Der Countdown läuft: Am Sonntag, dem 26. Jänner 2025, finden die Gemeinderatswahlen statt.
Wir haben für Euch die wichtigsten Informationen, Termine und Hintergründe auf einen Blick zusammengestellt.
Wahltag: 26. Jänner 2025
Wahlzeit: 7:00 bis 16:00 Uhr
Wahllokal: Jubiläumshalle BiedermannsdorfTermine
Wer darf wählen?
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Staatsbürgerschaft: Sie sind österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger oder EU-Bürger:in.
- Hauptwohnsitz: Sie hatten spätestens zum Stichtag, dem 30. November 2024, Ihren Hauptwohnsitz in Biedermannsdorf.
- Alter: Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
Neuheiten bei dieser Wahl:
- Nur amtliche Stimmzettel: Erstmals kommen ausschließlich amtliche Stimmzettel zum Einsatz. Ein Bild des Stimmzettels, wie er in Biedermannsdorf aussehen wird, wird hier eingefügt, damit Sie sich vorab informieren können.
- Wahlrecht ausschließlich für Hauptwohnsitz-Bewohner:innen: Nur Personen mit Hauptwohnsitz in Biedermannsdorf sind wahlberechtigt. Bürger:innen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde können nicht teilnehmen.
So sieht der amtliche Stimmzettel in Biedermannsdorf aus:
Wahlkarten:
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie eine Wahlkarte beantragen, um Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Der Antrag kann persönlich im Gemeindeamt oder online gestellt werden.
Ab Anfang Jänner/sofort (AM GA NACHFRAGEN) kann eine Wahlkarte beantragt werden:
- Schriftlich bis zum 22. Jänner 2025
- Persönlich bis zum 24. Jänner 2025 im Gemeindeamt
Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingeht, um Ihre Stimme abgeben zu können.
Wahlmodus
Die Gemeinderatswahl erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (Proporz). Das bedeutet, dass die Sitze im Gemeinderat entsprechend dem Stimmenanteil auf die Parteien aufgeteilt werden. Die Gesamtzahl der Sitze im Gemeinderat hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Da Biedermannsdorf bei der letzten Registerzählung die Marke von 3.000 Einwohnern überschritten hat, wird der Gemeinderat nach der Wahl im Jänner 2025 statt bisher 21 künftig 23 Sitze haben.
Regeln für Wahlwerbung
Vor einigen Jahren haben sich die damals im Gemeinderat vertretenen Parteien (ÖVP, SPÖ und FPÖ) darauf geeinigt, keine eigenen Plakatständer zur Wahlwerbung vor Wahlen aufzustellen. Wir Grünen halten uns an diese Vereinbarung. (ÖVP und SPÖ „umgehen“ diese Vereinbarung durch das Aufstellen von Mehrbogen-Plakaten auf Privatgründen bzw. auf öffentlichen Flächen „außerhalb“ des Ortsgebietes.)
Prinzipiell soll das dem Wildwuchs an Plakaten im Wahlkampf vorbeugen.
Nur von der Gemeinde bereitgestellte Plakatständer sollen genutzt werden.
Noch Fragen?
Das Gemeindeamt Biedermannsdorf steht Ihnen für alle Anliegen und Fragen rund um die Wahl zur Verfügung. Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Website der Gemeinde.
Ihre GGRin Simone Jagl
Lieber Admin,
AntwortenLöschenentschuldigung für den "Missbrauch" der Kommentarfunktion um auf Tippfehler hinzuweisen:
* Ab Anfang Jänner/sofort (AM GA NACHFRAGEN) kann eine Wahlkarte beantragt werden --> Kann es sein, dass das "AM GA NACHFRAGEN" ein interner Kommentar war, bevor der Post veröffentlicht wurde?
* Wahllokal: Jubiläumshalle BiedermannsdorfTermine --> Hier ist vermutlich irgendwo ein Copy-Paste-Fehler passiert :)
Schöne Grüsse!