Donnerstag, 12. September 2024

Ökozid unter Strafe stellen!

Ein Erfolg für den Naturschutz: Die EU hat Vorschriften erlassen, um diejenigen, die unsere Umwelt massiv zerstören, mit Geld- und Haftstrafen zur Rechenschaft zu ziehen. Nun müssen die EU-Staaten diese Regeln innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen und können sie dabei auch verschärfen. Und das wäre auch nötig.

Denn die EU-Verordnungen sind zwar ein Anfang, aber sie beschränken den Straftatbestand des Ökozids auf 20 spezifische Aktivitäten (siehe hier ab Seite 32). Diejenigen, die den Planeten zerstören, können also der Strafe entgehen, indem sie ihre Aktivitäten anders benennen. Das EU-Gesetz sieht auch keine Strafen für zukünftige zerstörerische Aktivitäten vor, die auf zukünftigen Technologien basieren.

Daher sollten die nationalen Regierungen Gesetze verabschieden, die den Begriff „Ökozid“ weiter fassen, anstatt eine feste Liste von Straftaten festzulegen. Eine solche breitere Definition würde Schlupflöcher schließen und es den Gerichten ermöglichen, alle Arten massiver Umweltzerstörung zu verfolgen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dadurch könnten Umweltkatastrophen in Zukunft besser verhindert werden.

Hier können Sie einen Appell unterzeichnen und unsere Bundesregierung auffordern, einen eigenständigen Straftatbestand Ökozid in die nationalen Strafgesetzbücher aufzunehmen und diesen breiter zu definieren, etwa entsprechend dem Vorschlag von „Stop Ecocide International“. Damit sollen die Bemühungen unterstützt werden, Ökozid als Verbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu verankern.

Zum Appell

1 Kommentar:

  1. Diesen Kommentar brauchen sie nicht veröffentlichen, aber mich schmerzen (neue?) Fremdwörter, wenn sie vermeidbar sind. Hier https://dict.leo.org/englisch-deutsch/ecocide wird "ecozid" auch mit dem klassischen "Umweltzerstörung" übersetzt, und das klingt für mich und sicher für viele andere Leser vorstellbar, verständlich, unterstützbar - und weniger marktschreierisch.

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