Untere Krautgärten, Aufnahme vom Juli 2015 |
Solche Maßnahmen würden auch in Biedermannsdorf helfen, leistbareres Wohnen vor allem für Jungfamilien zu ermöglichen:
Das Land Salzburg geht mit einem neuen Raumordnungsgesetz schärfer gegen Zweitwohnsitze und Einkaufszentren in der Peripherie vor. Ortszentren sollen gestärkt und Bauland mobilisiert werden. Verbrauchermärkte am Kreisverkehr in der Peripherie sollen der Vergangenheit angehören. Die Instrumente dafür: eine Infrastrukturabgabe für ungenutztes Bauland, Rückwidmungen zum Grünland nach zehn Jahren, keine Möglichkeit der Vererbung von Zweitwohnsitzen.
Bleibt ein Baugrund fünf Jahre ungenutzt, muss der Besitzer für Flächen über 500 Quadratmeter eine Infrastrukturabgabe zahlen. Um der Abgabe zu entgehen, kann zu Grünland zurückgewidmet werden. Eine Ausnahme gilt für den Eigenbedarf und auch den der Kinder – hier könne die Frist auf bis zu 15 Jahren ausgedehnt werden.
In den Gemeinden soll eine Wohnsitzerhebung durchgeführt werden. Diese soll klären, ob Wohnungen als Haupt- oder Zweitwohnsitz genutzt werden oder leer stehen.
Auszug aus "Der Standard" vom 26. Juli 2016
Heinz Melion
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