Anwesenheit des Kindes pro Monat Beitrag inkl. Ust.
bis 20 Stunden 50 Euro
bis 40 Stunden 70 Euro
bis 60 Stunden 80 Euro
mehr als 60 Stunden 90 Euro
Die Gemeinde Biedermannsdorf ist verpflichtet, diese Beträge bei den Erziehungsberechtigten einzuheben. Darüber hinaus wurde beschlossen, bei sozialen Härtefällen diese Tarife herabzusetzen. Wie soziale Härtefälle definiert werden, und wie die Gewichtung erfolgt, sollten alle, deren Kinder den Biedermannsdorfer Kindergarten besuchen, rechtzeitig erfahren.
Ursprünglich geplant war, die Höhe der finanziellen Hilfe jeweils individuell im Gemeindevorstand festzulegen, was Willkür Tür und Tor geöffnet hätte. GGR Simone Jagl drängte daher auf eine Regel, aus der die Höhe der Zuwendung klar berechenbar ist und keiner weiteren Diskussion bedarf.
Was uns sehr stört ist die Tatsache, dass dieses komplexe Thema auf die Agenda des Gemeinderates gesetzt wurde, ohne vorher im Sozialausschuss darüber befunden zu haben. Siehe auch unser Beitrag über Ausschüsse in diesem Newsletter.
Landesgesetzblatt
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