die Landschaftsplaner.at ZT GmbH., vom 22.10.2013

·         Bürgereinwendungen, Juli bis Dezember 2013

·         Konzepte Interessensgruppe Untere Krautgärten

·         Freigabebedingungen gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 27.11.2013.

Des Weiteren waren für die Bearbeitung folgende Unterlagen von Bedeutung:
·         Verkehrsdaten aus den statistischen Aufzeichnungen der stationären Radargeräte, von K2 Verkehrstechnik GmbH

·         Knotenstromzählungen, durchgeführt von Ingenieurbüro K2 GmbH im Rahmen der Bearbeitung des gegenständlichen verkehrstechnischen Gutachtens; Jänner 2014

Kommentar des Verfassers: Bezüglich Einwände und Hinweise aus der Bevölkerung findet sich die nachstehende Stellungnahme im Protokoll:

In diversen Stellungnahmen im Rahmen der Auflage der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes sind teilweise Argumente angeführt, die aus subjektiven Wahrnehmungen und Empfindungen resultieren bzw. speziell bei der Quantifizierung und Beurteilung von Verkehrsmengen keine fachliche Grundlage haben.

Kommentar des Verfassers: In dieser Sitzung wird sehr umfangreich über verschiedene Erschließungskonzepte diskutiert. Details dazu können auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt werden.

26.3.2015
Der Gemeinderat beschließt, das Gemeindegrundstück in den Oberen KG gemäß dem besten Angebot an die Firma Residence Real Estate Development abzugeben.
 Preis: 1,253.000 Euro für 4.142 m², unaufgeschlossen.
Aus diesen Einnahmen wurden die Sanierung der Josef-Bauer-Straße und der Ankauf der Bodenschutzstation finanziert.

25.6.2015:
Dem Anbot der Firma Residence, wie auch allen anderen, lag eine Bebauungsdichte von 40 %, in offener Bebauung und eine Gebäudehöhe/Firsthöhe von 12 m zugrunde. Dies machte es notwendig, den Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen anzupassen.

16.12.2015:
In dieser Sitzung ging es um die Abwicklung aller anderen Grundstücke der ARGE Obere Krautgärten. Da die Gemeinde auch in diesem Bereich kleine Grundstücke besaß, war dies ein Thema im Gemeinderat. Käufer war die Firma WBÖ 2362. Diese Firma wurde offensichtlich extra für dieses Geschäft gegründet mehrheitlich niederländischen Gesellschaftern.


Geförderte Wohnungen in der Achauer Straße
Leistbares Wohnen war nicht das Ziel dieses Verkaufs, sondern – wie erwähnt – die Finanzierung des Straßenbaus und der Kauf des ehemaligen Bodenschutzareals. Wir stimmten zu, weil wir dieses Ziel verstanden, zumal 23 geförderte Wohnungen in der Achauer Straße entstehen werden. Dies wurde im Gemeinderat am 25.6.2015 beschlossen.

Künftig werden wir prüfen, ob im Falle von Umwidmungen in Bauland der §16a des NÖ Raumordnungsgesetzes angewandt werden soll. Die Bestimmungen dieses Paragraphen sollen eine Spekulation mit Baugründen und daraus resultierend brach liegende Flächen mitten im Ortsgebiet verhindern (siehe untere Krautgärten).


(1) Bei der Neuwidmung von Bauland darf die Gemeinde eine Befristung von 5 Jahren festlegen. Diese ist im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen. Die Gemeinde kann für unbebaute Grundstücke nach Ablauf der Frist innerhalb eines Jahres die Widmung ändern, wobei ein allfälliger Entschädigungsanspruch gemäß § 24 nicht entsteht.

 (2) Aus Anlass der Widmung von Bauland darf die Gemeinde mit Grundeigentümern Verträge abschließen, durch die sich die Grundeigentümer bzw. diese für ihre Rechtsnachfolger zur Erfüllung verpflichten. Derartige Verträge dürfen insbesondere folgende Inhalte aufweisen:

1. die Verpflichtung, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen bzw. der Gemeinde zum ortsüblichen Preis anzubieten;

2. bestimmte Nutzungen durchzuführen oder zu unterlassen;

3. Maßnahmen zur Erreichung oder Verbesserung der Baulandqualität (z.B.: Lärmschutzmaßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen).



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